Die Folien dürfen nur auf der Heckscheibe und den hinteren Seitenscheiben montiert werden.klinti hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, das vorgenannten Prozentsätze (von wegen max. 25%) sich auf die Abdunklung bezieht, die dem Fahrer wiederfährt wenn er von innen nach aussen schaut?
Haben diese Folien (die, die erlaubt sind) Unbedenklichkeisbescheinigungen bzw. ABE dabei?
Und da ist der Prozentsatz der Abdunkelung völlig egal, sofern du einen rechten Außenspiegel hast.
Du darfst die Scheiben sogar mit undurchsichtiger Folien zukleben.
Nicht erlaubt ist dagegen das Anbringen der Folien auf der Windschutzscheibe und den vorderen Seitenscheiben.
Abdunkelung geht da nur, indem das Glas selbst schon dunkel ist bzw. über Beschichtung mit Lack.
Mehr als 25% Gesamt-Abdunkelung sind nicht zulässig.
Die Abdunkelung ist übrigens völlig identisch wenn man von innen nach außen oder von außen nach innen durchschaut.
Es sieht nur deswegen anders aus, weil die Kontrastverhältnisse anders sind.
Im Fahrzeug ist es dunkler als draußen, deshalb sieht so eine Folie von außen dunkler aus als von innen.
Grüsse
Roman