Chromolux...

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Roman
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Re: Chromolux...

Beitrag von Roman »

klinti hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, das vorgenannten Prozentsätze (von wegen max. 25%) sich auf die Abdunklung bezieht, die dem Fahrer wiederfährt wenn er von innen nach aussen schaut?
Haben diese Folien (die, die erlaubt sind) Unbedenklichkeisbescheinigungen bzw. ABE dabei?
Die Folien dürfen nur auf der Heckscheibe und den hinteren Seitenscheiben montiert werden.
Und da ist der Prozentsatz der Abdunkelung völlig egal, sofern du einen rechten Außenspiegel hast.
Du darfst die Scheiben sogar mit undurchsichtiger Folien zukleben.

Nicht erlaubt ist dagegen das Anbringen der Folien auf der Windschutzscheibe und den vorderen Seitenscheiben.
Abdunkelung geht da nur, indem das Glas selbst schon dunkel ist bzw. über Beschichtung mit Lack.
Mehr als 25% Gesamt-Abdunkelung sind nicht zulässig.

Die Abdunkelung ist übrigens völlig identisch wenn man von innen nach außen oder von außen nach innen durchschaut.
Es sieht nur deswegen anders aus, weil die Kontrastverhältnisse anders sind.
Im Fahrzeug ist es dunkler als draußen, deshalb sieht so eine Folie von außen dunkler aus als von innen.

Grüsse
Roman
Passat SRH GLX '87 DS Automatik, Kalaharibeige metallic
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Martin
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Re: Chromolux...

Beitrag von Martin »

Lalli hat geschrieben:hab mir heute den Schrieb mal durchgelesen, welchen Sie mir im nachhinein noch ausgehändigt haben, falls ich innerhalb der 14 Tage Umbaufrist nochmals kontrolliert werden sollte, einen Nachweis habe, dass ich bereits von den Kollegen ertappt worden bin.

Hier steht jedoch drauf, dass man die Rückrüstung bestätigen lassen und das Ganze dann zurückschicken muss, über das die Jungs jedoch kein Wort verloren hatten, von daher weiß ich auch nicht! :-k

...


Gute Nacht
Lalli
Hi Lalli,

also die "14-Tage-Frist" solltest Du schon einhalten und nicht erst 'nen weiteren Brief abwarten. Wenn die ein Bußgeld verhängt haben, kommt das eh separat, hat aber nichts mit der Frist zu tun.

"Rückrüstung bestätigen lassen und das Ganze dann zurückschicken muss"... :-k Das reicht normalerweise, wenn die Rückrüstung erkennbar ist und Du damit an der Polizeidienststelle vorfährst, die das ganze Theater angezettelt hat. Daß Du das in einer Wrkstatt durchführen und bestätigen lässt, können die nicht verlangen :!: Also... wie schon gesagt... Scheiben tauschen, hinfahren und gut ist. Was danach passiert... ;) wie auch schon gesagt... ;)

Gruß aus Köln. Martin
Gruß. Martin

P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich... :D

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