.. weil es gibt keine neuen Au Plaketten mehr
Musste AU neu machen lassen in diesen Monat. Da die HU aber erst im März fällig, dachte ich ich muss dann nochmal eine machen, aber die Bescheining von heute reicht wohl auch noch aus. Sprich Au bestanden und keine Plakette *g* Hab die Prüfbescheinigung ja dabei für die Rennaufsicht
Is ja spannend. Ich war mit ähnlicher Problematik Anfang des Jahres beim TÜV. Der Prüfer meinte einfach trocken "kratzen Sie die Plakette vorne runter und gut ist. Was anderes machen wir ja auch nicht." Hat mich auch etwas gewundert...
Wie gehts bei dir dann im März weiter? Gibts HU noch ohne AU oder muss dein Auto dann wieder an den Rüssel?
Hallo, die AU Prüfbescheinigung und somit die Durchführung der AU darf bei Vorstellung des Fahrzeugs zur HU maximal 4 Wochen alt sein.
PUNKT!
Wer also einen AU prüftermin hat der vor der HU liegt, kratzt die alte Plakette vorne runter und wartet mit der Durchführung bis zur nächsten HU.
Außnahmen sind z.B. bei Fahrzeugverkauf oder wenn der Wagen zwischenzeitl. Ab und Angemeldet werden soll.
Anmelden geht ohne gültige AU z.B. bei uns hier nicht!
Und in einer Verkehrkontrolle lege ich dann den alten AU Bericht vor der bis Sept. 2010 gültig ist/war?
Und fahre also 6 monate ohne gültige Au durch die Gegend? Die HU ist erst März 2011 fällig.
Das kann ja wohl auch ned gewollt sein oder?
Meine Au und HU sind getrennt von den Terminen her, war schon so beim Wagen kauf.
Das der neue AU Bericht noch bei der nächsten HU in 2011 gültig sein soll, kam mir auch merkwürdig vor, aber das hätte ich dann vorher nochmal abgeklärt.
Ich bin noch nie nach einer AU Bescheinigung gefragt worden, mitführen musste die eh nicht
Wenn ein Polizist was sagen würde wegen fehlender Plakette dann würde ich ihm ruhig erklären das die AU Bestandteil der HU ist und ihm die gültige Plaktette hinten zeigen
Das bei dir sind einfach noch fließende Übergänge, hast eben mal knapp 50 Euro verbrannt und in 2011 zahlste das gleich nochmal
CountZero hat geschrieben:Und in einer Verkehrkontrolle lege ich dann den alten AU Bericht vor der bis Sept. 2010 gültig ist/war?
Nein, denn den AU-Bericht musst du genauso wie den HU-Bericht gar nicht im Auto mitführen.
Es besteht nur eine Aufbewahrungspflicht, aber keine Vorschrift darüber, wo du den Bericht aufbewahren musst.
Du kannst den Bericht also auch z.B. zu Hause oder in einem Bankschließfach aufbewahren.