Mein neuer Vari GT KV

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Seewolf1980
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Re: Mein neuer Vari GT KV

Beitrag von Seewolf1980 »

Kfz Steuern sind Ländersache.
Dann hätte sich mein Landkreis auch bei meinem U-kat versehen. Ich würde jetzt aber auch nicht nachfragen wollen.. :-k
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Re: Mein neuer Vari GT KV

Beitrag von Roman »

Es stimmt schon, das Fahrzeuge mit Schlüsselnummer 03, die mehr als 2 Liter Hubraum haben, wie Fahrzeuge mit Euro 1 besteuert werden. Sie bekommen nur keine Umweltplakette.

Fahrzeuge mit Schlüsselnummer 03, die weniger als 2 Liter Hubraum haben, werden wie Fahrzeuge ohne Kat besteuert.

Die KFZ-Steuern sind übrigens bundeseinheitlich gleich.

Grüsse
Roman
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Seewolf1980
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Re: Mein neuer Vari GT KV

Beitrag von Seewolf1980 »

Fahrzeuge mit Schlüsselnummer 03, die weniger als 2 Liter Hubraum haben, werden wie Fahrzeuge ohne Kat besteuert.

Die KFZ-Steuern sind übrigens bundeseinheitlich gleich.
meiner ist aber 1,6! mit 03.
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Johnson
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Re: Mein neuer Vari GT KV

Beitrag von Johnson »

Das ist ja krass. Also angenommen, ich habe einen HP mit knapp 2000ccm, dann zahle ich irgendwas um die Hausnummer 400 Euro. Wenn ich da jetzt einen KV reinbaue, dann reduziert sich die Steuer auf 330 Euro ?
Aber nachdem ich vieles nicht nachvollziehen kann, was da abgeht, wundere ich mich jetzt auch gar nicht mehr ...

Grüße,

Johannes
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Re: Mein neuer Vari GT KV

Beitrag von Roman »

Nein, ein KV ohne irgendetwas hat Schlüsselnummer 00.

Der KV von Pascal hatte einen nachgerüsteten U-Kat und deswegen die Schlüsselnummer 03.

Diese Geschichte stammt noch aus der Zeit, als es nur Euro 1 und schlechter gab.

Damals gabs:
- "Bedingt Schadstoffarm"
- "Schadstoffarm A"
- "Schadstoffarm B"
- "Schadstoffarm C"
- "Schadstoffarm D"
- "Schadstoffarm E"
- "Schadstoffarm E2"

Das letzte entspricht dem späteren Euro 1.

Zur Zeit gibt es folgende steuerlichen Emmissionsgruppen:
1. - Euro 3, 4, 5, 6 (alle gleicher Steuersatz)
2. - Euro 2
3. - Euro 1 und vergleichbare
4. - Andere PKW, die kein Fahrverbot bei Ozonalarm haben
5. - andere PKW, die trotz "Schadstoffarm"-Eintrag einem Fahrverbot bei Ozonalarm unterliegen
6. - alle sonstigen PKW

Unter 3. fallen Benziner deren Erstzulassung vor dem 26.7.1995 liegt und einen G-Kat inkl. Vemerk in den Papieren haben und die Schlüsselnummern 03, 04 oder 09 haben und Benziner mit mehr als 2 Liter Hubraum und Schlüsselnummer 03.
Bei Benzinern mit Schlüsselnummer 03 und weniger als 2 Litern Hubraum braucht es einen Nachweis des Herstellers, das das Euro 1-Niveau erreicht wird.

Fahrzeuge mit Schlüsselnumme r03, 04 oder 09, die keine der obigen Bedingungen erfüllen, fallen unter 5.

Seit 2005 ist der Steuersatz für 5. und 6. identisch.

Grüsse
Roman
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Johnson
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Re: Mein neuer Vari GT KV

Beitrag von Johnson »

Nein, ein KV ohne irgendetwas hat Schlüsselnummer 00.
Das hatte ich in meinem Posting schon berücksichtigt, dass die dann beide die 03er Schlüsselnummer haben müssen. Aber dann würde das gehen, oder ?

Viele Grüße,

Johannes
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Re: Mein neuer Vari GT KV

Beitrag von Roman »

Wenn JS/HP und KV beide Schlüsselnummer 03 hätten, dann wäre der Steuersatz tatsächlich unterschiedlich.

Beim JS/HP würdest du 507,- € zahlen, beim KV mit 03 nur 332,- €.

Grüsse
Roman
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Martin
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Re: Mein neuer Vari GT KV

Beitrag von Martin »

@Pascal
@Seewolf1980

Jungs, Ihr verbreitet hier gerade das berühmte gefährliche Halbwissen :!:

Ihr verwurstet hier gerade die Frage der Erhebung der Steuer zum Einen und deren Verwendung zum Anderen. Die KFZ-Steuer ist eine Bundessteuer, da Sie Ihrer grundsätzlichen Bemessung nach vom Bund zentral festgelegt und damit auch erhoben wird. Es ist jedoch teilweise so, daß Steuern, die vom Bund erhoben werden, diesem nicht direkt zugute kommen, sondern etwa direkt an die Länder oder Kommunen fließen. Diese haben dadurch aber keinen Einfluß auf die Höhe der Steuer oder deren grundsätzliche Erhebung, sondern erhalten "lediglich" die Erträge daraus.

Dies war im Falle der KFZ-Steuer bis Mitte vergangenen Jahres auch so. Zum 1. Juli 2009 hat sich aber selbst dies geändert. Seit diesem Datum fließen auch die Erträge aus der KFZ-Steuer direkt an den Bund.

Wohlgemerkt: es geht nur um die Verteilung der Erträge :!:

Siehe hierzu: Artikel 106 GG und bezüglich der Änderung des "Ertragsflusses" bei der KFZ-Steuer Artikel 106b GG.

Art. 106 GG :arrow: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_106.html

Art. 106b GG: :arrow: http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_106b.html

Gruß aus Köln. Martin

P.S.: Nicht mit (Halb-) Juristen anlegen (6 Semester) :aetsch
Gruß. Martin

P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich... :D

🖕 🖕 🖕
Martin
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Re: Mein neuer Vari GT KV

Beitrag von Martin »

Ist schon interessant. Nachdem sich der KV bei dem heißen Wetter vor ein paar Wochen standhaft geweigert hat, auch nur ansatzweise anzuspringen, geht es jetzt bei kühlerem Wetter wieder... Schon beim zweiten Versuch lief er heute.

Wenn auch etwas "unrund" und wohl nicht unter Einsatz aller 5 Zylinder (zumindest anfänglich).

Hat jemand 'ne Idee :?:

Gruß aus Köln. Martin
Gruß. Martin

P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich... :D

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syncrofan
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Re: Mein neuer Vari GT KV

Beitrag von syncrofan »

...mit dem alten Mengenteiler hat er morgens auch immer die Zylinder "sortiert" :u:
Alles was raucht ,säuft und stinkt... :aetsch