An meinem Syncro ist - natürlich mit längst abgefaultem Typenschild - eine AHK mit Bezeichnung ~F3504 - hat jemand technische Daten davon?
Es geht mir hauptsächlich um die Auflastung der zul. Anhängelast auf 1825 oder 2300kg
So long... Jonas
AHK - Technische Daten gesucht: ~F3504
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AHK - Technische Daten gesucht: ~F3504
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Re: AHK - Technische Daten gesucht: ~F3504
Die zul. Anhängelast darf lt. Gesetz nicht größer sein als das zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugs.
Eine Auflastung auf 2300kg ist beim syncro also gesetzlich schlicht nicht zulässig und daher unmöglich.
Der 5-Zylinder syncro hat ein zul. Gesamtgewicht von 1800kg und das ist daher das Maximum, was bzgl. Anhängelast auch geht.
Evtl. bekommt man den syncro noch unter Ausnutzung der zul. Achslasten aufgelastet.
Da wäre dann bei 1910 kg das Ende der Fahnenstange erreicht.
Welcher Hersteller die ~F3504 ist, kann ich allerdings nicht sagen.
Grüße
Roman
Eine Auflastung auf 2300kg ist beim syncro also gesetzlich schlicht nicht zulässig und daher unmöglich.
Der 5-Zylinder syncro hat ein zul. Gesamtgewicht von 1800kg und das ist daher das Maximum, was bzgl. Anhängelast auch geht.
Evtl. bekommt man den syncro noch unter Ausnutzung der zul. Achslasten aufgelastet.
Da wäre dann bei 1910 kg das Ende der Fahnenstange erreicht.
Welcher Hersteller die ~F3504 ist, kann ich allerdings nicht sagen.
Grüße
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Re: AHK - Technische Daten gesucht: ~F3504
Hallo Roman,
inzwischen konnte mir jemand bestätigen, dass es sich wohl um eine Westfalia AHK handeln müsse.
Deine Aussage ist nicht ganz richtig. Es gibt dazu auch zahlreiche Beispiele, wo bereits ab Werk Fahrzeuge eine höhere zul. Anhängelast als deren eigenes zul. Ges. Gew. haben.
Einige Beispiele, ohne Beachtung der häufig ohnehin noch möglichen Auflastung (zul Gesamtgewicht / zul. Anhängelast in kg):
Jetzt fragt sich der ein oder andere: Wie ist das möglich, wo doch in der StVZO § 42 "Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht" unter Absatz 1 Punkt 1 steht
Mir liegt ein Fahrzeugschein vor, bei dem im Syncro 2300kg zul. Anhängelast eingetragen sind (ohne Einschränkung bei Steigungen).
Gruß Jonas
inzwischen konnte mir jemand bestätigen, dass es sich wohl um eine Westfalia AHK handeln müsse.
Deine Aussage ist nicht ganz richtig. Es gibt dazu auch zahlreiche Beispiele, wo bereits ab Werk Fahrzeuge eine höhere zul. Anhängelast als deren eigenes zul. Ges. Gew. haben.
Einige Beispiele, ohne Beachtung der häufig ohnehin noch möglichen Auflastung (zul Gesamtgewicht / zul. Anhängelast in kg):
Den Skoda mal unterstrichen, weil er vom zul. Gesamtgewicht nahe an den Syncro herankommt. Die Liste ist natürlich noch länger https://www.adac.de/_mmm/pdf/Anhänge_un ... 238454.pdfBMW X4 xDrive20d (2335/2400)
Ford Ranger 2.2 TDCi (3200/3500)
Jeep Grand Cherokee 3.0 (2949/3500)
Land Rover Defender SW 90 Td4 (2505/3500)
Mercedes GLE 400 (2900/3500)
Mitsubishi Pajero 3.2 DI-D (2665/3000)
Porsche Cayenne S (2860/3500)
Skoda Octavia 2.0 TDI Green tec (1943/2000)
VW Tiguan 2.0 TSI BMT (2160/2500)
Jetzt fragt sich der ein oder andere: Wie ist das möglich, wo doch in der StVZO § 42 "Anhängelast hinter Kraftfahrzeugen und Leergewicht" unter Absatz 1 Punkt 1 steht
Aber: unter Punkt 2 steht sogleichPersonenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht, des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.
So funktioniert das also. Nun steht im Anhang II Richtlinie 70/156/EWG unter Punkt 4.1:Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts, des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen.
Es wäre also zu klären, ob die Bodenfreiheit beim Syncro groß genug ist; und schon hat man per Definition einen Geländewagen, der dann 2865kg Anhängelast haben könnte (bei 1910kg zul. Gesamtgewicht). Und ganz ehrlich: Wenn das ein Skoda Octavia schafft, dann wohl auch ein Syncro!Fahrzeuge der Klasse N1 mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 2 Tonnen und Fahrzeuge der Klasse M1 (Anm.: Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung) gelten als Geländefahr- zeuge, wenn sie wie folgt ausgestattet sind:
— mit mindestens einer Vorderachse und mindestens einer Hinterachse, die so ausgelegt sind, dass sie gleichzeitig angetrieben werden können, wobei der Antrieb einer Achse abschaltbar sein kann;
— mit mindestens einer Differenzialsperre oder mindestens einer Einrich- tung, die eine ähnliche Wirkung gewährleistet; als Einzelfahrzeug müssen sie eine Steigung von 30 % überwinden können, nachgewie- sen durch Berechnung.
Außerdem müssen sie mindestens fünf der folgenden sechs Anforderun- gen erfüllen:
— der vordere Überhangwinkel muss mindestens 25 Grad betragen,
— der hintere Überhangwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
— der Rampenwinkel muss mindestens 20 Grad betragen,
— die Bodenfreiheit unter der Vorderachse muss mindestens 180 mm betragen,
— die Bodenfreiheit unter der Hinterachse muss mindestens 180 mm betragen,
— die Bodenfreiheit zwischen den Achsen muss mindestens 200 mm betragen.
Mir liegt ein Fahrzeugschein vor, bei dem im Syncro 2300kg zul. Anhängelast eingetragen sind (ohne Einschränkung bei Steigungen).
Gruß Jonas
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Re: AHK - Technische Daten gesucht: ~F3504
Die Bodenfreiheit des syncros beträgt ca. 120 mm, mit Schlechtwegefahrwerk 140 mm.
Dieses Kriterium wird also verfehlt.
Die Überhangwinkel vorne und hinten sind auch zu klein, ebenfalls der Rampenwinkel.
Der syncro gilt also nicht als Geländewagen und damit gilt, das max. zul. Gesamtgewicht als Anhängelast zulässig ist und die 2300kg-Eintragung nichtig ist.
Grüße
Roman
Dieses Kriterium wird also verfehlt.
Die Überhangwinkel vorne und hinten sind auch zu klein, ebenfalls der Rampenwinkel.
Der syncro gilt also nicht als Geländewagen und damit gilt, das max. zul. Gesamtgewicht als Anhängelast zulässig ist und die 2300kg-Eintragung nichtig ist.
Grüße
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