Auflastung 32B Variant

Hier geht es um die Technik des Passat/Santana Typ 32/33 und 32B
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525-er
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Auflastung 32B Variant

Beitrag von 525-er »

Hallo,

kann man einen 88er 32B Variant mit JN Motor auflasten? Von Werk aus sind ja nur 1200KG eingetragen. Der Syncro darf ja 1500 und kann sogar bis 1900 aufgelastet werden.

Grüße :bye:
'88 32B Variant JN - '82 Audi 100 CS Typ43 - '88 BMW E34 525iA - '88 BMW E30 320i - '88 BMW E30 316i 1.8 M10 - '85 Ford Granada 2.5D Turnier - '78 Chevrolet Caprice Classic
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Roman
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Re: Auflastung 32B Variant

Beitrag von Roman »

Theoretisch ist eine Auflastung möglich.
Allerdings nur bis max. zum zul. Gesamtgewicht des Fahrzeugs, denn das ist die gesetzliche Höchstgrenze bzgl. der Anhängelast bei PKW.

Der syncro darf schon alleine deswegen mehr ziehen, weil er ein deutlich höheres Leergewicht und damit auch ein höheres zul. Gesamtgewicht hat.

Die 5-Zylinder Fronttriebler dürfen übrigens auch 1500 kg ziehen.
Ebenfalls, weil die schwerer sind und ein höheres zul. Gesamtgewicht haben.

Die 1500 kg werden auch die Grenze bei deinem JN sein.

Im Übrigen: Die Stützlast zählt nicht zur Anhängelast!
Hast du z.B. 85 kg Stützlast, so darf der komplette Anhänger bei deinen eingetragenen 1200 kg 1285 kg wiegen.

Grüße
Roman
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525-er
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Re: Auflastung 32B Variant

Beitrag von 525-er »

Hi,

1500KG würden mir beim JN schon ausreichen.

Gibt es Unterlagen um das Fahrzeug auflasten zu können oder wie geht man da am besten vor?

Gruß
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Re: Auflastung 32B Variant

Beitrag von LH-Autoteile »

Bei mir sind 2300kg eingetragen
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Re: Auflastung 32B Variant

Beitrag von Merlin6000 »

Für die Syncro Modelle gibt/gab es eine Bescheinigung von VW, diese war aber nur bezogen für Benutzung für Sportzwecke, also einen normalen Anhänger dranhängen mit dier last ist nicht erlaubt

Für deinen dürfte es schwer bis unmöglich werden, weil der Prüfer ja immer eine Arbeitsgrundlage benötigt, selbst mit einer Kopie vom Fahrzeugbrief wo sowas eingetragen ist wird es schwer
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Re: Auflastung 32B Variant

Beitrag von Roman »

Wie schon geschrieben:
Mehr als das zul. Gesamtgewicht ist bei PKW gesetzlich nicht erlaubt.
Zitat §42 StVZO:
(1) Die gezogene Anhängelast darf bei
1. Personenkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 2, und Lastkraftwagen, ausgenommen solcher nach Nummer 3, weder das zulässige Gesamtgewicht,
2. Personenkraftwagen, die gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG Geländefahrzeuge sind, weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts,
3. Lastkraftwagen in Zügen mit durchgehender Bremsanlage weder das 1,5fache des zulässigen Gesamtgewichts

des ziehenden Fahrzeugs noch den etwa vom Hersteller des ziehenden Fahrzeugs angegebenen oder amtlich als zulässig erklärten Wert übersteigen. Bei Personenkraftwagen nach Nummer 1 oder 2 darf das tatsächliche Gesamtgewicht des Anhängers (Achslast zuzüglich Stützlast) jedoch in keinem Fall mehr als 3 500 kg betragen. Die Anhängelast bei Kraftfahrzeugen nach § 30a Absatz 3 und bei motorisierten Krankenfahrstühlen darf höchstens 50 Prozent der Leermasse des Fahrzeugs betragen.
Eine Auflastung auf 2300 kg ist also beim 32B gesetzlich unzulässig und der Eintrag daher ungültig!

Grüße
Roman
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Re: Auflastung 32B Variant

Beitrag von Johnson »

Es ist aber natürlich immer eine gute Idee, nicht rechtmäßige Eintragungen in einem öffentlichen Forum zu posten.
Passat L Fließheck, ZA, 1975
Passat S Fließheck, YN, 1978
Passat GL Fließheck, WV, 1982
Passat GL Fließheck, JS, 1985
Passat GT Syncro, HP, 1986
Passat C Syncro, DS, 1986
Passat GT Fließheck, KX, 1986
Passat GT Variant, KV, 1986