Ich wollte mal wissen, ob das wirklich stimmt, daß man Alufelgen nicht Sandstrahlen darf, da sich sonst die Materie verändert und die Felge dann u.U. brechen kann?
Diese Aussage wurde mir so zugetragen und ich möchte deren Wahrheitsgehalt ergründen.
Ich vermute, daß da nicht so viel dran ist, daß man es beherzigen müßte.
Kommt ja auf das Strahlgut an und wie machen das die Felgendoktoren sonst...
Falls keiner was dazu weiß, werd ich mal nächste Woche zu diesem Pulverbeschichter hier fahren und den fragen, wie die das so machen.
Da muß ja vor dem Beschichten die Farbe weg.
Das ist übrigens der Grund meiner Frage. Die Borbet A von dem KV aus Warendorf machen sich hervorragend auf meinem Coupe
Dort sollten sie allerdings ohne Schönheitsmakel sein. Deswegen die Pulvergeschichte.
Mike
Alufelgen - Sandstrahlen verboten?
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Alufelgen - Sandstrahlen verboten?
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Re: Alufelgen - Sandstrahlen verboten?
Alufelgen werden mit Glasperlen gestrahlt, weil wenn Du mit Sand strahlst wird die Oberfläche zu rau. So hat man es mir erklärt als ich bei uns im Strahl-Center erkundigt hatte. Von Matrialerweichung oder ähnliches hat der mir nichts gesagt. Ich denke das hat eher was mit dem eingestellten Druck zu tun als mit dem Strahlgut. Aber die meisten Felgenverdler strahlen mit Glasperlen, damit erzielen die halt bessere Ergebnisse als mit Sand.
Grüße Peter
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Re: Alufelgen - Sandstrahlen verboten?
Hallo!
Ich habe gerade letzte Woche mit dem Kunststoffbeschichter meines Vertrauens darüber gesprochen:
Generell gibt es ja auch die Möglichkeit, die Felgen soft zu entlacken, sprich im Tauchbad.
Das ist allerdings sowohl für das Pulvern, aber auch für das Lackieren von Nachteil.
Das Strahlen der Felgen bringt den Vorteil, daß sich die Materialoberfläche der Alufelge um das Fünffache erhöht und daher sowohl Pulver als auch Lack deutlich besser daran haften.
Einige Felgenhersteller strahlen daher wohl sogar frisch produzierte Felgen.
Es ist allerdings nur bestimmtes Strahlgut möglich, wie z.B. Glasperlen.
Gruß,
Dirk.
Ich habe gerade letzte Woche mit dem Kunststoffbeschichter meines Vertrauens darüber gesprochen:
Generell gibt es ja auch die Möglichkeit, die Felgen soft zu entlacken, sprich im Tauchbad.
Das ist allerdings sowohl für das Pulvern, aber auch für das Lackieren von Nachteil.
Das Strahlen der Felgen bringt den Vorteil, daß sich die Materialoberfläche der Alufelge um das Fünffache erhöht und daher sowohl Pulver als auch Lack deutlich besser daran haften.
Einige Felgenhersteller strahlen daher wohl sogar frisch produzierte Felgen.
Es ist allerdings nur bestimmtes Strahlgut möglich, wie z.B. Glasperlen.
Gruß,
Dirk.
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76´L 2-trg cliffgrün (GLI)
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78/79 Dasher, azorenblau
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Re: Alufelgen - Sandstrahlen verboten?
Dran ist schon was, da du durch das Strahlen das Material der Felge oberflächlich kaltverfestigst.Ich wollte mal wissen, ob das wirklich stimmt, daß man Alufelgen nicht Sandstrahlen darf, da sich sonst die Materie verändert und die Felge dann u.U. brechen kann?
Diese Aussage wurde mir so zugetragen und ich möchte deren Wahrheitsgehalt ergründen.
Ich vermute, daß da nicht so viel dran ist, daß man es beherzigen müßte.
Folge: Das Material wird spröde und neigt eher zum reißen/brechen.
Allerdings stimmt auch deine Vermutung, dass der Effekt in der Praxis vernachlässigbar ist.
Denn um die Felgen nennenswert kaltzuverfestigen wirst du die Dinger so grob strahlen müssen, dass du sie sowieso über die Häuser schmeißen kannst.
Lass die Räder glasperlen und alles wird gut.
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Re: Alufelgen - Sandstrahlen verboten?
Danke Euch für die Infos!
Das dachte ich mir schon, daß mit der Aussage übertrieben wurde. Sand macht echt rauh und orangig.
Der Chris hat mal einen Satz AVUS bekommen, die mit Sand gestrahlt wurden. Die Felgen sind nun mal gar nicht mehr glatt.
Kann man die aber nun noch verwenden? Aussehen tun sie so, als ob sie ihren Dienst schon gerne machen würden und nicht brechen...
Mike
Das dachte ich mir schon, daß mit der Aussage übertrieben wurde. Sand macht echt rauh und orangig.
Der Chris hat mal einen Satz AVUS bekommen, die mit Sand gestrahlt wurden. Die Felgen sind nun mal gar nicht mehr glatt.
Kann man die aber nun noch verwenden? Aussehen tun sie so, als ob sie ihren Dienst schon gerne machen würden und nicht brechen...
Mike
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Re: Alufelgen - Sandstrahlen verboten?
Hi nochmal,PADO hat geschrieben:Danke Euch für die Infos!
Das dachte ich mir schon, daß mit der Aussage übertrieben wurde. Sand macht echt rauh und orangig.
Der Chris hat mal einen Satz AVUS bekommen, die mit Sand gestrahlt wurden. Die Felgen sind nun mal gar nicht mehr glatt.
Kann man die aber nun noch verwenden? Aussehen tun sie so, als ob sie ihren Dienst schon gerne machen würden und nicht brechen...
Mike
lass sie Pulverbeschichten, das bügelt die Zelluitis wenigstens bis auf ein minimum glatt, so brauchst halt nicht Spachteln oder Füllern.
Gruß,
schmidtla
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32b Variant, Trend, Bj. 86
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CZ 175 Typ 477, Bj. 1968
CCS Trike Magic Scorpio, Typ 1, 1,6 Boxer, Bj. 1988
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Re: Alufelgen - Sandstrahlen verboten?
Die Entscheidung wird dein Spezl selber treffen müssen - du siehst ihnen hald nicht an, was damit getrieben wurde (Strahldruck, Körnung, Materialabtrag).
Aufm 2er Polo im Stadtverkehr würd ich mir damit nix scheißen.
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Re: Alufelgen - Sandstrahlen verboten?
Moin.
Hier werden gleich einige die Hände übern Kopf zusammenschlagen. Denn was rechtlich zulässig ist und was wohlwollend geduldet wird, sind zwei Paar Schuhe.
Ich fang mal bei "reinigen" an.
Früher wurde alles mit Sand gestrahlt. Bei Stahl ist das rel. egal. Bei ALu ist "Sand" aber zu grob. Daher bekamen die Alufelgen ein "Cellulites-ähnliches" Design. Deswegen wird heute eigentlich nur noch mit Glasperlen oder sogar mit mit "Mehl" gestrahlt.
Die schonenste Variante ist aber die Tauchbadentlackung. Hier geht wirklich nur die Farbe ab. Nachteil: Alte Felgen müssen tlw. trotzdem noch gestrahlt werden. Und zwar dann, wenn die Felge sowas wie Korrosionsschäden hat. Sprich so einzelne Plackflecken (ach ich weiß nicht, wie ichs besser beschreiben soll) Jedenfalls das Tauchbad bekommt diese angefressende Material nicht gänzlich wech und deshalb muss da ggf. nochmal nachgestrahlt werden.
Aufarbeitung:Das Hochglanzpolieren ist genaugenommen auch verboten. Denn beim Polieren wird Material abgetragen und somit befindet sich die Felge von der Materialstärke nicht mehr im geprüften Bereich. Da gibt es Prüfstellen, die lehnen das Eintragen polierter Felgen ab.
Pulverbeschichten.
Pulverbeschichten ist etwas anderes als Kunstoffbeschichten. Kunstoffbeschichten hat nämlich den Nachteil, das wenn es eine Schadstelle gibt, wasser in diese Schadstelle eindringen und das Kunststoff unterwandern kann.
Und jetzt der Hammer: Pulverbeschichten ist eigentlich auch verboten. Denn das Pulver wird mittels Hitze zwischen Temperaturen von 140-250°C eingebrannt. In diesen Bereichen können aber schon im Material Gefügeveränderungen stattfinden. Deshalb eigentlich verboten . Und diesbezüglich steht sowas auch in manchen Gutachten. Leider weiß ich nicht mehr, wo ich letzteres gelesen hab und kann somit kein Zitat anführen.
Pulverbeschichten geht übrigends nur in RAL-Farbtönen. Also z.B. Alpinweiß in L90E ist/war nicht möglich. Und man kann nicht 2-Farbig pulvern. Bzw man kann nicht abkleben. Auch wird ein Lackieren von gepulverten Flächen nicht empfohlen. Aber da gibt es sicherlich auch unterschiedliche Aussagen. Meine Infos beruhen auf Aussagen von Fr. Rindt in Oberhausen
Gruß, Pizza
Hier werden gleich einige die Hände übern Kopf zusammenschlagen. Denn was rechtlich zulässig ist und was wohlwollend geduldet wird, sind zwei Paar Schuhe.
Ich fang mal bei "reinigen" an.
Früher wurde alles mit Sand gestrahlt. Bei Stahl ist das rel. egal. Bei ALu ist "Sand" aber zu grob. Daher bekamen die Alufelgen ein "Cellulites-ähnliches" Design. Deswegen wird heute eigentlich nur noch mit Glasperlen oder sogar mit mit "Mehl" gestrahlt.
Die schonenste Variante ist aber die Tauchbadentlackung. Hier geht wirklich nur die Farbe ab. Nachteil: Alte Felgen müssen tlw. trotzdem noch gestrahlt werden. Und zwar dann, wenn die Felge sowas wie Korrosionsschäden hat. Sprich so einzelne Plackflecken (ach ich weiß nicht, wie ichs besser beschreiben soll) Jedenfalls das Tauchbad bekommt diese angefressende Material nicht gänzlich wech und deshalb muss da ggf. nochmal nachgestrahlt werden.
Aufarbeitung:Das Hochglanzpolieren ist genaugenommen auch verboten. Denn beim Polieren wird Material abgetragen und somit befindet sich die Felge von der Materialstärke nicht mehr im geprüften Bereich. Da gibt es Prüfstellen, die lehnen das Eintragen polierter Felgen ab.
Pulverbeschichten.
Pulverbeschichten ist etwas anderes als Kunstoffbeschichten. Kunstoffbeschichten hat nämlich den Nachteil, das wenn es eine Schadstelle gibt, wasser in diese Schadstelle eindringen und das Kunststoff unterwandern kann.
Und jetzt der Hammer: Pulverbeschichten ist eigentlich auch verboten. Denn das Pulver wird mittels Hitze zwischen Temperaturen von 140-250°C eingebrannt. In diesen Bereichen können aber schon im Material Gefügeveränderungen stattfinden. Deshalb eigentlich verboten . Und diesbezüglich steht sowas auch in manchen Gutachten. Leider weiß ich nicht mehr, wo ich letzteres gelesen hab und kann somit kein Zitat anführen.
Pulverbeschichten geht übrigends nur in RAL-Farbtönen. Also z.B. Alpinweiß in L90E ist/war nicht möglich. Und man kann nicht 2-Farbig pulvern. Bzw man kann nicht abkleben. Auch wird ein Lackieren von gepulverten Flächen nicht empfohlen. Aber da gibt es sicherlich auch unterschiedliche Aussagen. Meine Infos beruhen auf Aussagen von Fr. Rindt in Oberhausen
Gruß, Pizza
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Re: Alufelgen - Sandstrahlen verboten?
Ist soweit alles richtig, was du schreibst.
Allerdings sollte man das (sofern man dazu in der Lage ist) im Einzelfall, bzw. unter Berücksichtigung des gesunden Menschenverstandes betrachten:
Wer bei einem filigranen Leichtgewicht wie der BBS-RS am Polierbock mehrere Zehntel von der Schüssel runternimmt, ist selber schuld.
Macht man das gleiche mit viel Gefühl an den glanzgedrehten Stirnflächen einer AVUS, wirst du keinen messbaren Unterschied feststellen können.
Ebenso beim Pulvern. Einbrennen bei 180°C bei ausreichend langer Abkühlphase im Ofen, und alles wird gut.
Schreckst du die Dinger ab, kommt sowas raus: Bullshit.
2-Farbig pulvern geht definitiv, und abkleben geht auch. Beides habe ich im Praktikum selbst gemacht, bzw. zumindest gesehen.
Zum Thema Drüberlackieren hab ich keine Erfahrungen, habe aber ähnliches gehört.
Dass das Pulverbeschichten von Felgen generell verboten ist, halte ich allerdings für ein Gerücht.
Dass die meisten Hersteller in ihren Gutachten die nachträgliche Bearbeitung von Felgen (bis hin zur Lackierung/Beschichtung) explizit untersagen, ist bekannt. Deswegen ist aber das Verfahren an sich (im Sinne der StVZO) noch lange nicht verboten. Der Wärmeeintrag wäre für mich auch kein hinreichendes Argument, denn den hast du ja beim Bremsen (entsprechende Fahrweise vorrausgesetzt) ebenso.
Allerdings sollte man das (sofern man dazu in der Lage ist) im Einzelfall, bzw. unter Berücksichtigung des gesunden Menschenverstandes betrachten:
Wer bei einem filigranen Leichtgewicht wie der BBS-RS am Polierbock mehrere Zehntel von der Schüssel runternimmt, ist selber schuld.
Macht man das gleiche mit viel Gefühl an den glanzgedrehten Stirnflächen einer AVUS, wirst du keinen messbaren Unterschied feststellen können.
Ebenso beim Pulvern. Einbrennen bei 180°C bei ausreichend langer Abkühlphase im Ofen, und alles wird gut.
Schreckst du die Dinger ab, kommt sowas raus: Bullshit.
Richtig ist, dass es das Pulver nur in bestimmten (RAL-) Farbtönen gibt. Da man die verschieden Farben ohne Probleme mischen kann, sollte theoretisch auch dein Alpinweiß machbar sein - wenn der Lackierer Lust hat, sich an den Farbton ranzutasten.Pulverbeschichten geht übrigends nur in RAL-Farbtönen. Also z.B. Alpinweiß in L90E ist/war nicht möglich. Und man kann nicht 2-Farbig pulvern. Bzw man kann nicht abkleben. Auch wird ein Lackieren von gepulverten Flächen nicht empfohlen. Aber da gibt es sicherlich auch unterschiedliche Aussagen. Meine Infos beruhen auf Aussagen von Fr. Rindt in Oberhausen
2-Farbig pulvern geht definitiv, und abkleben geht auch. Beides habe ich im Praktikum selbst gemacht, bzw. zumindest gesehen.
Zum Thema Drüberlackieren hab ich keine Erfahrungen, habe aber ähnliches gehört.
Dass das Pulverbeschichten von Felgen generell verboten ist, halte ich allerdings für ein Gerücht.
Dass die meisten Hersteller in ihren Gutachten die nachträgliche Bearbeitung von Felgen (bis hin zur Lackierung/Beschichtung) explizit untersagen, ist bekannt. Deswegen ist aber das Verfahren an sich (im Sinne der StVZO) noch lange nicht verboten. Der Wärmeeintrag wäre für mich auch kein hinreichendes Argument, denn den hast du ja beim Bremsen (entsprechende Fahrweise vorrausgesetzt) ebenso.
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Re: Alufelgen - Sandstrahlen verboten?
Weiß gepulverte Avus aufm alpinweißen 32b sehen übrigends so aus
Aber wenn ich hier so les bin ich mir unsicher ob ich das so behalten soll....
Gruß
Veit
Aber wenn ich hier so les bin ich mir unsicher ob ich das so behalten soll....
Gruß
Veit
1-Liter Auto? Son Scheiß da muss ich ja alle 10 km tanken....
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Passat SRH GL 1986 JN, KAF
A3 sportline 2000 AGN
Kalkhoff Black Voyager 2003
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