Tüv- Strafe bei Überziehung

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troublemaker
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von troublemaker »

Martin hat geschrieben:Aktuelle Info aus zweiter Hand...

Dekra, NRW datiert auch zurück, was sich aber angeblich ab 01.014.2012 tatsächlich ändern soll :-k ...
Aha... :evil3:
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Roman
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von Roman »

Mein Prüfer hat mir gesagt, das er noch keine Informationen darüber hat, was die Abschaffung der Rückdatierung angeht.

Grüsse
Roman
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troublemaker
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von troublemaker »

Z28.310

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Hanswurschd
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von Hanswurschd »

Leute , Leute, Leute

Seid bitte froh dass zurückdatiert wird.....
Wenn die Rückdatierung fällt, wird nicht nur die Prüfgebühr erhöht, sondern im gleichen Zuge werden sämtliche Prüfstellen neue Software für Ihre Computer bekommen. Dann ist es für einen Prüfer nicht mehr möglich, einen Mangel als Gering oder Erheblich selbst einzustufen. Im PC ist dann hinterlegt welcher Mangel gering und welcher erheblich ist, da gibt es dann keinen Spielraum mehr für den Prüfer. :stone:

Ich hoffe dass alles so bleibt wie es bisher ist, ich gehe immer rechtzeitig mit meinen Fahrzeugen zur HU, und hab nie den Gedanken Zeit rauszuschinden und später zu gehen.....

Erfreulich also dass die Rückdatierung erst einmal bis auf weiteres verschoben wurde... :occasion5:

Grüße
Benny
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Roman
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von Roman »

Hanswurschd hat geschrieben:Wenn die Rückdatierung fällt, wird nicht nur die Prüfgebühr erhöht, sondern im gleichen Zuge werden sämtliche Prüfstellen neue Software für Ihre Computer bekommen. Dann ist es für einen Prüfer nicht mehr möglich, einen Mangel als Gering oder Erheblich selbst einzustufen. Im PC ist dann hinterlegt welcher Mangel gering und welcher erheblich ist, da gibt es dann keinen Spielraum mehr für den Prüfer. :stone:
Doch, den gibt es weiterhin.
Wenn ein Prüfer einen Mangel als "gering" erachtet, der Computer dagegen nicht, dann "übersieht" der Prüfer einfach diesen Mangel und trägt ihn gar nicht erst in den Computer ein.

Was meinst du, wie heutzutage in sehr vielen Werkstätten die HU gemacht wird?
Da verspricht dann die Werkstatt dem Prüfer, das die Mängel behoben werden und der Prüfer klebt trotz der erheblichen Mängel die Plakette.
Und die Werkstatt behebt dann die Mängel nicht und schon haben wir ein Fahrzeug mit erheblichen Mängeln und frischer Plakette auf den Straßen.
So etwas passiert häufiger als man denkt.

Grüsse
Roman
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Mickie
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Re: Tüv- Strafe bei Überziehung

Beitrag von Mickie »

Das geht aber nur wenn man Beziehungen zu solchen Werkstätten hat, die Masse der Autobesitzer hat diese nicht und wird mehr Nach- als Vorteile von der Änderung im Bereich HU haben

Da mein Stammprüfer in einem Jahr in Ruhestand geht "baue" ich mir auch gerade einen neuen auf, Vertrauen muss erst wachsen, und das ist nicht einfach