Ja, aber nur weil du das Fahrzeug vorher versichert hast.Roman hat geschrieben:Genau so, wie ich es geschrieben habe, mit alten Kennzeichen zum TÜV, ist es völlig i.O.
Dann darf es maximal 12 Monate abgemeldet gewesen, und das Kennzeichen musste reserviert worden sein.Die alten Kennzeichen waren dem Fahrzeug ja vorher durch die Zulassungsstelle zugeteilt.
Damit deckt sich deine Erfahrung auch wieder genau mit der Reihenfolge, die Julian geschrieben hat (und auch ich jedes Jahr so praktiziere):
-Versicherungsbestätigung anfordern
-passende neue/alte Schilder montieren
-ohne Plaketten zum TÜV und zur Zulassung
Den Aufriss mit der Vorabzuteilung des Kennzeichens (wie von Julian beschrieben) kann man sich meiner Meinung nach übrigens sparen, wenn man es bei einer vorübergehenden Stilllegung gleich wieder reserviert. Bei mir im LK ist das kostenlos, wobei die Reservierung für maximal 12 Monate gilt.