, ich darf also gar nicht vier Abblendlichter haben?
Wieder was dazu gelernt.
Schade.
Gibt es denn von 1BL 005 380-011 und 1BL 005 380-021 auch ein Pendant ohne Standlicht?
Bei z.B. einer Quantumfront oder Audischeinwerfern in Verbindung mit Swiftblinkern bräuchte ich die ja nicht.
Oder, falls es die nicht ohne gibt, muss ich die dann anschließen, weil sie ja vorhanden sind?
Oder darf ich sie womöglich sogar gar nicht anschließen weil auch vier Standlichter unzulässig sind
?
Ich habe da so nebulös Infos im Kopf dass funktionsfähig sein muss was vorhanden ist.
Falls ich nicht da auch falsch liege dürfte ich ja, auch wenn es keinen Sinn macht, eben nur theoretisch, auch die 001 nicht anbauen und nur das Fernlicht anschließen, oder?
Danke auch für die Erläuterungen zu den gelben Scheinwerfern.
Ich war davon ausgegangen dass sie, wenn es "alte" mit E-Zeichen sind grundsätzlich erlaubt sind, im Sinne von Bestandsschutz.
Wie machen das denn all die "Tuner" die mit gelben Scheinwerfern unterwegs sind?
Und wie sieht das rechtlich betrachtet aus wenn ich mit einem französischen Auto mit gelben Scheinwerfern in Deutschland fahre?
Das sollte dann erlaubt sein, richtig?
Dazu noch ein Gedankenspiel.
Ich kenne mich da auch mit den französischen Regelungen dazu nicht aus, aber nehmen wir mal an die sind, was Umbauten angeht, ähnlich wie unsere, in der Realität ja sogar eher lockerer, dann sollte es doch dort möglich gewesen sein einen 32B legal mit gelben Scheinwerfern eines anderen Modells, eben z.B. Audi 80/200 oder auch nachzurüsten.
Die gab und gibt es dort ja mit gelben Scheinwerfern.
Das wäre dann auch eine Möglichkei8t einen 32B mit gelben Scheinwerfern auch in Deutschland zu fahren.
Ganz schön nervig manchmal diese doch sehr kleinlich anmutenden Vorschriften.
Gruß, Stefan
Hinter meinen Aussagen steht kein Punkt ... hinter meinen Aussagen stehe ich!