Hi,Manuel hat geschrieben:Entschuldigt bitte, wenn ich so doof frage, aber was versteht man in diesem Zusammenhang unter einer "Einzelabnahme"?Burt hat geschrieben:... Dann klappts auch mit der Einzelabnahme...
Bislang hatte ich nur mit Motor-Umbauten zu tun, in denen der jeweils neue Motor ab Werk auch in diesem Fahrzeug zu haben war.
Die Audi-Maschinen wurden ja nunmal nicht im 32b verbaut und stammen ja noch nicht mal vom Hersteller des Fahrzeugs (auch wenn sie doch stark verwandt miteinander sind).
Bedeutet eine solche Einzelabnahme dann auch immer automatisch das volle Programm mit Leistungs- und Geräuschemessung (sprich ein teures Unterfangen)?
DIe Themen Abgasnorm und Bremsanlage lasse ich mal außen vor, das muss natürlich passen.
Danke und Gruß
Manuel
es kommt auf den Prüfer an der das machen soll.
Auch gibt es bei Prüfern unterschiedliche kompetenzen. Es darf nicht jeder alles machen.
Dann gibts noch unterschiede zwischen den Bundesländern.
Mein Motoreintrag funktionierte auch ohne Abgasgutachten zusammen mit der HU. Sogar mit Euro2.
Man muss dann eben schlüssig darlegen können (anhand Datenblättern und Getriebe/Reifenübersetzungen) das die Emissionswerte nicht durch den Umbau verschlechert werden.
Beim Passat ist das rel. einfach, so ist ja das Gewicht des Fahrzeugs schon mal geringer als bei den Audi Spendern.
Wenn jetzt noch eine ähnliche Getriebeübersetzung und Achsübersetzung inkl Reifen zustande kommt ist dieses Themna schon geschafft.
Da hilft z.B. der Getrieberechner hier im Download Bereich.
Gruß Manni