was ist unfallfrei?
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- Stammgast
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Re: was ist unfallfrei?
Ich sehe in der Regel schon auf den zweiten Blick was mit einem Auto war, ob noch alles original ist, nachlackiert wurde......dazu braucht es keine 3 Wochen sondern 2 oder 4 gesunde Augen und etwas Sachverstand
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Re: was ist unfallfrei?
sehr intressant....
also wenn ich mir die tür verschrabbel und nachlackieren lasse, ist es kein unfallschaden, aber wohl wenn die stoßstange einen weg gekriegt hat und getauscht wurde. wobei ersters eigendlich eher den subjektiven wert des fahrzeuges mindert als zweiteres... aber bei der rechtsperechung und in der beziehung zwischen männern und frauen gehts nicht immer logisch zu...
also wenn ich mir die tür verschrabbel und nachlackieren lasse, ist es kein unfallschaden, aber wohl wenn die stoßstange einen weg gekriegt hat und getauscht wurde. wobei ersters eigendlich eher den subjektiven wert des fahrzeuges mindert als zweiteres... aber bei der rechtsperechung und in der beziehung zwischen männern und frauen gehts nicht immer logisch zu...
Mein Fuhrpark:
- 35 I Variant VR6 Automatik B3½
- 32 B Syncro C - mit friischem tüv (Sandy)
- Conway CS 500 mit Ergo-Lenker
- Ghost MTB 26" mit Hayce Bremsen
- Stotz E-Bike 26" Balloon-Cruizer
- Oldtimer Fahhrad "Steinadler"
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Re: was ist unfallfrei?
Wenn lackiert wird muss es angegeben werden. Unter Bagatellschäden fällt alles unter ca 100€. Des weiteren muss man nachweisen das ein eventueller Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht bestanden hat. Die Beweispflicht dreht sich nach einem halben Jahr um, d.h.: wenn ein Arschlochkäufer ein Auto kauft, es in den Graben stellt, repariert und den Verkäufer am Haken holt darf dieser beweisen das der Schaden zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht vorhanden war. Das neue Gewährleistungsgesetz ist einfach für´n Arsch. Habe mich lange mit Autoverkäufern und Juristen darüber unterhalten. Alle meinen, es ist wie Asse ziehen. Mal gewinnt, mal verliert man.
Wenn ich einen 32b mit 250000 km und 4 Vorbesitzern für 300€ kaufe kann ich doch keine umfassende Garantie erwarten. Das Auto hat min 25 Jahre auf dem Buckel. Der ist bestimmt nicht mehr jungfräulich. Hier freue ich mich das so etwas noch existiert und zähle den Verkäufer nicht an weil ein Kotflügel lackiert wurde oder die Antenne nicht original ist.
Wenn ich einen 32b mit 250000 km und 4 Vorbesitzern für 300€ kaufe kann ich doch keine umfassende Garantie erwarten. Das Auto hat min 25 Jahre auf dem Buckel. Der ist bestimmt nicht mehr jungfräulich. Hier freue ich mich das so etwas noch existiert und zähle den Verkäufer nicht an weil ein Kotflügel lackiert wurde oder die Antenne nicht original ist.
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Re: was ist unfallfrei?
Wann ist deiner denn wieder gerichtet?Realsyncro hat geschrieben: ganz unter uns: einem Schraubenzähler, der (wie auch immer) als Mangel sieht, wenn ein stoßstangenträgerhorn neu gemacht wurde, weil es krumm war, würde ich davon abraten, einen gebrauchtwagen zu kaufen....
und wenn man mal ganz offen ist, schon rein statisch, hatte JEDER 32 B und JEDER 32er so wie so bereits mindestens einen Unfallschaden, sofern man kleine schrammen z.b. mit rein rechnet... daher würde ich, wäre ich schraubenzähler, wenn ich denn unbedingt ein solches fahrzeug kaufen wollte, wohl erst mal 3 wochen damit zubringen, die Historie des Fahrueuges LÜCKENLOS zu überprüfen. d.h. erst mal mit einem Colorimeter genau ausmessen, ob der Lackton noch orginal ist, dann mit einem Lackdickentestgerät die Schicktdicke des lackes an allen neuralgischen Stellen untersuchen. außerdem natürlich in jeden Hohlraum kriechen, nach falten und dellen und ausgetauschten teilen suchen, am besten noch in allen lokalen Werkstätten anrufen, und nachfragen, wann, wer was an dem fahrzeug gemacht hat...
lg, Martin
Ich bräuchte noch ein Winterauto, das ich im Frühling ohne Wertverlust wieder abstoßen/zurückgeben kann.
Halte dich einfach an die geltende Rechtsprechung. Mit Erbsen/Schraubenzählen hat das nichts zu tun.
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Re: was ist unfallfrei?
Moin,
da gibt es eigene Ansichten und auch durchaus nachvollziehbare Meinungen zum Thema Unfallfrei. Über die lässt sich trefflich diskutieren.
Am einfachsten hält man sich an die herrschende Rechtsprechung: Thüringer OLG, Az.: 1 U 535/06, SVR 2008, 301
da gibt es eigene Ansichten und auch durchaus nachvollziehbare Meinungen zum Thema Unfallfrei. Über die lässt sich trefflich diskutieren.
Am einfachsten hält man sich an die herrschende Rechtsprechung: Thüringer OLG, Az.: 1 U 535/06, SVR 2008, 301
Glück Auf!
Liebe Grüße vom
Karpatenbär
32b Variant Bj 1986 54 PS Diesel Flashsilber 215 TKM
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