Altes Kennzeichen drauf machen und hinfahren!nordost hat geschrieben:wie soll man dann mit einem abgemeldeten wagen und abgelaufener plakette zu eben dieser untersuchung kommen?
Das ist lt. FZV ausdrücklich erlaubt!
Zitat §10 Abs. 4 FZV:
Fahrten mit Fahrzeugen ohne gültigen TÜV sind dagegen dann nicht mehr erlaubt, auch nicht mit roter 06er Händlernummer!Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Ausnahme davon ist nur die rote 07er Oldtimernummer.
Aber auch diese Fahrzeuge müssen in einem vorschriftsmäßigen Zustand sein, d.h. einen TÜV schaffen können, auch wenn sie da nicht mehr hin müssen.
Grüße
Roman