Jetzt stellt sich die Frage, ob ich ihn ab und zu anmelde oder ob ich ihn dauerhaft stilllege und einmotte.
Stehen soll er ca. 2 Jahre, dann ist er H-fähig.
...
"dauerhaft stilllegen" kannst Du garnicht
Das kann nur ein zertifizierter Verwerter nach Verwertungsnachweis ... und das wolltest Du doch sicher nicht... gell
Das ist Bullshit.Den Begriff der dauerhaften Stillegung gab es früher im Zulassungsrecht (und ist auch heute noch auf einigen Formularen bei der Abmeldung zu finden..) Nach FZV wird die Stillegung ganz gleich welcher Art durch die Zulassungsstelle vorgenommen,der Verwerter verwertet nur,Verwertungsnachweise sind nach dem Ende der Abwrackprämie abgeschafft worden.
Kurzzeitkennzeichen sind vom Aufwand und zeitlichen Stress her aber aufwendiger als den Wagen einfach auf Saison 2 Monate anzumelden.
Versicherung für nen 50er?Also hier gibts das nicht mehr,inzwischen langen die mit 80€ zu,dazu noch 10,20 für die Kurzzeitzulassung.. lieber auf Saison,dann kannst damit auch zum TÜV fahren bevor der abläuft und pünktlich zum H-Kennzeichentermin relativ stressfrei da innerhalb der Saison hinrollen.
Mr_Sniper hat geschrieben:
Versicherung für nen 50er?Also hier gibts das nicht mehr,inzwischen langen die mit 80€ zu,dazu noch 10,20 für die Kurzzeitzulassung.
Stimmt so nicht - die Jungs hatten unseren 100er Quattro fürs Wintertreffen in Finsterau für 35,95€ versichert (5 Tage).
Könnte sogar sein, dass du die Schilder gestempelt hast.
Wow das ist echt günstig.
Ich kenn nur die drei Schildermacher bei uns um die Ecke die erst letztes Jahr für das Paket mit Schildern von 60 auf 80€ erhöht haben..
Okay,dann kommen da aber immernoch die Kosten für die Schilder dazu... nachdem du die Nummer nicht im Vorraus reservieren kannst,kommen da nochmal 20€ dazu,KKZ-Schilder sind wenigstens billiger da standartmässig auf dünnerem Blech geprägt..
Bei den Schildern habe ich hier in K auch extreme Unterschiede...
Die Schildermacher (ich hätte jetzt fast wieder "Korruptis" geschrieben) in der Zulassungsstelle nehmen 34 bis 38 € pro Paar (normale Schilder). Um die Ecke gibt es die mit 14,90 € etwas günstiger ...
Diagonal gegenüber der Zulassungsstelle ist eine Markant-Tankstelle, an der es Schilder in Sichtweite (ca. 200 m entfernt) der Zulassungsstelle für 18 € pro Paar gibt .
Alles in Allem kann ich hier durchaus mit 50 € über die Runden kommen.
Würde den auch eher einmotten statt 1-2/Jahr bewegen. Wenn die Brennräume Ölnebel haben passiert da eher weniger als wenn sich nach dem Abstellen im Brennraum Kondenswasser bildet und kein Ölnebel zum Schutz da ist (Leitung vom Absteller der ESP abziehen, Helfer startet und dann bei drehendem Motor mit rausgenommenem Luftfilter viel Caramba etc. auf die Ansaugseite sprühen, Vorglühsicherung dabei auch abklemmen) . Motoröl sollte vor der Pause frisch gewechselt sein (keine sauren Verbrennungsrückstände darin) und wenn Du die Reifen schonen möchtest, dann eher hochbocken, oder Altreifen montieren statt nur gelegentlich das Auto fahren. Dieselkraftstoff zerlegt sich in den 24 Monaten auch nicht so wie Benzin, also kein Problem.
Anmelden mit abgelaufenem Tüv geht bei uns noch mit s.g. Vorfahrtsschein den man auf der Zulassungsstelle bekommt. Damit kann man zur Hauptuntersuchung vorfahren und danach die Schilder stempeln lassen. Machen aber nicht alle Gemeinden...
Anmelden mit abgelaufenem TÜV ist kein Problem.
Einfach die alten Schilder, die vor der Abmeldung dran waren, wieder montieren und mit dem abgemeldeten Auto zum TÜV fahren und HU/AU machen lassen.
Dann gibts von denen einen Schein. Damit fährt man dann zur Zulassungsstelle und lässt das Auto zu.
Vorher eine Versicherungs-Doppelkarte holen, in der solche Fahrten explizit mit eingeschlossen sind (ist die Regel).
Das ist so explizit erlaubt!
ZItat §10 Abs. 4 FZV:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Für nur 2 Jahre würde ich mir keine großen Arbeiten auferlegen.
Die hat der als Neuwagen möglicherweise schon gestanden, ohne das überhaupt was gemacht wurde.
Wenn der Stellplatz wirklich trocken ist, würde ich Holzklötze für unter die Radträger anpassen, damit die Reifen keine Standplatten bekommen.
Oder die Reifenwiegen anschaffen.
Wenn es hinsichtlich des Raumklima doch Zweifel gibt, große Pappe unter den Motor legen, den Motor mit Motorraum komplett mit WD 40 einsprühen.
Unter den Luftfilter drei Lagen Küchenrolle einpassen, diese auch gut mit WD 40 besprühen, das selbe als gefalteter und gerollter Stopfen in den Auspuff.
Dann machen dem die 24 Monate Pause nichts.
Beim Zahnriemen zählt dann nicht die Km-Leistung sondern die Jahres-Angabe (glaube das war max 6 Jahre)
Schönen Gruß
Fritz
32b Vari DT Automatik
32b Vari KX
32b Vari KV
32b Vari 2,5 L Automatik
Roman hat geschrieben:Anmelden mit abgelaufenem TÜV ist kein Problem.
Einfach die alten Schilder, die vor der Abmeldung dran waren, wieder montieren und mit dem abgemeldeten Auto zum TÜV fahren und HU/AU machen lassen.
Dann gibts von denen einen Schein. Damit fährt man dann zur Zulassungsstelle und lässt das Auto zu.
Vorher eine Versicherungs-Doppelkarte holen, in der solche Fahrten explizit mit eingeschlossen sind (ist die Regel).
Das ist so explizit erlaubt!
ZItat §10 Abs. 4 FZV:
Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung dürfen innerhalb des Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten (damit sind nicht die alten Kennzeichen gemeint!) Kennzeichen durchgeführt werden, wenn die Zulassungsbehörde vorab (Das heißt vor der Fahrt zum TÜV,nicht vor dem Abmelden des Fzg. vor 25 Jahren..) ein solches zugeteilt hat und die Fahrten von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind. Rückfahrten nach Entfernung der Stempelplakette dürfen mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs durchgeführt werden, wenn sie von der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung erfasst sind.
Grüße
Roman
Falsche Reihenfolge und die Versicherungsdoppelkarte gibts seit einigen Jahren nicht mehr für reguläre Zulassungen.Ist jetzt nur noch ein Code der sich EVB,elektronische Versicherungsbestätigung nennt.
Handhabung bei uns:
Mit Fahrzeugpapieren zu uns kommen,wir erstellen dann Fahrzeugpapiere ohne Eintrag eines TÜV-Datums und ein gesiegeltes Schreiben dass das Fahrzeug für 2 Wochen zwischen Prüfstelle und Werkstatt bewegt werden darf.Schilder werden geprägt,aber nicht von uns bestempelt.Nennt sich "Einleitung der Zulassung".
Anders rum wärs auf dem Weg zum TÜV und dann zur Zulassung "Fahren ohne Zulassung".. macht glaub ich 60€(oder 80?) und einen der neuen Punkte.
Genau so, wie ich es geschrieben habe, mit alten Kennzeichen zum TÜV, ist es völlig i.O.
Habe ich selbst schon gemacht und sowohl eine Polizeikontrolle, in die ich dabei geraten bin als auch anschließend die Zulassungsstelle hat mir das bestätigt.
Die alten Kennzeichen waren dem Fahrzeug ja vorher durch die Zulassungsstelle zugeteilt.
Man kann natürlich nicht irgendwelche alten Kennzeichen nehmen, sondern muß die nehmen, auf die das Fahrzeug vor seiner Abmeldung zugelassen war.