Roman hat geschrieben:Es kommt auch ganz auf die Prüfstelle an, was di für Auflagen im Gutachten machen.
Ein Beispiel:
Bei meinen ATS Cup in 7x15 ET 20 steht im Gutachten für den 32B drin:
- Radläufe wegschneiden (Umbördeln reicht nicht!), Radhausschalen vorne entfernen, GT-Verbreiterungen montieren (und das mit Serienfahrwerk!).
und? WAS musste dann wirklich gemacht werden?
wen mir ein prüfer mit solchen "auflagen" daherkommt bevor er mittels kreuztest und massiver zuladung die freigängigkeit geprüft hat dann dreh ich auf der stelle um, frag was er den gelernt hat und gehe wieder ohne einen cent zu zahlen.
Davon habe ich nichts gemacht, sondern nur die Kanten im kritischen Bereich um 45° angelegt.
Die Prüfung lief so ab:
Ich gebe dem Prüfer das Gutachten, er schaut nur kurz auf die Titelseite und gibt es mir gleich wieder zurück.
Dann schaut er auf die Felgen und Reifen und schreibt sich die Größe der Felgen und Reifen auf einen Zettel.
Dann fragt er mich, ob ich gebördelt hätte, was ich bejahte.
Er greift daraufhin nur kurz in 2 Radläufe und merkt, das da gebölrdelt wurde.
Dann verschwindet der in seinem Büro und 5 Minuten später halte ich den Brief mit der Eintragung in den Händen.
onkel-howdy hat geschrieben:
wen mir ein prüfer mit solchen "auflagen" daherkommt bevor er mittels kreuztest und massiver zuladung die freigängigkeit geprüft hat dann dreh ich auf der stelle um, frag was er den gelernt hat und gehe wieder ohne einen cent zu zahlen.
Ich weiß ja nicht wann du das letzte Mal in einer Prüfstelle warst, aber ich kenne es bisher nur so daß man erst Zahlen muss und erst dann dran kommt...
Z28.310
Eve was here...
Der Teilepool bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
So kenne ich das auch beim TÜV:
Erst zahlen, erst dann wird die Prüfung gemacht.
Zur HU fahre ich allerdings zu einer kleinen Prüfstelle, und da läuft das umgekehrt ab:
Da wird erst geprüft, dann wird gezahlt.
Das ist aber eine kleine 1-Mann Prüfstelle.
Da ist dann maximal noch mal ein Azubi mit in der Prüfstelle.