Hoi,
Für alle die Autos von weiter weg kaufen wird das denk ich von ner gewissen Wichtigkeit sein:
Die Kurzzeitkennzeichen,auch gern die gelben oder 5-Tages-Kennzeichen genannt,werden ab 1.11. nur noch am Hauptwohnsitz des Beantragenden ausgestellt.(Zumindest solang die Person in Deutschland wohnt)
Das heißt: Wenn jemand aus Hamburg nach Berchtesgaden fährt und von dort nen Passat holen will,muss er sich Kurzzeitkennzeichen aus Hamburg mitnehmen.
Die Masche mit Verkäufer der in BGL wohnt beantragt die Kennzeichen und gibt sie dann dem Käufer aus HH mit,wird bei einer möglichen Polizeikontolle beanstandet und soll so wie ich das mitbekommen hab mit 50€ und 1 Punkt für den der das Kennzeichen hergegeben hat geahndet werden,also dem Verkäufer.
Wenn aber der Käufer aus Salzburg als Österreicher nach Hamburg fährt um von dort einen Passat nach AT zu holen,wird ihm das Kennzeichen gewährt da er das Fahrzeug ja nicht mit österreichischen Überführungskennzeichen aus Deutschland holen darf und er ja keinen Wohnsitz in Deutschland haben kann.
Wie das ganze dann noch mit Vollmachten über Kfz-Händler etc abläuft is bissl arg komplizierter noch zu erklären und hier denke ich auch irrelevant.
Find das ist eine seltendämliche Regelung,vor allem der Gesetzestext dazu is missverständlich formuliert.. aber vorerst ist das Rechtsstand ab 01.11.
Nur mal so zu Info.
Neuregelung Kurzzeitkennzeichen
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Neuregelung Kurzzeitkennzeichen
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen
Naja, Theorie und Praxis.
Lt. Gesetz muß das fahrzeug auch am ständigen Einsatzort zugelassen werden und nicht am Wohnsitz des Halters!
D.H., wohne ich z.B. in Bremen, habe aber einen Ferienwohnsitz in Berchtesgarden und dort ein Auto, das primär dort bewegt wird, so muß dieses Auto in Berchtesgarden zugelassen werden und nicht in Bremen.
Das wird in der Praxis aber ganz anders gehandhabt.
Grüße
Roman
Lt. Gesetz muß das fahrzeug auch am ständigen Einsatzort zugelassen werden und nicht am Wohnsitz des Halters!
D.H., wohne ich z.B. in Bremen, habe aber einen Ferienwohnsitz in Berchtesgarden und dort ein Auto, das primär dort bewegt wird, so muß dieses Auto in Berchtesgarden zugelassen werden und nicht in Bremen.
Das wird in der Praxis aber ganz anders gehandhabt.
Grüße
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen
Man kann aber am Zweitwohnsitz kein Auto zulassen. Dann müsste man das ja auch ändern...
Das ist ja echt Doof. Fahr ich irgendwo hin um ein Auto zu kaufen muss ich schon ein KZK in der Tasche haben. Lass ich das Auto stehen weil es nicht meinen Ansprüchen genügt hab ich für nix Geld ausgegeben.... Sehr Intelligent...
Ich warte nur noch darauf dass man für die 5 Tage auch noch KFZ-Steuer zahlen muss... Deppenalarm
Das ist ja echt Doof. Fahr ich irgendwo hin um ein Auto zu kaufen muss ich schon ein KZK in der Tasche haben. Lass ich das Auto stehen weil es nicht meinen Ansprüchen genügt hab ich für nix Geld ausgegeben.... Sehr Intelligent...
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen
ne ne, nicht für nix sondern für die Griechen.Das ist ja echt Doof. Fahr ich irgendwo hin um ein Auto zu kaufen muss ich schon ein KZK in der Tasche haben. Lass ich das Auto stehen weil es nicht meinen Ansprüchen genügt hab ich für nix Geld ausgegeben.... Sehr Intelligent...
das ist sicherlich eine gute Idee und wird bei Herrn S. sicherlich gut ankommen.Ich warte nur noch darauf dass man für die 5 Tage auch noch KFZ-Steuer zahlen muss... Deppenalarm Man kann aber am Zweitwohnsitz kein Auto zulassen. Dann müsste man das ja auch ändern...
Das ist ja echt Doof. Fahr ich irgendwo hin um ein Auto zu kaufen muss ich schon ein KZK in der Tasche haben. Lass ich das Auto stehen weil es nicht meinen Ansprüchen genügt hab ich für nix Geld ausgegeben.... Sehr Intelligent...
Ich warte nur noch darauf dass man für die 5 Tage auch noch KFZ-Steuer zahlen muss... Deppenalarm
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen
Servus,
noch blöder ist es, du bist iwo unterwegs, von mir aus 800 km von daheim weg, sagen wir mal im Urlaub in diesem unseren schönen Paragraphenverunreinigtem Deutschland uuuuuund du siehst einen absolut rostfreien Rentner-Passat mit Vollaustattung bei einem Bauern in Schleswig stehen uuuuuund der Verkauft das auch noch...da muss ich extra die 800 km heim fahren um Schilder zu holen und wieder her damit ich das Auto überführen kann...kein Kommentar weiter...
noch blöder ist es, du bist iwo unterwegs, von mir aus 800 km von daheim weg, sagen wir mal im Urlaub in diesem unseren schönen Paragraphenverunreinigtem Deutschland uuuuuund du siehst einen absolut rostfreien Rentner-Passat mit Vollaustattung bei einem Bauern in Schleswig stehen uuuuuund der Verkauft das auch noch...da muss ich extra die 800 km heim fahren um Schilder zu holen und wieder her damit ich das Auto überführen kann...kein Kommentar weiter...
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen
Das ganze geht noch weiter, hat man keine Fahrgestellnummer von einem Kfz das man holen will, dann bekommt man auch keine Kurzzeitkennzeichen
Also einfach mal Kennzeichen holen und von Hamburg nach München fahren um sich dort ein Auto zu suchen kann man vergessen, man muss dann zweimal hin
Also einfach mal Kennzeichen holen und von Hamburg nach München fahren um sich dort ein Auto zu suchen kann man vergessen, man muss dann zweimal hin
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen
DAS wäre mir Neu ! Die hat bisher noch niemand im Vorraus interessiert...Merlin6000 hat geschrieben:Das ganze geht noch weiter, hat man keine Fahrgestellnummer von einem Kfz das man holen will, dann bekommt man auch keine Kurzzeitkennzeichen
Also einfach mal Kennzeichen holen und von Hamburg nach München fahren um sich dort ein Auto zu suchen kann man vergessen, man muss dann zweimal hin
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen
Das is nicht neu das ist falsch.
Was stimmt ist dass pro Person je nachdem nur 1-2 Kurzzeitkennzeichen gleichzeitig ausgestellt werden dürfen.
Wenn er mehr haben will muss er für jedes Fahrzeugpapiere vorweisen können.Aber das mit der Fahrgestellnummer ist Blödsinn.Stimmt nicht.
Was stimmt ist dass pro Person je nachdem nur 1-2 Kurzzeitkennzeichen gleichzeitig ausgestellt werden dürfen.
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen
Auszug der neuen Bedinungen:
Die Zulassungsstelle ist verpflichtet, bei Antragstellung zu prüfen, ob ein konkreter Bedarf an der Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens für ein bestimmtes Fahrzeug besteht. Der Bedarf ist daher durch die entsprechenden Kraftfahrzeug-Papiere und/oder beispielsweise Kaufverträge nachzuweisen. Kaufverträge müssen dann jedoch die Fahrzeug-Identifizierungs-Nummer (FIN) oder das letzte Kennzeichen des Fahrzeuges enthalten.
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Re: Neuregelung Kurzzeitkennzeichen
Das ist von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Im hiesigen Umland... z.B. Rheinisch-Bergischer-Kreis (GL) ist das schon seit ca. 10 Jahren so. Hier in Köln gibt es seit ca. 3 - 4 Jahren kein KZK mehr ohne FINMr_Sniper hat geschrieben:Das is nicht neu das ist falsch.
Was stimmt ist dass pro Person je nachdem nur 1-2 Kurzzeitkennzeichen gleichzeitig ausgestellt werden dürfen.
Wenn er mehr haben will muss er für jedes Fahrzeugpapiere vorweisen können.Aber das mit der Fahrgestellnummer ist Blödsinn.Stimmt nicht.
Hier ist es sogar so, daß sich die Zulassungsstelle die Fahrstrecken nennen läßt und diese in das KZK-Heft einträgt .
Gruß. Martin
P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich...
P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich...