Volkswagen AG gegen Doppel-WOBber

Alle sonstigen Themen, die nichts mit Fahrzeugen zu tun haben.
Benutzeravatar
VW-Youngtimer
Schaut öfter vorbei
Schaut öfter vorbei
Beiträge: 272
Registriert: Di 1. Apr 2008, 17:12

Re: Volkswagen AG gegen Doppel-WOBber

Beitrag von VW-Youngtimer »

Roman hat geschrieben:Im Übigen verstehe ich auch die Vorgehensweise der Rechtsabteilungen allgemein, nicht nur von VW, nicht.
Warum muß man gleich mit so einer Keule kommen?
Kann man das nicht erst mit einer Bitte formulieren?
Diese Keule bleibt der Rechtsabteilung als Mittel doch weiterhin, wenn der Bitte nicht nachgekommen wird.
Hallo zusammen,

so sehe ich es auch, aber das ist heutzutage offenbar ein allgegenwärtiges Problem: Durch das Internet gibt es natürlich einerseits unendlich viel mehr gravierende Rechtsverletzungen als früher, andererseits ist aber auch deren Verfolgung gnaden- und kompromissloser geworden. Viele Juristen scheinen nur in worst case-Szenarien zu denken und sich gegen alles und jeden absichern zu wollen. Seht Euch doch mal die Bedienungsanleitung eines beliebigen Elektrogerätes oder gar eines Autos von heute an - dort sind doch praktische alle Eventualitäten mit einer Warnung bedacht, damit bloß kein Gericht auf der Welt dem Hersteller ein Versäumnis attestieren kann. Vor zwanzig Jahren haben wir noch darüber gelacht, dass Mikrowellenhersteller in den USA ausdrücklich vor dem Trocknen eines Hundes in dem Gerät warnten. Heute sind wir in Europa vom Denken her fast genauso paranoid.

Juristisch gesehen kann es natürlich sein, dass der Marke durch Veröffentlichung historischer Prospekte im Internet auch dann Schaden entsteht, wenn dies ohne kommerzielles Interesse geschieht. Da geht es beispielsweise um Bild- oder Persönlichkeitsrechte, denn wer weiß denn, wie die entsprechenden Verträge vor 30 Jahren gestaltet waren? In jedem Modelljahr gab es in der Regel mindestens zwei Prospekte, die Bilder wurden allerdings oft mehrere Jahre lang verwendet. Okay, dann hat man die Bildrechte daran vielleicht für fünf Jahre gekauft und auch die Verträge mit Fotomodellen so gestaltet: zweckgebundene, zeitlich begrenzte Veröffentlichung der Fotos ausschließlich in gedruckten Prospekten. Achtung, jetzt kommt des Juristen Paranoia: Was könnte passieren, wenn ein Fotograf oder ein Model von damals heute die alten Prospekte im Internet entdeckt? Genau, schlimmstenfalls könnte dann der damalige Herausgeber in Regress genommen werden, weil er die weitere Nutzung nicht unterbunden hat. Schließlich erscheint der damalige Hersteller auch auf Scans von heute noch als Herausgeber des Prospekts. Also versucht die Rechtsabteilung, dieses Risiko auszuschalten - und schießt dabei leider manchmal mit Kanonen auf Spatzen...

Ich weiß nicht, wie es Euch geht, aber ich möchte eigentlich nicht in einer Welt leben, in der man ohne Rechtsschutzversicherung und/oder Jurastudium gefühlt immer mit einem Bein im Knast steht. Vielmehr möchte ich mich auf einen Rechtsstaat verlassen können, dessen Ziel Gerechtigkeit ist und nicht die Vermeidung von Risiken und das Denken in worst case-Szenarien. Warum ging das in der Vergangenheit, warum geht das heute nicht mehr?

Nur meine private Meinung als Fan der Marke Volkswagen seit Kindesbeinen, aber ich denke, damit stehe ich nicht alleine da...
veit
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 1758
Registriert: Fr 4. Apr 2008, 11:06
Wohnort: Berg b. Neumakt i.d.Opf.

Re: Volkswagen AG gegen Doppel-WOBber

Beitrag von veit »

Volkswagen is a Depp, aber im Gegensatz zum Glubb (der auch a Depp is) mach ich die bald nimmer.....
1-Liter Auto? Son Scheiß da muss ich ja alle 10 km tanken....
____________________________________________________
Passat 2Türer TS 1975 ZC,
Passat SRH GL 1986 JN, KAF
A3 sportline 2000 AGN
Kalkhoff Black Voyager 2003
Martin
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 5595
Registriert: Di 1. Apr 2008, 12:28

Re: Volkswagen AG gegen Doppel-WOBber

Beitrag von Martin »

VW-Youngtimer hat geschrieben:...

Ich weiß nicht, wie es Euch geht, aber ich möchte eigentlich nicht in einer Welt leben, in der man ohne Rechtsschutzversicherung und/oder Jurastudium gefühlt immer mit einem Bein im Knast steht. Vielmehr möchte ich mich auf einen Rechtsstaat verlassen können, dessen Ziel Gerechtigkeit ist und nicht die Vermeidung von Risiken und das Denken in worst case-Szenarien. Warum ging das in der Vergangenheit, warum geht das heute nicht mehr?

Nur meine private Meinung als Fan der Marke Volkswagen seit Kindesbeinen, aber ich denke, damit stehe ich nicht alleine da...
Zu anderen Dingen später. Aber hierzu soviel...

Ich möchte das auch nicht. Und selbst mit einem Jura-Studium wird man nicht total abgesichert sein, weil irgendjemand immer wieder eine Lücke findet. Entwicklungen wie SOPA, ACTA und "Clean-IT" tun da ihr übriges. Da wird unter vordergründig hehren Absichten eine Diktatur errichtet. Mangels Interesse werden die meisten das erst begreifen, wenn es zu spät ist. Hatten wir schonmal :?: Richtig :!:

Ich persönlich habe leider den Eindruck, daß eine/unsere Gesellschaft oder Gesellschaften im Allgemeinen mit zunehmender Entwicklung gleichzeitig zunehmend degenerieren. Im Prinzip bräuchte es da einen "Reset"-Schalter.
Gruß. Martin

P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich... :D

🖕 🖕 🖕
Benutzeravatar
VW-Youngtimer
Schaut öfter vorbei
Schaut öfter vorbei
Beiträge: 272
Registriert: Di 1. Apr 2008, 17:12

Re: Volkswagen AG gegen Doppel-WOBber

Beitrag von VW-Youngtimer »

Auf g-lader.info habe ich gerade die bis dato differenzierteste Stellungnahme zu dem Thema gelesen - Lektüre empfehlenswert: LINK :evil3:
Moe
Schaut öfter vorbei
Schaut öfter vorbei
Beiträge: 97
Registriert: Mo 29. Aug 2011, 00:16
Wohnort: Hannover Land

Re: Volkswagen AG gegen Doppel-WOBber

Beitrag von Moe »

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/dopp ... 63376.html

Na geht doch! Und Magath ham se auch mal gleich weggeschickt....
Benutzeravatar
onkel-howdy
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 1199
Registriert: Di 22. Apr 2008, 12:32

Re: Volkswagen AG gegen Doppel-WOBber

Beitrag von onkel-howdy »

das wirklich schlimme an der sache icht das die komiker bei vw das seit JAHREN so treiben. ich verstehe nicht was an dem wort "wolkswarenhaus" den so urheber rechtliches dran ist. ein gti club aus gladbach musste auch mit extremen spinnerabhmahnungen leben weil sie ihre "gti club homepage" www.vwgolf.de genannt hatten. und so kann man unendlich weitermachen. das man im übrigen eine abmahnung bekommt OBWOHL man eine schriftliche genemigung von vw hat die halt schon etwas älter ist haben wir bei einer 35i homepage auch.

absolutes unverständniss.

ich werd auf alle fälle mal n satz vw zeichen einschicken mit der bitte mich nicht zu verklagen weil ich ihre vw zeichen an meinem werkstattwagen kleben hab.
passat 32 bj78
passat 32b bj88
passat 35i bj92
passat 3b bj98
Martin
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 5595
Registriert: Di 1. Apr 2008, 12:28

Re: Volkswagen AG gegen Doppel-WOBber

Beitrag von Martin »

onkel-howdy hat geschrieben:... ich verstehe nicht was an dem wort "wolkswarenhaus" den so urheber rechtliches dran ist. ...
Das wirst Du wegen der "Stillhaltevereinbarung" genannten Knebelung der Opfer auch nie erfahren :!:
Gruß. Martin

P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich... :D

🖕 🖕 🖕
Benutzeravatar
onkel-howdy
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 1199
Registriert: Di 22. Apr 2008, 12:32

Re: Volkswagen AG gegen Doppel-WOBber

Beitrag von onkel-howdy »

eben, das ist ja die nächste frechheit. wen mich einer verklagt dann habe ich ja auch ein recht darauf in der öffentlichkeit darüber zu reden.

vw macht sich sowas von lächerlich. das schlimme ist das es jahrelang keinen interesiert hat weil es keiner mitbekommen hat. und jetzt wo dank facebook und co es wirklich massiv kritik hagelt wird dann so zurückgerudert.
passat 32 bj78
passat 32b bj88
passat 35i bj92
passat 3b bj98
Martin
Stammgast
Stammgast
Beiträge: 5595
Registriert: Di 1. Apr 2008, 12:28

Re: Volkswagen AG gegen Doppel-WOBber

Beitrag von Martin »

Das "Problem" ist ja, daß es seltenst zu Klagen kommt, sondern diese "Vereinbarungen" im zivilrechtlich außergerichtlichen Rahmen zustande kommen.

Demgegenüber steht selbstverständlich der massive Druck, der seitens VW auf den "potentiell Beklagten" ausgeübt wird. Eine große Rolle spielt dabei übrigens die Festsetzung des Streitwertes, der wiederum die Höhe der anwaltlichen Gebühren bestimmt. Beim Streitwert handelt es sich meist um einen "ziemlich fiktiven" Wert. Wenn ich das richtig aus den Diskussionen in anderen Foren in Erinnerung habe, wird der in den VW-Fällen wohl "regelmäßig" mit 150.000 € festgelegt.

Bei 13/10 Berechnung nach BRAGO hast Du dann bereits Anwaltskosten von 2.060,50 €. Und das jeweils... denn, wenn Du verlierst, bezahltst Du das Doppelte, nämlich Deinen und den gegnerischen Anwalt.

Im Übrigen wird zwischenzeitlich zumindest ein Teil der "Volkswarenhaus"-Geschichte klar. Resultierend aus der Tatsache, daß VW sich wohl so ziemliche alle Begriffe mit der Vorsilbe "Volks" hat schützen lassen. Lediglich die Bild-Zeitung hat wohl bei ihren Volks-Aktionen vor Gericht gesiegt. Denn die gibt es weiterhin. Da wird es aber sicher auch inzwischen ein "Gentlemen's Agreement" mit dem guten Werbekunden geben... da war doch was mit Caddy und T5 im Rahmen dieser Aktion ;) .
Gruß. Martin

P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich... :D

🖕 🖕 🖕
Benutzeravatar
passatpöni
Schaut öfter vorbei
Schaut öfter vorbei
Beiträge: 456
Registriert: Sa 30. Mai 2009, 12:21
Wohnort: Nümbrecht

Re: Volkswagen AG gegen Doppel-WOBber

Beitrag von passatpöni »

Ich selbst arbeite bei einem der Weltweit grössten Hersteller von Fahrzeugzulieferteilen.Würde ich jetzt ein Firmenlogo dazuposten,wüssten vermutlich 99% aller Leser hier wo ich arbeite weil jedes Kind dieses Logo kennt.
Mach ich aber aus dem Grund nicht,weil ich letztes Jahr in meiner August-Lohnabrechnung eine Erklärung hatte die ich ausfüllen und zurückgeben musste,in der ich mich bereiterklärte den Firmennamen,bzw. unser Firmenlogo etc.:
Insbesonders im Internet,vor allem in sozialen Netzwerken,
sowie auch sonst überall.
Nicht beim Namen zu nennen,eine weithergeholte Umschreibung wurde jedoch erlaubt.
Es ging überwiegend darum das die Mitarbeiter nicht bei Facebook und Co. über ihren Arbeitsalltag meckern und potentielle Kunden diesen blödsinn dann im Internet finden.
Würde ich jetzt den Namen meines Arbeitgebers an dieser Stelle nennen wäre das ein Abmahnungs/Kündigungsgrund!

Kurz gesagt,würden sich meine Bosse die Gehälter für gewisse Spacken die sich so etwas ausdenken sparen,wäre mein Stundenlohn eventuell höher.

Scheint im Moment ein echter Trend zu sein das www. nach Leuten zu durchfahnden die den Namen eines Unternehmens virtuell aussprechen.

Wenn man sonst nix zu tun hat...
82er FLH,Inarisilber,75 PS
84er FLH,Stratosblau,90 PS (Baustelle)
82er Scirocco,Zederngrün,85 PS (Baustelle)
86er SIMSON S 51 B-4-D,Orange
83er MZ ETZ 250,auch Oranje
Beim beschleunigen müssen die Tränen der Ergriffenheit waagerecht zum Ohr abfliessen!