hallo zusammen,
ich fahre n gut erhaltenen 32er bj 1986 mit 130000 km.
wenn ich nun in einen unverschuldeten unfall involviert bin, bekomme ich dann meinen passi wieder repariert, oder müßte ich in die röhre gucken, weil der unfall einen wirtschaftlichen totalschaden bedeutet (was sind die 32er denn noch ungefähr wert, gehts da nach schwacke?)
gibts irgendwie spezielle versicherungen, um dieses dilemma zu umgehen?
gesegnete weihnachten und guten rutsch vorausgesetzt
mfg hannes
angenommener totalschaden?
-
- Schaut selten vorbei
- Beiträge: 35
- Registriert: Mi 28. Mai 2008, 21:55
- Wohnort: Leipzig
-
- Stammgast
- Beiträge: 1135
- Registriert: Di 1. Apr 2008, 06:34
- Wohnort: 27572 Bremerhaven
Re: angenommener totalschaden?
Moin.
Hast Du jetzt nen 32iger oder nen 32b. Wahrscheinlich 32b, wenn das BJ 86 stimmt. Ist aber für deine Frage fast egal.
Selber kann ich nur mit Halbwissen dienen. Bzw. mit Hören-Sagen.
In der Regel bekommt man seltens das wieder, was einem der Wagen selber wert ist. Oftmals entscheidet mehr die Tatsache, wie sich ein Fahrzeug optisch gibt. Technisch 1A interressiert kaum, wenn die Türen verrostet sind. Wertgutachten verfallen bei manchen Versicherungen schon innerhalb kurzer Zeit. Je mehr man ggf. über Reparaturen, Nutzung, Historie, etc über das Auto berichten kann, desto höher fällt ggf. der Versicherungswert aus. Versichern kann man am und um das Fahrzeug fast alles. Aber wenn es um eine Schadensregulierung geht, entscheiden oftmals andere Personen als dein zuständiger Versicherungsberater, was für die Höhe der Erstattung entscheidend ist.
Ein Beispiel, was manchmal passieren kann:
Mein Kumpel hatte einen 77iger Audi 80GTE. Teilrestauriert, einige Tuningmaßnahmen (Käfig, Motor, Fahrwerk, etc), damit er wie die damaligen Audirennwagen aussieht. Alles kein Problem beim Tüv. H-Kennzeichen wurde schon abgeklärt und für 2007 zugesagt bzw. genehmigt. Bis dahin fuhr er allerdings mit normalen Kennzeichen. Wertgutachten von Anfang 2005 lag bei 5200Euro. Unfall Ende 2006. Wiederbekommen hat er 1600 plus Restwert. Erklärung: Gutachten werden im vollen Umfang nur bis 3 Monate Alter anerkannt. Eine zurückgelegt Laufleistung von 17000Km seit gutachtenerstellung ließen den Audi als "Alltagsfahrzeug einstufen. Tuningsachen verlieren eh schnell an Wert. Lediglich das sehr gut erhaltende Blechkleid ließ die Versicherung zu dieser Auszahlungsumme kommen, da so der Verdacht einer restaurierten Rostmöhre á la "außen hui, innen pfui" nicht bestätigt wurde.
Selber weiß ich von meiner Versicherung, das das versichern von meinen Passats Bj84-87 nicht grade wohlwollend gesehen wird. Da ist z.B. von großer Entscheidung, wie oft wird der Wagen genutzt, für welche Zwecke. Teilkasko ohen Selbstbeteiligung wird z.B.. garnicht gemacht. Ob nun 20000 km o. nur 6000Km. Es gibt etliche Faktoren, die entscheiden, wie eine mögliche versicherungsmöglichkeit aussieht. Und all diese Möglichkeiten können eine Versicherung auch dazu veranlassen, den entstandenen Schaden ggf. zu drücken.
Hat wahrscheinlich nicht wirklich geholfen, mein Geschreibsel. Ein letzter Tipp wäre, frag doch mal Deine Versicherung, was Du im Falle eines Diebstahls (wenn Du denn Tilkasko hast) von Deiner Versicherung wiederbekommen würdest. Weil mehr zahlen die anderen Versicherungen im Schadensfall wahrscheinlich nicht.
Gruß, Pizza
Hast Du jetzt nen 32iger oder nen 32b. Wahrscheinlich 32b, wenn das BJ 86 stimmt. Ist aber für deine Frage fast egal.
Selber kann ich nur mit Halbwissen dienen. Bzw. mit Hören-Sagen.
In der Regel bekommt man seltens das wieder, was einem der Wagen selber wert ist. Oftmals entscheidet mehr die Tatsache, wie sich ein Fahrzeug optisch gibt. Technisch 1A interressiert kaum, wenn die Türen verrostet sind. Wertgutachten verfallen bei manchen Versicherungen schon innerhalb kurzer Zeit. Je mehr man ggf. über Reparaturen, Nutzung, Historie, etc über das Auto berichten kann, desto höher fällt ggf. der Versicherungswert aus. Versichern kann man am und um das Fahrzeug fast alles. Aber wenn es um eine Schadensregulierung geht, entscheiden oftmals andere Personen als dein zuständiger Versicherungsberater, was für die Höhe der Erstattung entscheidend ist.
Ein Beispiel, was manchmal passieren kann:
Mein Kumpel hatte einen 77iger Audi 80GTE. Teilrestauriert, einige Tuningmaßnahmen (Käfig, Motor, Fahrwerk, etc), damit er wie die damaligen Audirennwagen aussieht. Alles kein Problem beim Tüv. H-Kennzeichen wurde schon abgeklärt und für 2007 zugesagt bzw. genehmigt. Bis dahin fuhr er allerdings mit normalen Kennzeichen. Wertgutachten von Anfang 2005 lag bei 5200Euro. Unfall Ende 2006. Wiederbekommen hat er 1600 plus Restwert. Erklärung: Gutachten werden im vollen Umfang nur bis 3 Monate Alter anerkannt. Eine zurückgelegt Laufleistung von 17000Km seit gutachtenerstellung ließen den Audi als "Alltagsfahrzeug einstufen. Tuningsachen verlieren eh schnell an Wert. Lediglich das sehr gut erhaltende Blechkleid ließ die Versicherung zu dieser Auszahlungsumme kommen, da so der Verdacht einer restaurierten Rostmöhre á la "außen hui, innen pfui" nicht bestätigt wurde.
Selber weiß ich von meiner Versicherung, das das versichern von meinen Passats Bj84-87 nicht grade wohlwollend gesehen wird. Da ist z.B. von großer Entscheidung, wie oft wird der Wagen genutzt, für welche Zwecke. Teilkasko ohen Selbstbeteiligung wird z.B.. garnicht gemacht. Ob nun 20000 km o. nur 6000Km. Es gibt etliche Faktoren, die entscheiden, wie eine mögliche versicherungsmöglichkeit aussieht. Und all diese Möglichkeiten können eine Versicherung auch dazu veranlassen, den entstandenen Schaden ggf. zu drücken.
Hat wahrscheinlich nicht wirklich geholfen, mein Geschreibsel. Ein letzter Tipp wäre, frag doch mal Deine Versicherung, was Du im Falle eines Diebstahls (wenn Du denn Tilkasko hast) von Deiner Versicherung wiederbekommen würdest. Weil mehr zahlen die anderen Versicherungen im Schadensfall wahrscheinlich nicht.
Gruß, Pizza
Ist der Motor kalt, gib ihm siebeneinhalb
-
- Supermoderator
- Beiträge: 3677
- Registriert: Di 1. Apr 2008, 06:58
- Wohnort: Pommersfelden (Oberfranken)
Re: angenommener totalschaden?
Hi,
im Falle eines Unfallschadens, ich gehe davon aus du bist NICHT Schuld! nimmst dir erst mal einen Anwalt.
Auch solltest DU einen Gutachter beauftragen der den Schaden am Fzg Begutachtet und die INstandsetzungskosten einschätzt. Dieser Gutachter schätzt auch den Wert deines Fahrzeuges den er vor dem Unfall hatte.
Der Gutachter schickt sein Gutachten an deinen Anwalt, du bekommst eine Abschrift.
Der Anwalt regelt die Angelegenheiten mit der Versicherung, Nutzungsausfall bzw Leihwagenkosten oder auch Schmerzensgeld.
Aber zurück zum Gutachten.
Sagen wir mal die Instandsetzung des Autos kostet lt. Kostenvoranschlag vom Gutachter 2000 euro. Der Wert deines Autos war vor dem Unfall 1500 euro.
So liegt hier ein Wirtschaftlicher Totalschaden vor. Der Restwert des Autos ist dann vielleicht noch 200 euro. Nun bekommst du von der Versicherung Den Zeitwert abzüglich Restwert ersetzt, also 1300,- euro. Mit dem Geld kannst du dann machen was du möchtest.
Du kannst den Wagen selber eventuell günstiger Reparieren, oder auch den defekten Wagen teurer als 200 euro verkaufen.
Denk daran für Nutzungsausfall und Schmerzensgeld gibts ja noch Geld. Kannst du ja in die Reparatur stecken.
Den individuellen Wert wirst du wohl nie ersetzt bekommen.
Von Vorteil ist ein wohlwollender Gutachter der seinen ermessenspielraum auskostet und den Zeitwert deines Autos recht hoch einstuft.
Aber vorsicht, die Versicherung kann ein Gegengutachten in auftrag geben!
Hoffe du hast einen kleinen Einblick bekommen.
Es gibt noch vielmehr Varianten wie so was laufen kann....
Wichtig, es kommt immer auf die Schadenshöhe und den Zeitwert vom Auto an.
Gruß Manni
im Falle eines Unfallschadens, ich gehe davon aus du bist NICHT Schuld! nimmst dir erst mal einen Anwalt.
Auch solltest DU einen Gutachter beauftragen der den Schaden am Fzg Begutachtet und die INstandsetzungskosten einschätzt. Dieser Gutachter schätzt auch den Wert deines Fahrzeuges den er vor dem Unfall hatte.
Der Gutachter schickt sein Gutachten an deinen Anwalt, du bekommst eine Abschrift.
Der Anwalt regelt die Angelegenheiten mit der Versicherung, Nutzungsausfall bzw Leihwagenkosten oder auch Schmerzensgeld.
Aber zurück zum Gutachten.
Sagen wir mal die Instandsetzung des Autos kostet lt. Kostenvoranschlag vom Gutachter 2000 euro. Der Wert deines Autos war vor dem Unfall 1500 euro.
So liegt hier ein Wirtschaftlicher Totalschaden vor. Der Restwert des Autos ist dann vielleicht noch 200 euro. Nun bekommst du von der Versicherung Den Zeitwert abzüglich Restwert ersetzt, also 1300,- euro. Mit dem Geld kannst du dann machen was du möchtest.
Du kannst den Wagen selber eventuell günstiger Reparieren, oder auch den defekten Wagen teurer als 200 euro verkaufen.
Denk daran für Nutzungsausfall und Schmerzensgeld gibts ja noch Geld. Kannst du ja in die Reparatur stecken.
Den individuellen Wert wirst du wohl nie ersetzt bekommen.
Von Vorteil ist ein wohlwollender Gutachter der seinen ermessenspielraum auskostet und den Zeitwert deines Autos recht hoch einstuft.
Aber vorsicht, die Versicherung kann ein Gegengutachten in auftrag geben!
Hoffe du hast einen kleinen Einblick bekommen.
Es gibt noch vielmehr Varianten wie so was laufen kann....
Wichtig, es kommt immer auf die Schadenshöhe und den Zeitwert vom Auto an.
Gruß Manni
Karteikasten (IG-Zeitung) Onlineversion, Foren Moderator, Ansprechpartner Merchandising Artikel ( T-Shirts, Kalender usw.) Vorstandsmitglied
Meine Fahrzeuge:
Passat Variant 1,8t / Passat Fließheck DS
Meine Fahrzeuge:
Passat Variant 1,8t / Passat Fließheck DS
-
- Stammgast
- Beiträge: 5595
- Registriert: Di 1. Apr 2008, 12:28
Re: angenommener totalschaden?
Nach mehrfacher Rechtssprechung (u.a. BGH) kann man bis 30% über den Zeitwert reparieren lassen. Und Restwert-Abzug muß beim alter unserer 32er und 32B auch nicht sein (Stichwort: nicht mehr im offiziellen Handel). Eigene Erfahrung. Kommt auf den Gutachter an.
Gruß. Martin
P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich...
P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich...
-
- Stammgast
- Beiträge: 924
- Registriert: Mo 1. Mär 2010, 23:43
Re: angenommener totalschaden?
Kleine Ergänzung die ich noch weiß weil ja nach dem Crash von Günther hierherverlinkt wurde.Wenn eine Reperatur mit 130% Zeitwertskosten durchgeführt werden soll verlangen fast alle Versicherungen das der Wagen nach der Reperatur mindestens 1 Jahr selbst genutzt wird.Martin hat geschrieben:Nach mehrfacher Rechtssprechung (u.a. BGH) kann man bis 30% über den Zeitwert reparieren lassen. Und Restwert-Abzug muß beim alter unserer 32er und 32B auch nicht sein (Stichwort: nicht mehr im offiziellen Handel). Eigene Erfahrung. Kommt auf den Gutachter an.
Meine Fortbewegungsmittel:
- 1978er VKLE Jägervari LS
- 1979er VW Passat 32 GLS
- 1996er VW Passat 3B 1.8T
- 2012er Transalp Ambition 2.0
- 2013er Nicolai Helius AM
- 1978er VKLE Jägervari LS
- 1979er VW Passat 32 GLS
- 1996er VW Passat 3B 1.8T
- 2012er Transalp Ambition 2.0
- 2013er Nicolai Helius AM
-
- Stammgast
- Beiträge: 3583
- Registriert: Di 25. Mär 2008, 18:01
- Wohnort: Kairo
Re: angenommener totalschaden?
Kurz und knackig: wenn Du mit einem original belassenen 32b in einen unverschuldeten Unfall verwickelt wirst, bist Du immer auf der Verliererseite. So habe ich das 2 Mal erlebt. Mag sein, dass man mittlerweile etwas mehr bekommt als noch vor 5 Jahren, da sich die Gutachter auch bezüglich Wiederbeschaffungswert im Internet kundig machen aber das ändert alles nichts daran, dass Du finanziell immer schlecht dabei wegkommst.
Mein weißer KX wurde damals (2005) mit 210.000km und recht gutem Pflegezustand sowie großem Instandhaltungsaufwand (Klima, E-Heber etc. pp. nachgerüstet) auf 1600 Euro geschätzt. Und das war damals angesichts der Preise, die für solche Autos im Keller waren schon gar nicht so schlecht.
Grüße,
Johannes
Mein weißer KX wurde damals (2005) mit 210.000km und recht gutem Pflegezustand sowie großem Instandhaltungsaufwand (Klima, E-Heber etc. pp. nachgerüstet) auf 1600 Euro geschätzt. Und das war damals angesichts der Preise, die für solche Autos im Keller waren schon gar nicht so schlecht.
Grüße,
Johannes
Passat L Fließheck, ZA, 1975
Passat S Fließheck, YN, 1978
Passat GL Fließheck, WV, 1982
Passat GL Fließheck, JS, 1985
Passat GT Syncro, HP, 1986
Passat C Syncro, DS, 1986
Passat GT Fließheck, KX, 1986
Passat GT Variant, KV, 1986
Passat S Fließheck, YN, 1978
Passat GL Fließheck, WV, 1982
Passat GL Fließheck, JS, 1985
Passat GT Syncro, HP, 1986
Passat C Syncro, DS, 1986
Passat GT Fließheck, KX, 1986
Passat GT Variant, KV, 1986
-
- Stammgast
- Beiträge: 5595
- Registriert: Di 1. Apr 2008, 12:28
Re: angenommener totalschaden?
... oder man hat den richtigen Gutachter. Mein CL Schrägheck mit fast Null-Ausstattung hat mir (2004) bei ca. 200.000 KM mit einem kaputten Kotflügel einen "wirtschaftlichen Totalschaden" und 1350 € ohne jeglichen Abzug "eingefahren". Das geht mit einem guten und dennoch reellen Gutachter, der weiß, wie man das richtig zu Papier bringt. Habe ich auch schon mindestens ein weiteres PKD-Mitglied aus der Region hin empfohlen. Mit einem ebenfalls sehr guten Ergebnis, daß 2009 weit über meinem lag.Johnson hat geschrieben:
Mein weißer KX wurde damals (2005) mit 210.000km und recht gutem Pflegezustand sowie großem Instandhaltungsaufwand (Klima, E-Heber etc. pp. nachgerüstet) auf 1600 Euro geschätzt. Und das war damals angesichts der Preise, die für solche Autos im Keller waren schon gar nicht so schlecht.
Grüße,
Johannes
Gruß aus Köln. Martin
Gruß. Martin
P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich...
P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich...
-
- Schaut öfter vorbei
- Beiträge: 206
- Registriert: Di 1. Apr 2008, 20:22
- Wohnort: Neumagen-Dhron
Re: angenommener totalschaden?
Hi,Martin hat geschrieben: Habe ich auch schon mindestens ein weiteres PKD-Mitglied aus der Region hin empfohlen. Mit einem ebenfalls sehr guten Ergebnis, daß 2009 weit über meinem lag.
Gruß aus Köln. Martin
ja ich kann mich nicht beschweren. Mein Winter-Passat (Passat Stufenheck TD) ist laut Gutachten noch 2600€ wert . Allerdings hab ich nicht soviel bekommen, ich hatte Gott sei dank nur einen kleinen Heckschaden .
Viele Grüße
Benni
VW Passat Variant GT 1.6 Papmahl TD (Mod.88)
VW Passat Variant CL 1.6 (Mod.85)
VW Passat Stufenheck GL 1.8 Automatik (Mod.86)
VW Bus T3 Club Joker 1.6 TD (Mod.88)
VW Golf 1 Cabrio Quartett (Mod.93)
Skoda Octavia Combi RS TDI 4x4 (Mod.21)
VW Passat Variant CL 1.6 (Mod.85)
VW Passat Stufenheck GL 1.8 Automatik (Mod.86)
VW Bus T3 Club Joker 1.6 TD (Mod.88)
VW Golf 1 Cabrio Quartett (Mod.93)
Skoda Octavia Combi RS TDI 4x4 (Mod.21)