Hallo,
da mein Tacho nicht mehr richtig funktioniert wollte ich mir einen anderern aus meinen Fundus einbauen.
Mein alter Tacho ist bis max. 220 km/h. Aus meinem Fundus habe ich einen 240 km/h Tacho.
Wenn ich den 240 Tacho einbaue funktioniert der dann richtig ? Oder muss ich was besonders beachten?
Danke im voraus.
Gruß
Sigi
Tachowechsel
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Tachowechsel
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Re: Tachowechsel
Es muss lediglich die Wegstreckenzahl die auf dem Zifferblatt steht identisch sein.
Gruß Manni
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Re: Tachowechsel
Der übliche Hinweis, daß Manipulation des Wegstreckenzählers verboten ist, darunter dürfte auch der Austausch desselben gegen einen anderen mit anderem Zählerstand fallen.
Der Austausch des Zählwerks allein ist allerdings recht aufwendig, das Einstellen auf den Original-Stand weniger. Evtl. notwendige Hinweise könnte ich geben, allerdings nur per PN.
Der Austausch des Zählwerks allein ist allerdings recht aufwendig, das Einstellen auf den Original-Stand weniger. Evtl. notwendige Hinweise könnte ich geben, allerdings nur per PN.
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Re: Tachowechsel
Hi,WinfriedB hat geschrieben:Der übliche Hinweis, daß Manipulation des Wegstreckenzählers verboten ist, darunter dürfte auch der Austausch desselben gegen einen anderen mit anderem Zählerstand fallen.
Der Austausch des Zählwerks allein ist allerdings recht aufwendig, das Einstellen auf den Original-Stand weniger. Evtl. notwendige Hinweise könnte ich geben, allerdings nur per PN.
also ich bin ja normalerweise auch immer einer der ersten, der auf rechtliche Probleme hinweist, aber in diesem Fall ist das wohl doch ein wenig voreilig, auch wenn der Hinweis natürlich berechtigt ist.
Die "Manipulation" (was auch immer man darunter verstehen möge) für sich allein genommen ist nicht strafbar. Strafbar ist allerdings das Verschweigen dieser "Manipulation" im Falle eines Verkaufs des Fahrzeugs. Das ist aber eigentlich nichts neues und stellt im Grunde genommen den bislang im Strafrecht auch schon bekannten "Betrug" dar.
Von daher dürfte Sigi durchaus seinen Tacho tauschen oder instandsetzen, solange er halt einen potenziellen Nachbesitzer seines Wagens darauf hinweist.
Gruß
Manuel
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Re: Tachowechsel
Ich glaube kaum, das der Sigi seine Stufe verkauft Jungs!
Wir sind hier nicht bei: "Ich Achmed Drachmed, du brauche Teppich, was deine letzte Preis....?"
Gruß,
schmidtla
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Re: Tachowechsel
Hallo, ich nix verkaufe Stufe !!
Ich nur wechseln Tacho !!
Spaß bei Seite!
Ich möchte nur den Tacho wechseln, da mein jetziger immer Aussetzer hat.
Das mit den "rechtlichen" ist mir schon klar!!!
Wollte ja auch nur wissen, ob der Tachowechsel ohne Probleme möglich ist ?!?!?!
Gruß
Sigi
Ich nur wechseln Tacho !!
Spaß bei Seite!
Ich möchte nur den Tacho wechseln, da mein jetziger immer Aussetzer hat.
Das mit den "rechtlichen" ist mir schon klar!!!
Wollte ja auch nur wissen, ob der Tachowechsel ohne Probleme möglich ist ?!?!?!
Gruß
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Re: Tachowechsel
Ja.
Und rechtliche Probleme gibts keine.
Sonst wären sämtliche KFZ-Werkstätten schon lange in rechtlichen Problemen, wenn mal der Tacho defekt ist und deswegen der Tacho ausgetauscht werden muß.
So etwas wird dann aber von der Werkstatt z.B. im Serviceheft notiert.
Ist z.B. bei meinem KX der Fall, da steht der Tachotausch mit Datum und KM-Stand des alten Tachos im Serviceheft drin.
Grüße
Roman
Und rechtliche Probleme gibts keine.
Sonst wären sämtliche KFZ-Werkstätten schon lange in rechtlichen Problemen, wenn mal der Tacho defekt ist und deswegen der Tacho ausgetauscht werden muß.
So etwas wird dann aber von der Werkstatt z.B. im Serviceheft notiert.
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Re: Tachowechsel
Im Prinzip ja, bei passender Wegstreckenzahl ist die kmh-Einteilung egal.Sigi hat geschrieben: Wollte ja auch nur wissen, ob der Tachowechsel ohne Probleme möglich ist ?!?!?!
Gruß
Sigi
Allerdings lassen sich Tachos aus KI ohne dyn. Öldruckwarnanzeige nicht in spätere KI einsetzen, da diesen Tachos die Steuerplatine für diese Funktion fehlt. Diese alten Tachos wurden aber m.W. nur bis Ende 82 oder 83 verbaut.
@Roman: stimmt, wenns dokumentiert ist, dann wird das gehen. Selbst neu eingeschlagene Fahrgestell-Nr. gehen durch, wenns die Werkstatt bescheinigt, daß die Neuanbringung notwendig war (z.B. unfallbedingter Austausch von Chassisteilen).
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