Mehrzweck - Autoanhänger

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Roman
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Re: Mehrzweck - Autoanhänger

Beitrag von Roman »

Da irrst du.
Ausschlaggebend ist nicht das max. zul. Gewicht des Anhängers, sondern das tatsächliche Gewicht des Anhängers, während er angekuppelt ist, d.h. die Stützlast zählt nicht!

Wenn der Hänger 3 Tonnen zul. Gesamtgewicht hat, leer aber nur 800 kg wiegt, dann darf ich den leer auch mit einem Golf 1 ziehen.

Und was den Anhängerführerschein angeht:
Den brauchts nicht, wenn er noch Klasse 3 hat.
Dann darf er sogar einen 7,5 to-LKW mit 11,25 to-Hänger (Gespanngewicht 18,25 to) fahren.

Grüsse
Roman
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Johnson
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Re: Mehrzweck - Autoanhänger

Beitrag von Johnson »

Hallo,

so ist mir das auch bekannt. Bei meiner Übertragung damals wurden mir die Klassen B, BE, C1, C1E, CE, M und L "gutgeschrieben". Und BE berechtigt meinem Informationsstand zufolge folgende Kombination:

•Anhänger über 750 kg zGM, wenn deren zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw

Und danke für die Blumen aber so jung bin ich dann auch wieder nicht, nachdem ich meinen 3er Führerschein damals gemacht hatte, gab es den auch noch etliche Jährchen ...


Grüße,

Johannes
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Manni
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Re: Mehrzweck - Autoanhänger

Beitrag von Manni »

So ist das.
Ich darf z.B. mit meinem A4 1700kg ziehen.
Der Hänger den ich immer leihe darf 2200kg gesamtmasse haben.
Leer wiegt der was um 400kg, also hab ich noch 1300kg die ich da raufpacken darf frei.

Tja es hat durchaus vorteile ein Kind der 70er zu sein \:D/
3er Schein und gut is.

Gruß Manni
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Ano[PKD]
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Re: Mehrzweck - Autoanhänger

Beitrag von Ano[PKD] »

Hi,
das stimmt ich bin vom Führerschein ausgegangen meiner darf nur bis 750kg zulässiges Gesamtgewicht.
Da dürfte ich nicht einen großen hänger dran hängen mit 300kg leer und einer Karosse die leer auch nur 300KG wiegt.
Beim Führerschein gehts nach zulässigen Gesamtgewicht.
PS. mein 1er hat schon nen Autotrailer mit nakter Karosse Transportiert dass es geht weiß ich aber legal ist dies sicherlich nicht mit meinem Führerschein.
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Johnson
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Re: Mehrzweck - Autoanhänger

Beitrag von Johnson »

PS. mein 1er hat schon nen Autotrailer mit nakter Karosse Transportiert dass es geht weiß ich aber legal ist dies sicherlich nicht mit meinem Führerschein.
Schreis nur rum in aller Öffentlichkeit ... ;)

Grüße,

Johannes
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Re: Mehrzweck - Autoanhänger

Beitrag von 32b-coloradobeige »

Mim B-Führerschein darf man auch z.b. ein Auto fahren welches ein zGG von 1799 KG hat und ein Hänger mit 1700 KG, somit ist man unter 3,5T und alles OK!

Grüße Richi
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Re: Mehrzweck - Autoanhänger

Beitrag von Dennis »

32b-coloradobeige hat geschrieben:Mim B-Führerschein darf man auch z.b. ein Auto fahren welches ein zGG von 1799 KG hat und ein Hänger mit 1700 KG, somit ist man unter 3,5T und alles OK!

Grüße Richi
Nicht ganz!

Das ist gerade das irrsinnige an der Klasse B:

Klasse B:
Beinhaltet M,S,L
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt).


Also Zugfahrzeug Leer 1200KG/zGG2000KG + Anh zGG max 1200 KG = 3200 KG zGG Gespann ist OK,

Nach deiner Theorie ginge das auch, jedoch nur wenn das Zugfahrzeug eine Zuladung von 99 KG hat, also nix für mich!

Grüsse

Dennis
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Re: Mehrzweck - Autoanhänger

Beitrag von Böwer32b »

32b-coloradobeige hat geschrieben:Mim B-Führerschein darf man auch z.b. ein Auto fahren welches ein zGG von 1799 KG hat und ein Hänger mit 1700 KG, somit ist man unter 3,5T und alles OK!

Grüße Richi
Das liegt wieder am Leergewicht von dem Anhänger. Ich hab das hier mal im Internet gefunden, bezieht sich auf Fürherscheinklasse B:

Fahrzeuge(siehe § 6 FeV):
Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)

Das heißt du darfst die von dir beschriebene Kombination nicht fahren, weil die zulässige Masse des Hängers deutlich über der Leermasse des Autos liegt.
Wenn ich falsch liege bitte Korrigieren.

Schöne Ostern
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Re: Mehrzweck - Autoanhänger

Beitrag von VWSantana »

Manni hat geschrieben:3er Schein und gut is.
Genauso ist das..... :D
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Dennis
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Re: Mehrzweck - Autoanhänger

Beitrag von Dennis »

Moin,

wie ich eben geschrieben habe, sollte das Zugfahrzeug lediglich über eine Zuladung von 99 KG verfügen, geht das durchaus.

Grüsse

Dennis
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