Hallo,
es werden 20% mehrpreis fällig, also etwa 10,-euro, nicht wie ich zuerst schrieb 20,- euronen.
Der Mehrpreis wird dann aufgrund einer genaueren/detailierteren Prüfung fällig die bei Überziehung durchzuführen ist.
Wie die das dann genau nennen weiß ich ich nicht.
Gruß Manni
keine Rückdatierung mehr beim TÜV
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Re: keine Rückdatierung mehr beim TÜV
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Re: keine Rückdatierung mehr beim TÜV
Hier bei uns in Hessen wird schon seit Anfang des Jahres nicht mehr zurückdatiert.
Mit meinem kleinen Hänger (fällig 07/11) war ich im September da: TüV bis 09/2013, keine Mehrkosten.
Dafür haben wir in Hessen "zentrale Prüfstellen", wo Eintragungen nochmals auf ihre Korrektheit überprüft werden. Zusätzliche Kosten 38€ plus
z.T. Wartezeiten von 4 Wochen...
Außerdem hab ich gehört, dass es ab nächstem Jahr bei der HU keine "geringen Mängel" mehr geben wird: Plakette gibt es nur noch ohne Mängel.
"Ohne Mängel" von Prüfern attestiert zu bekommen, die u.U. eine gewisse Statistik erfüllen müssen, könnte ganz schön schwierig und kostspielig
werden.
Mit meinem kleinen Hänger (fällig 07/11) war ich im September da: TüV bis 09/2013, keine Mehrkosten.
Dafür haben wir in Hessen "zentrale Prüfstellen", wo Eintragungen nochmals auf ihre Korrektheit überprüft werden. Zusätzliche Kosten 38€ plus
z.T. Wartezeiten von 4 Wochen...
Außerdem hab ich gehört, dass es ab nächstem Jahr bei der HU keine "geringen Mängel" mehr geben wird: Plakette gibt es nur noch ohne Mängel.
"Ohne Mängel" von Prüfern attestiert zu bekommen, die u.U. eine gewisse Statistik erfüllen müssen, könnte ganz schön schwierig und kostspielig
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Re: keine Rückdatierung mehr beim TÜV
Allerdings. War in Bayern schonmal wer? Vor allem hinsichtlich der eventuell fälligen Zusatzgebühr bei Überziehen interessant. Meiner müsste im November noch hin, einen Monat darf man ja eh überziehen. Dann kann ich aber auch gleich bis 02.01. warten... Vielleicht, jedenfalls..
Gruß
Rantanplan
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Re: keine Rückdatierung mehr beim TÜV
Manni hat geschrieben:Hallo,
es werden 20% mehrpreis fällig, also etwa 10,-euro, nicht wie ich zuerst schrieb 20,- euronen.
Der Mehrpreis wird dann aufgrund einer genaueren/detailierteren Prüfung fällig die bei Überziehung durchzuführen ist.
Wie die das dann genau nennen weiß ich nicht.
Gruß Manni
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Re: keine Rückdatierung mehr beim TÜV
So,
Aufgabe:
Wer in unseren Gesetzbüchern die Rechtsgrundlage für Rückdatieren findet, möge das bitte mal Kundtun,
habe die Tage mit einem Werkstattmeister darüber diskutiert und der hat mir mitgeteilt, das diese Rückdatierung rechtlich nicht vertretbar ist.
Ebenso ist es ein allgemeiner Irrglaube, das man mit nem Untersuchungsbericht über eine nicht bestandene TÜV-Prüfung 4 wochen "grünes Licht" zum herumfahren hat. Der TÜV ist nach wie vor abgelaufen, allenfalls könnte man sogar noch Vorsatz unterstellt bekommen, wenn Mängel aufgezeigt wurden, aber nicht behoben werden und man das Fahrzeug im Strassenverkehr bewegt.
Wenn die Rennleitung sowas abnickt ist es eher aus kulanz und macht dann (aus Mitleid?) nichts, obwohl man lediglich 4 Wochen zeit hat, um nicht nochmals den vollen Betrag für die HU zu zahlen...
Grüsse
Dennis
Aufgabe:
Wer in unseren Gesetzbüchern die Rechtsgrundlage für Rückdatieren findet, möge das bitte mal Kundtun,
habe die Tage mit einem Werkstattmeister darüber diskutiert und der hat mir mitgeteilt, das diese Rückdatierung rechtlich nicht vertretbar ist.
Ebenso ist es ein allgemeiner Irrglaube, das man mit nem Untersuchungsbericht über eine nicht bestandene TÜV-Prüfung 4 wochen "grünes Licht" zum herumfahren hat. Der TÜV ist nach wie vor abgelaufen, allenfalls könnte man sogar noch Vorsatz unterstellt bekommen, wenn Mängel aufgezeigt wurden, aber nicht behoben werden und man das Fahrzeug im Strassenverkehr bewegt.
Wenn die Rennleitung sowas abnickt ist es eher aus kulanz und macht dann (aus Mitleid?) nichts, obwohl man lediglich 4 Wochen zeit hat, um nicht nochmals den vollen Betrag für die HU zu zahlen...
Grüsse
Dennis
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Re: keine Rückdatierung mehr beim TÜV
Hmmm, keine Ahnung wie das im Endeffekt vor dem höchsten zuständigen Gericht entschieden werden würde, aber ich denke man kann es schon als eine Art Gewohnheitsrecht betrachten die 4 Wochen grünes Licht zu nutzen. Mir jedenfalls wurde bereits einmal in dieser 4-Wochen Phase durch Vorzeigen des TÜV-Berichts eine TÜV-abgelaufen-Strafe erlassen und es ist einfach seit vielen Jahren Usus und wie Du schon sagst allgemeines Bewußtsein.Dennis hat geschrieben: Ebenso ist es ein allgemeiner Irrglaube, das man mit nem Untersuchungsbericht über eine nicht bestandene TÜV-Prüfung 4 wochen "grünes Licht" zum herumfahren hat. Der TÜV ist nach wie vor abgelaufen, allenfalls könnte man sogar noch Vorsatz unterstellt bekommen, wenn Mängel aufgezeigt wurden, aber nicht behoben werden und man das Fahrzeug im Strassenverkehr bewegt.
Bei den 4 Wochen geht es ja doch hauptsächlich darum, dass lediglich die bei der ersten Prüfung festgestellten Mängel erneut geprüft werden (abgesehen von augenscheinlichen neuen Mängeln).Dennis hat geschrieben: Wenn die Rennleitung sowas abnickt ist es eher aus kulanz und macht dann (aus Mitleid?) nichts, obwohl man lediglich 4 Wochen zeit hat, um nicht nochmals den vollen Betrag für die HU zu zahlen...
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Re: keine Rückdatierung mehr beim TÜV
Markus der 42zigste hat geschrieben: Bei den 4 Wochen geht es ja doch hauptsächlich darum, dass lediglich die bei der ersten Prüfung festgestellten Mängel erneut geprüft werden (abgesehen von augenscheinlichen neuen Mängeln).
Auch Allgemeinglaube,
es handelt sich ja um eine "Wiedervorführung" und eigentlich sollte das gesamte Fahrzeug erneut Komplett geprüft werden.
Vor einigen Wochen erst erlebt, ein LKW mit Mängelzettel und behobenen Mängeln glatt wieder Durchgefallen, da ein anderer Prüfer nachgeprüft hatte und nicht nur diese Dinge untersuchte. Der vorige hatte über ein, zwei kleinigkeiten hinweggesehen oder diese nicht als soo schwerwiegend betrachtet, jetzt wurden die allesamt notiert und das hat zum Durchfallen gereicht.
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Erfahrungsgemäss geht man mit dem Zettel zum gleichen Prüfer wie beim ersten Anlauf, schda nur wenn der nicht da ist
Grüsse
Dennis
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Re: keine Rückdatierung mehr beim TÜV
Da irrst du.Dennis hat geschrieben: Ebenso ist es ein allgemeiner Irrglaube, das man mit nem Untersuchungsbericht über eine nicht bestandene TÜV-Prüfung 4 wochen "grünes Licht" zum herumfahren hat.
Diese 4-Wochen-Frist (es ist eigentlich eine 1-Monats-Frist, 4 Wochen wären nur 28 Tage) ist gesetzlich festgeschrieben, nämlich im §29 Abs. 7 StVZO.
Zitat:
GrüsseDie Prüfplakette und die Prüfmarke werden mit Ablauf des jeweils angegebenen Monats ungültig. Ihre Gültigkeit verlängert sich um einen Monat, wenn bei der Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung Mängel festgestellt werden, die vor der Zuteilung einer neuen Prüfplakette oder Prüfmarke zu beheben sind.
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Re: keine Rückdatierung mehr beim TÜV
Sauber ermittelt, danke!
Wobei dieser Text eindeutig belegt, das das nur gilt, solange man im Monat des Ablaufes auch zur Untersuchung fährt, da sich die Gültigkeit der Plakette um einen Monat verlängert.
Wer also TÜV fällig im Mai erst im September fährt, hat Pech, da sich die Plakette nur auf Juni verlängert!
Grüsse
Dennis
Wobei dieser Text eindeutig belegt, das das nur gilt, solange man im Monat des Ablaufes auch zur Untersuchung fährt, da sich die Gültigkeit der Plakette um einen Monat verlängert.
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Re: keine Rückdatierung mehr beim TÜV
Das bedeutet für mich aber auch:
Wer also TÜV fällig im Mai bereits im März fährt, hat Glück, da sich die Plakette auf Juni verlängert!
Mach das mal der Rennleitung klar.
Das ganze ist auch nicht Sinn des Gesetzes. Ich denke der Sinn ist: Entweder der TÜV legt den Karren sofort still weil er gemeingefährlich ist oder aber er genehmigt mit der Nichtstilllegung, dass der Wagen noch mindestens 4 Wochen bzw. 1 Monat verkehrssicher ist. So wird das meiner Meinung nach zumindest gelebt und ich halte das auch für sinnvoll.
Wer also TÜV fällig im Mai bereits im März fährt, hat Glück, da sich die Plakette auf Juni verlängert!
Mach das mal der Rennleitung klar.
Das ganze ist auch nicht Sinn des Gesetzes. Ich denke der Sinn ist: Entweder der TÜV legt den Karren sofort still weil er gemeingefährlich ist oder aber er genehmigt mit der Nichtstilllegung, dass der Wagen noch mindestens 4 Wochen bzw. 1 Monat verkehrssicher ist. So wird das meiner Meinung nach zumindest gelebt und ich halte das auch für sinnvoll.