Vorstellung u.Fragen

Alle Themen rund um den Passat/Santana Typ 32/33 und 32B, die nichts mit Technik zu tun haben
Gert
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Vorstellung u.Fragen

Beitrag von Gert »

Hallo hier ist Gert aus Dieburg ,Nähe darmstadt/Frankfurt
Meine Fahrzeuge:Passat Kombi 1983 ,Schrägheck 1987 neu gekauft u.gut erhalten
Gibt es Mitglieder in der Nähe ?

Meine Frage :Konnte mich noch nicht entschliesen den alten Kombi zum Schleuderpreis wegzugeben,TÜV sollteca 1100E kosten u a müsste ein Schweller ausgetausht werden ,dann ist noch etwas Rost Hier u da.
Wie gut muss ein Auto fürs H-Kennzeichen aussehen ?
Wie kann ich einschätzen ob es sich rentiert ihn herzurichten ?
Habe etwas von Reparaturkursen gehört ,bringen die was ? -Habe bis jetzt noch nichts selbst gemacht(ausser Fahrradrep.).hätte aber schonmal Lust ,es zu probieren

Mit dem schrägheck bin ich nicht 100% glücklich ,ist etwas zu klein.
Klappe geht richtib schwer hoch, ist das normal oder sind die Federn Kaputt ?
Ellen
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Re: Vorstellung u.Fragen

Beitrag von Ellen »

Hallo Gert,

das sind nicht die Federn, sondern die Liftomaten. Im Winter wenn es richtig kalt ist kann Dir die Klappe dann schon mal auf den Kopf fallen.

Hier die TÜV-Definition für das H-Kennzeichen:

Die H-Nummer für Kult-Karossen
Seit 1997 gibt es eine spezielle Oldtimer-Zulassung. Sie erkennen diesen Kult-Status am amtlichen Kennzeichen: Hinter der Erkennungsnummer folgt der Buchstabe „H".
Das Finanzamt besteuert Oldtimer derzeit pauschal mit 191 Euro pro Jahr. Für Oldtimer-Krafträder beträgt die Kfz-Steuer zur Zeit nur 46 Euro pro Jahr.
Ab wann gilt ein Auto oder Kraftrad als Oldtimer?
• Ihr Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in Betrieb genommen worden sein.
• Manche Zulassungsbehörden achten nicht auf das genaue Zulassungsdatum, sondern richten sich lediglich nach dem Jahr der Erstzulassung. Am besten Sie erkundigen sich bereits im Vorfeld bei Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.
• Ein amtlich anerkannter Sachverständiger, Prüfer oder Prüfingenieur muss das Fahrzeug begutachten. Falls Ihr Fahrzeug zugelassen ist oder gültige Fahrzeugpapiere hat, überprüft beispielsweise ein TÜV NORD Fachmann den Sicherheitszustand. Diese Untersuchung entspricht der Hauptuntersuchung.
• Falls Sie keinen oder nur einen ungültigen Fahrzeugbrief haben, müssen die Prüfer den Gesamtzustand des Fahrzeugs begutachten (Vollabnahme gemäß § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO))
• Ihr Fahrzeug muss als kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut bewertet werden
Wann ist ein Fahrzeug ein „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut"?

Bevor eine Kult-Karosse das begehrte H-Schild bekommt, muss der Prüfer sie als „kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut“ adeln. Die Bedingungen hierfür regelt der Paragraf 23 StVZO:
• Ihr Fahrzeug muss in einem erhaltungswürdigen Zustand sein.
• Die einschlägige Oldtimerliteratur spricht in diesem Fall vom Zustand 3: Das Fahrzeug zeigt normale Spuren der Jahre, hat nur kleinere Mängel, ist jedoch voll fahrbereit. Ihr Oldtimer ist nicht durchgerostet, und es sind keine sofortigen Reparaturen notwendig.
• Die Originalität des Fahrzeugs muss gegeben sein. Das heißt: Es sieht so aus, wie damals, als es erstmals das Straßenlicht der Verkehrswelt erblickte. Falls es modifiziert wurde, dann nur im damals üblichen Rahmen. Kleiner Tipp: Bei sehr seltenen Fahrzeugen ist es hilfreich, wenn Sie Modelldokumentationen, Handbücher oder Prospekte vorlegen.
Bei einigen Merkmalen darf Ihr Fahrzeug vom Original abweichen, beispielsweise
• Lackierung
• anderer Motor aus derselben Baureihe des jeweiligen Fahrzeugtyps
• Umrüstung von Diagonal- auf Radialreifen
• originalgetreuer Nachbau der Auspuffanlage

Welche Umbauten werden anerkannt?
• Die Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung erfolgt sein.
• Keine Regel ohne Ausnahmen: Erlaubt sind z. B. Katalysatoren oder behindertengerechte Umbauten.
Im Zweifelsfall sprechen Sie bereits vor der Prüfung mit einem TÜV Sachverständigen.
Passat '81 YN
Passat '88 JN