SimonH hat geschrieben:So kann man auch im Schneesturm noch etwas sehen
Ja, die weiße Wand vorm Auto! =D>
Kannste Starwars spielen......8-fache Lichtgeschwindigkeit und den Nächsten, der plötzlich vor dir auftaucht mit anschieben oder machst nen Abflug in den Graben, weilst nix siehst.
ja im schnee bringt das nichts. aber bei nacht
es emphielt sich allerdings sie abzuschalten bei gegenverkehr (der sieht sonst nichts mehr)
sind eh nicht zugelassen im straßenverkehr. dazu müsste man sie glaub eintragen lassen. man darf sie aber montieren, ohne eintragung.
Hi,das Thema hatte ich damals mit dem Tüver für meinen Syncro-Golf im Waldeinsatz.Da gabs Argumente wegen Fussgängerschutz und so.Hätte ich mir auch was gebaut mit Grundträger und Stechverbindung,doch soweit kam es nicht mehr... Gruss Danny
wenn ich richtig sehe hast du 2 scheinwerfer auf der stossstange, wie um himmels willen bekommt mann die richtig eingetellt??? ich habe mir auch vor längeren 2 zusatz fernscheinwerfer auf die stange gebaut aber belomme sie nie richtig eingestellt
Der TÜV-Zettel ist aber unvollständig bzw. lässt sogar falsche Schlüsse zu.
Zusätzliche Fernscheinwerfer sind nur dann erlaubt, wenn die serienmäßigen Fernscheinwerfer in die Scheinwerfer für Abblendlicht eingebaut sind (H4- oder BI-Xenon-Scheinwerfer), nicht jedoch, wenn die Fernscheinwerfer als separate Scheinwerfer ausgeführt sind.
Beim 32B sind also Zusatzfernscheinwerfer erlaubt, beim 32/33 mit Doppelscheinwerfer dagegen nicht!
Beim 32/33 kann man nur die H1 Hauptscheinwerfer gegen H4 Scheinwerfer tauschen.
Insgesamt sind maximal erlaubt:
vorne:
- 2 Scheinwerfer für Abblendlicht
- 2 Scheinwerfer für Fernlicht
- 2 Begrenzungsleuchten (UGS: Standlicht)
- 2 Blinkleuchten
- 2 Abbiegeleuchten
- 2 Tagfahrleuchten
- 2 Parkleuchten
- 1 Suchscheinwerfer
2 zusätzliche Begrenzungsleuchten sind erlaubt, wenn die serienmäßigen Begrenzungsleuchten mit einem Scheinwerfer zusammengebaut sind.
2 zusätzliche Fernscheinwerfer sind erlaubt, wenn die serienmäßigen Fernscheinwerfer mit dem Scheinwerfer für Abblendlicht zusammengebaut sind.
2 Umrißleuchten sind erlaubt bei Fahrzeugen mit mehr als 1,5 Metern Höhe.
hinten:
2 Blinkleuchten
2 Bremsleuchten, zusätzlich 1 oder 2 weitere Bremsleuchten, wobei die weiteren Bremsleuchten höher als die serienmäßigen Bremsleuchten angebracht sein müssen. Eine 3. Bremsleuchte muß mittig angebracht sein.
2 Schlußleuchten
1 oder 2 Nebelschlußleuchten, bei einer NSL muß diese mittig oder auf der linken Fahrzeugseite angebracht sein
1 oder 2 Rückfahrleuchten
2 Begrenzungsleuchten
2 Parkleuchten
Zusätzlich sind erlaubt:
2 weitere Blinker
2 weitere Schlußleuchten
2 Umrißleuchten bei Fahrzeugen mit mehr als 1,5 Metern Höhe
seitlich:
Je 1 Blinkleuchte
beliebig viele Seitenmarkierungsleuchten, wobei sich die vorderste im vorderen drittel und die hinterste im hinteren Drittel des Fahrzeugs befinden muß.
Lichtfarbe:
alle Blinker: Gelb
alle sonstigen Lampen vorne: Weiß, NSW auch Gelb
alle sonstigen Lampen hinten: rot, Rückfahrlampen weiß.
Seitenmarkierungsleuchten: gelb, die hinterste darf auch rot sein, wenn sie mit der Schlußleuchte zusammengebaut ist.
Der Lichterbaum von Jonas ist also illegal, die Lampen auf dem Dach sind zuviel.
Der Lichterbaum an vielen LKW ist übrigens ebenso illegal.
dann ist das illegal. hm. egal. wenns jemand stört sind die auch schnell wieder abgemacht.
(ist eh nicht mein auto. ich hab nur 2 auf der stoßstange)
schmidtla hat geschrieben:Hi,
du mußt sie schon am Grundträger mit reinschrauben, also Löchli bohren......nur an der Stoßstangenhaut festgeschraubt habe sie keinen Halt.
Gruß,
schmidtla
hab meine etwas aufwändiger befestig. mit ner angeschraubten querstange am frontblech im motorraum.
etwas schwierig zu erklären. ich stell am WE mal ein bild dazu rein. wollte keine löcher in der stoßstangenhaut haben.