NSW als Tagesfahrlicht

Hier geht es um die Technik des Passat/Santana Typ 32/33 und 32B
udo_hoff
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NSW als Tagesfahrlicht

Beitrag von udo_hoff »

Hat jemand erfahrungen wie man aus den orginalen NSW beim 32B Tagesfahrlichter machen kann. Gibt es einen Umrüstsatz?
Danke
Udo
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Roman
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Re: NSW als Tagesfahrlicht

Beitrag von Roman »

Einen Umrüstsatz gibts nicht und kann es auch nicht geben.
Die Lampen müssen nämlich die Zulassung als TFL haben und das haben die 32B NSW nicht.

Bei Fahrzeugen, bei denen die NSW auch als TFL benutzt werden, haben die Scheinwerfer sowohl eine Zulassung als NSW als auch als TFL.

Für welchen Zweck die Scheinwerfer und Lampen zugelassen sind, steht auf den Scheinwerfern und Lampen drauf:
Lampen vorne:
A = Begrenzungslicht (Umgangssprachlich Standlicht)
B = Nebellicht
C = Abblendlicht
CR = Fern- und Abblendlicht (getrennte Glühbirnen für Fern- und Abblendlicht)
C/R = Fern- oder Abblendlicht (gemeinsame Glühbirne für Fern- und Abblendlicht)
D = Blinkleuchte
DC = Xenon-Abblendlicht
DR = Xenon-Fernlicht
DCR = Fern- und Abblendlicht (getrennte Glühbirnen für Fern- und Abblendlicht)
DC/R = Fern- oder Abblendlicht (gemeinsame Glühbirne für Fern- und Abblendlicht)
DLSC = Xenon-Abblendlicht mit Lichtleiter
DLSR = Xenon-Fernlicht mit Lichtleiter
DLSCR = Fern- und Abblendlicht (getrennte Glühbirnen für Fern- und Abblendlicht) mit Lichtleiter
DLSC/R = Fern- oder Abblendlicht (gemeinsame Glühbirne für Fern- und Abblendlicht) Lichtleiter
HC = Halogen-Abblendlicht
HR = Halogen-Fernlicht
HCR = Halogen-Fern- und Abblendlicht (getrennte Glühbirnen für Fern- und Abblendlicht)
HC/R = Halogen-Fern- oder Abblendlicht (gemeinsame Glühbirne für Fern- und Abblendlicht, z.B. H4)
HSC = Halogen-Sealed-Beam-Abblendlicht
HSR = Halogen-Sealed-Beam-Fernlicht
HSCR = Halogen-Sealed-Beam-Fern- und Abblendlicht (getrennte Glühbirnen für Fern- und Abblendlicht)
HSC/R = Halogen-Sealed-Beam-Fern- oder Abblendlicht (gemeinsame Glühbirne für Fern- und Abblendlicht)
K = Abbiegelicht
PL = Streuscheibe aus Kunststoff
R = Fernlicht
RL = Tagfahrlicht
SC = Sealed-Beam-Abblendlicht
SR = Sealed-Beam-Fernlicht
SCR = Sealed-Beam-Fern- und Abblendlicht (getrennte Glühbirnen für Fern- und Abblendlicht)
SC/R = Sealed-Beam-Fern- oder Abblendlicht (gemeinsame Glühbirne für Fern- und Abblendlicht)

Lampen hinten:
A = Begrenzungslicht (Umgangssprachlich Standlicht)
AR = Rückfahrscheinwerfer
D = Blinkleuchte
F = Nebelschlußlicht
IA, IB, IIIA, IIIB, IVA = Rückstrahler
L = Kennzeichenbeleuchtung
R = Schlußlicht
S1, S2 oder S3 = Bremslicht

Sonstige Leuchten:
SM1 oder SM2 = Seitenmarkierungsleuchte

Kombinationen sind möglich, dann stehen alle entsprechenden Kürzel drauf.

Die Scheinwerfer und Leuchten dürfen nur für den zugelassenen Zweck verwendet werden.
Man darf also z.B. keinen Nebelscheinwerfer als Rückfahrscheinwerfer einsetzen oder einen Blinker als Seitenmarkierungsleuchte.

Grüsse
Roman
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Martin
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Re: NSW als Tagesfahrlicht

Beitrag von Martin »

udo_hoff hat geschrieben:Hat jemand erfahrungen wie man aus den orginalen NSW beim 32B Tagesfahrlichter machen kann. Gibt es einen Umrüstsatz?
Danke
Udo
Hallo Udo,

ich hoffe der Rote schlägt sich ansonsten gut durch den Alltag. Wie schaut's aus, wenn wir wieder Stammtisch West machen?

Gruß aus Köln. Martin
Gruß. Martin

P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich... :D

🖕 🖕 🖕
Schani
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Re: NSW als Tagesfahrlicht

Beitrag von Schani »

Roman hat geschrieben:Die Lampen müssen nämlich die Zulassung als TFL haben und das haben die 32B NSW nicht.
In Österreich war ja kurze Zeit mal 'Licht am Tag' bzw. Tagfahrlicht vorgeschrieben - und da stand im Gesetzestext dann auch, dass 'in die Fahrzeutfront integrierte Nebelscheinwerfer' als Tagfahrlicht verwendet werden dürfen. IMHO ist dies jetzt immer noch so, nur die Pflicht zum Tagfahrlicht/Licht am Tag gibts nicht mehr.

Für euch in .de natürlich auch keine Hilfe... :oops:
Seewolf1980
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Re: NSW als Tagesfahrlicht

Beitrag von Seewolf1980 »

wenn man Tagfahrlicht möchte ich rede nicht vom fahren mit Abblendlicht am Tage, dann würde ich auch sofort die NSW am 32B nehmen, weil NSW selber braucht man eigentlich nie und das sieht doch am besten aus als so drangefrickelte LED´s :kotz , wo im moment jeder Golf 3 mit rumfährt.
Man kann ja zum HU Termin eben schnell die Blindkappen wieder einbauen, so würd ich es machen und nix eintragen lassen.
Die Polizei weiß ja eh bald nicht mehr was darf und was nicht und interessiert sich auch nicht wirklich dafür ob man bei Sonnenschein mit Abblendllicht N-SW und schlußleuchte fährt, also was solls..

Grüße
Heiner
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Re: NSW als Tagesfahrlicht

Beitrag von udo_hoff »

Hi Martin,

der rote schlägt sich gut. Bin jetz knapp 4000 km damit gefahren und bis auf die Lima läuft er Prima. Hab die Vodersitze gegen welche vom GL getauscht und der Lack glänzt nun auch wieder. Momentan versuche ich halt die NSW so anzuschliessen dass sie angehen wenn den Motor starte und ausgehen wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird. Ach ja Zahnriemen bekommt er jetzt auch neu obwohl der noch ganz gut aussieht.
Wann ist denn der Stammtisch?
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Re: NSW als Tagesfahrlicht

Beitrag von weichei65 »

Ich finde es zugegebenermassen ultranervig, wenn jemand bei Tag oder Nacht bei guter Witterung mit eingeschalteten NSWs hinter mir herfährt oder mir entgegenkommt. Nicht alle Menschen haben gleich gute Augen.

DAS BLENDET!!

Thorsten
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Re: NSW als Tagesfahrlicht

Beitrag von Roman »

weichei65 hat geschrieben:Ich finde es zugegebenermassen ultranervig, wenn jemand bei Tag oder Nacht bei guter Witterung mit eingeschalteten NSWs hinter mir herfährt oder mir entgegenkommt. Nicht alle Menschen haben gleich gute Augen.

DAS BLENDET!!

Thorsten
Nicht nur das, es ist auch verboten.
Zitat §17 Abs. 3 StVO:
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein.
Abgesehen davon ist auch wegen § 49a StVZO die Benutzung der NSW als TFL verboten:
Alle nach vorn wirkenden lichttechnischen Einrichtungen dürfen nur zusammen mit den Schlußleuchten und der Kennzeichenbeleuchtung einschaltbar sein. Dies gilt nicht für
1. Parkleuchten,
2. Fahrtrichtungsanzeiger,
3. die Abgabe von Leuchtzeichen (§ 16 Abs. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung),
4. Arbeitsscheinwerfer an
a) land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen und
b) land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsmaschinen,
5. Tagfahrleuchten, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entsprechen.
Grüsse
Roman
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Holli
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Re: NSW als Tagesfahrlicht

Beitrag von Holli »

Dafür hat dein Auto einen abblendbaren Innenspiegel,eifach klack und mich kümmert es nicht mehr mit wieviel Lampen der hinter mir fährt.Die Zeiten,wo ich mich darüber aufrege sind vorbei.

Übringens:Ich würde mir auch keine TFL in meine Stufe reinbasteln.Das passt doch überhaupt nicht zu einem solchen Auto.Aber hier sind halt die Geschmäcker auch wieder unterschiedlich.Wer das mag.

Über NSW habe ich mir auch schonmal Gedanken gemacht,aber orginale passen wegen der DE Scheinwerfer nicht mehr und einfach so welche unter den Stossfänger schrauben finde ich auch doof.Ausserdem sind da vorne noch die Abschlepphaken.


Grüsse Holli
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Passat,die Freiheit nehm ich mir !!!
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Re: NSW als Tagesfahrlicht

Beitrag von weichei65 »

Der abblendbare Innenspiegel hilft einem aber nicht beim Gegenverkehr!

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