AU und HU soll ab 2010 zusammengeführt werden..
Das heißt der Tüv oder DEKRA prüfen nicht nur den Wagen an sich sondern auch noch die Abgaswerte ?
Dann siehts für meine beiden düster aus...denn ich denke mal das die beim TÜV penibel auf jedes Prozent der Abgaswerte achten.
Ne KFZ Firma is da , denk ich mal, nicht so genau...meine BEIDEN haben grad so mit viel Glück die letzte AU bestanden...ich befürchte da wird nacheinander ein neuer (gebrauchter) Kat fällig im nächsten Jahr...wenn nicht noch mehr...
Der 32B verbraucht ÖL und qualmt blau und der 35I riecht ausm Auspuff, als hätte er garkeinen Kat....
Das sind natürlich wieder zusätzliche Kosten denn:
Mein 32B: HU 11/10, AU 02/11
Mein 35I: HU 10/10, AU 02/10 (!!) den werd ich dann wohl schon im 02/10 die HU mitmachen lassen...8 Monate vorher.
AU und HU zusammenführen ?
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Re: AU und HU zusammenführen ?
Lass doch einfach in 12/2009 noch mal AU machen.
Dann hast du bis 12/2011 Ruhe.
Grüsse
Roman
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Re: AU und HU zusammenführen ?
Ich denke, das die dann zur HU im Oktober auch ne aktuelle AU sehen wollen...ansonsten kann ich die AU ja machen wenn sie fällig wird, im Februar 10, 8 Monate vor dem Tüv, die gilt doch dann eigentlich auch bis Februar 12....solangsam steig ich da nicht mehr durch.....
Das neuste Grücht was ich gehört hab ist, das man zur HU ab 2010 eine gültige AU Bescheinigung vorlegen muß, in der der Wagen die AU bestanden hat, sonst bekommt man die HU Plakette nicht oder man muss zur HU auch die AU durchführen lassen.
Was nun genau stimmt, kann mal wieder niemand sagen.
Das neuste Grücht was ich gehört hab ist, das man zur HU ab 2010 eine gültige AU Bescheinigung vorlegen muß, in der der Wagen die AU bestanden hat, sonst bekommt man die HU Plakette nicht oder man muss zur HU auch die AU durchführen lassen.
Was nun genau stimmt, kann mal wieder niemand sagen.
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Re: AU und HU zusammenführen ?
Das ist kein Gerücht, sondern seit ein paar Jahren Praxis.Dietmar32B hat geschrieben:Das neuste Grücht was ich gehört hab ist, das man zur HU ab 2010 eine gültige AU Bescheinigung vorlegen muß, in der der Wagen die AU bestanden hat, sonst bekommt man die HU Plakette nicht oder man muss zur HU auch die AU durchführen lassen.
Hier gibts schon seit Jahren, egal ob bei der Dekra oder beim TÜV, keine HU ohne gültige AU.
Das Fehlen der AU-Bescheinigung ist ein erheblicher Mangel, Plakette verweigert!
Da reicht auch nicht eine gültige Plakette, der Prüfer will den AU-Prüfbericht sehen.
Hat man den nicht mehr, so darf man die AU nochmal machen lassen.
Wenn man AU und HU gleichzeitig machen lässt, dann bekommt man keine HU-Plakette, wenn man durch die AU fällt.
Grüsse
Roman
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Re: AU und HU zusammenführen ?
vielleicht is das regional unterschiedlich....noch nie, solange ich Auto fahre, hat ein Tüv Prüfer von mir die AU Bescheinigung sehen wollen.
Die haben sich auf die gültige Plakette verlassen.
Auf jeden lass ich den Wagen weiterhin in der Werkstatt von der Dekra abnehmen...die gucken nich ganz so genau hin wie die beim Tüv bei uns...da fällt doch bald alles durch, das älter als 2 jahre ist.
Die haben sich auf die gültige Plakette verlassen.
Auf jeden lass ich den Wagen weiterhin in der Werkstatt von der Dekra abnehmen...die gucken nich ganz so genau hin wie die beim Tüv bei uns...da fällt doch bald alles durch, das älter als 2 jahre ist.
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Re: AU und HU zusammenführen ?
Hi,
aktuell ist es so das Fahrzeuge mit OBD (steht im Kfz Schein) nur TÜV bekommen, wenn eine gültige AU vorliegt.
Gilt also nicht für den 32b, da es den wohl nicht mit OBD gibt.
Ab 2010 entfällt die vordere AU Plakette, so muß dann JEDES Fahrzeug eine gültige AU vorweisen wenn es zum TÜV kommt.
Die AU kann man allerdings noch immer in der Werkstatt des Vertrauens machen lassen und danach zum TÜV fahren.
Da muß dann die Bescheinigung vorgelegt werden.
Passt dann auch HU technisch alles gibts die TÜV Plakette für weitere zwei Jahre.
Gruß Manni
aktuell ist es so das Fahrzeuge mit OBD (steht im Kfz Schein) nur TÜV bekommen, wenn eine gültige AU vorliegt.
Gilt also nicht für den 32b, da es den wohl nicht mit OBD gibt.
Ab 2010 entfällt die vordere AU Plakette, so muß dann JEDES Fahrzeug eine gültige AU vorweisen wenn es zum TÜV kommt.
Die AU kann man allerdings noch immer in der Werkstatt des Vertrauens machen lassen und danach zum TÜV fahren.
Da muß dann die Bescheinigung vorgelegt werden.
Passt dann auch HU technisch alles gibts die TÜV Plakette für weitere zwei Jahre.
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Re: AU und HU zusammenführen ?
Das würde ja bedeuten das es fast bleibt wie bisher....
Hätte mich auch gewundert....wenn AU nur noch mit TÜV gemacht werden darf, würden die Werkstätten ja kein geld mehr dran verdienen...das hätte sich die KFZ-Innung bestimmt nicht gefallen lassen.
Mein 35I ist 8 Monate VOR der HU mit AU Fällig und mein 32b 3 Monate NACH HU
Naja..lassen wir uns überraschen....werde wohl eh nicht drumherum kommen, das ich für beide nen neuen Kat brauche
Hätte mich auch gewundert....wenn AU nur noch mit TÜV gemacht werden darf, würden die Werkstätten ja kein geld mehr dran verdienen...das hätte sich die KFZ-Innung bestimmt nicht gefallen lassen.
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Re: AU und HU zusammenführen ?
Stimmt zwar,aber wenn das Fzg abgemeldet ist und mit KZK oder roter Nummer vorgeführt wird geht`s auch getrennt...Roman hat geschrieben:Das ist kein Gerücht, sondern seit ein paar Jahren Praxis.Dietmar32B hat geschrieben:Das neuste Grücht was ich gehört hab ist, das man zur HU ab 2010 eine gültige AU Bescheinigung vorlegen muß, in der der Wagen die AU bestanden hat, sonst bekommt man die HU Plakette nicht oder man muss zur HU auch die AU durchführen lassen.
Hier gibts schon seit Jahren, egal ob bei der Dekra oder beim TÜV, keine HU ohne gültige AU.
Das Fehlen der AU-Bescheinigung ist ein erheblicher Mangel, Plakette verweigert!
Da reicht auch nicht eine gültige Plakette, der Prüfer will den AU-Prüfbericht sehen.
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Letzten Montag hatte ich TÜV und am Freitag AU...
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Re: AU und HU zusammenführen ?
Aber wie wirds ab 2010 ???
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Re: AU und HU zusammenführen ?
Hi, die AU ist dann Bestandteil der HU für Fzg. ohne OBD und die vordere Plakette entfällt wie schon erwähnt.Da werden die Prospekte aus den 80ern wieder aktuell ,ohne Plakette vorn.Das der Eine 2Jahre alte Autos durchfallen lässt und der Eine nicht,würd ich so nicht sagen.Liegt halt im Ermessen des Prüfers,die vielleicht auch mal etwas unbewusst übersehen können.Geht ja auch um deine Sicherheit und das Du nicht andere gefährdest.Die Prüfberichte solten sowieso immer mitgeführt werden,die Plakette gilt nicht unbedingt als Nachweis.Ein gewisse Mängelquote bei der AU ist auch ein gutes Argument gegenüber dem Gesetzgeber über den Sinn dieser Prüfung.Gruss Danny
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