neue gesetzliche Regelung bzgl. Kennzeichenbefestigung.

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Roman
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Re: neue gesetzliche Regelung bzgl. Kennzeichenbefestigung.

Beitrag von Roman »

Ich verstehe nicht, was die Polizei in Österreich das angeht.
Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge gelten die deutschen Bestimmungen und nicht die österreichischen Bestimmungen.
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Manni
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Re: neue gesetzliche Regelung bzgl. Kennzeichenbefestigung.

Beitrag von Manni »

Hallo zusammen,
die Regel besagt Kennzeichen müssen "fest angebracht" sein !
Wie so oft gibt es keine definition von "fest angebracht"!

Da steht nicht es müssen Schrauben mit M5 und einer mindestlänge von 20mm an 4 Punkten zur Befestigung verwendet werden.

Das wäre eine Vorschrift mit Hand und Fuß.

Ich habe an zwei Fahrzeugen am vorderen Kennzeichen eine Klettbefestigung.
Ich behaupte diese Befestigung ist sehr Fest! eher verbiegst du das Nummernschild!
Zur Demontage braucht es einen starken Perlonfaden oder Draht.

Vorausgesetzt ist natürlich eine gut gereinigte Fläche für das geklebte Klett.
Das Klett wird über die gesamte Fläche des Kennzeichens verklebt.

Fast alle Zierleisten oder Spoiler an Fahrzeugen sind heute geklebt.

Für mich ändert sich meiner Meinung nach nichts.

Gruß Manni
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WinfriedB
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Re: neue gesetzliche Regelung bzgl. Kennzeichenbefestigung.

Beitrag von WinfriedB »

Wie gesagt, auch in Frankreich, wo es eine ähnliche Regelung gibt, ist nicht eindeutig vorgeschrieben, wie das Kennzeichen konkret befestigt wird. Schrauben werden dort zumindest teilweise nicht akzeptiert, Blindnieten (direkt aufs Blech, ohne Nummernschildhalter) sind üblich (ich hab seinerzeit bei der Anfertigung meines provisorischen Nummernschildes auch welche in die Hand gedrückt bekommen).
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paul_mh
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Re: neue gesetzliche Regelung bzgl. Kennzeichenbefestigung.

Beitrag von paul_mh »

Roman hat geschrieben: Di 14. Mär 2023, 23:35 Ich verstehe nicht, was die Polizei in Österreich das angeht.
Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge gelten die deutschen Bestimmungen und nicht die österreichischen Bestimmungen.
Beim Wörthersee-Treffen ist sowieso komplette Ausnahmesituation und die österreichischen Beamten werden halt oftmals einfach aus Unwissenheit davon ausgehen, dass die Vorschriften überall ähnlich sind.

Fakt ist: Österreichische Kennzeichen gelten als "staatlich ausgestellte Urkunde" so wie etwa auch ein Reisepass. Jegliche Veränderung an dieser "Urkunde" gilt daher formal als "Urkundenfälschung" oder "Beschädigung von Staatseigentum" oder wie das im Gesetz halt heißt. Das ist der Hintergrund dazu.

Und ja, da machen sich die Beamten bei uns tatsächlich sehr in die Hose, das hat aber meines Wissens wieder einen anderen Hintergrund: Das Vorgehen gegen "Anti-Radar"- Beschichtungen und Blend-LEDs oder was es da halt alles gibt. Das würde alles eine Verfälschung bzw. Beschädigung des Kennzeichens darstellen und deshalb sind sie da so sensibel drauf. Und soweit mir bekannt sind solche "Anti-Radar" Maßnahmen bei euch in Deutschland natürlich genauso verboten.

Das heißt: Die Beamten in Österreich reagieren einfach allergisch auf jegliche Veränderung eines Kennzeichens. Wenn man sich das Leben also nicht unnötig schwer machen will, nimmt man einen handelsüblichen Kennzeichen-Rahmen, steckt dort das Kennzeichen rein und was dann dahinter passiert mit Wechselsystem, Klettverschluss, Magnet oder was auch immer ist dann in der Praxis komplett egal, weil der Prüfer / Beamte sieht auf den ersten Blick nur den normalen Rahmen und schaut nicht weiter nach.

Mir ist schon klar dass das nicht in allen Fällen möglich ist, aber soviel zu den Hintergründen

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Roman
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Re: neue gesetzliche Regelung bzgl. Kennzeichenbefestigung.

Beitrag von Roman »

Auch in Deutschlnad ist das Kennzeichen eine Urkunde und darf nicht verändert oder abgedeckt werden, auch nicht z.B. mit einer transparenten Folie oder hinter Glas.
Als Citroen damals den SM herausbrachte, der das vordere Kennzeichen hinter Glas hat, gabs erst einmal einen Aufschrei.
Schlußendlich gabs aber für das Auto eine Ausnahmegenehmigung.

Grüße
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Re: neue gesetzliche Regelung bzgl. Kennzeichenbefestigung.

Beitrag von WinfriedB »

Irgendwelche neckischen Blend-LEDs o.ä. sind weder auf dem Schild selbst noch sonstwo zulässig, da diese eine unzulässige Kfz-Beleuchtung sind.

Vor langen Jahren hab ich mal ein paar Reflektorstreifen ans Auto geklebt, die waren nach der nächsten HU abgerissen. Die Zulassungspflicht gilt auch für Rückstrahler o.ä.
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Re: neue gesetzliche Regelung bzgl. Kennzeichenbefestigung.

Beitrag von der phoenixrote »

paul_mh hat geschrieben: So 19. Mär 2023, 16:52 Fakt ist: Österreichische Kennzeichen gelten als "staatlich ausgestellte Urkunde" so wie etwa auch ein Reisepass. Jegliche Veränderung an dieser "Urkunde" gilt daher formal als "Urkundenfälschung" oder "Beschädigung von Staatseigentum" oder wie das im Gesetz halt heißt. Das ist der Hintergrund dazu.
Aber dann darf ich ja auch keine Löcher reinbohren, um die Schilder mit Nieten zu befestigen, oder?
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paul_mh
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Re: neue gesetzliche Regelung bzgl. Kennzeichenbefestigung.

Beitrag von paul_mh »

der phoenixrote hat geschrieben: Fr 31. Mär 2023, 11:58
Aber dann darf ich ja auch keine Löcher reinbohren, um die Schilder mit Nieten zu befestigen, oder?
Nein, eben nicht! Also in Österreich ist jegliche Veränderung des Kennzeichens (inkl. Bohrungen, Biegen etc.) nicht erlaubt.

Beste Grüße,
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