Battlecars

Hier hin gehören alle Themen rund um Fahrzeuge, die nichts mit dem Passat/Santana Typ 32/33 und 32B zu tun haben (z.B. auch Passat Typ 35i, Typ 3B).
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Hayduke
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Battlecars

Beitrag von Hayduke »

Hat irgendwer einen Tipp wo man Infos zum Thema Battlecars (zum offroading umgebaute Nicht-Geländewagen) finden kann, die sich irgendwie auch im Raum der Deutschen Zulassungswelt realisieren lassen?
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paul_mh
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Re: Battlecars

Beitrag von paul_mh »

Hayduke hat geschrieben: So 10. Apr 2022, 13:35 Hat irgendwer einen Tipp wo man Infos zum Thema Battlecars (zum offroading umgebaute Nicht-Geländewagen) finden kann, die sich irgendwie auch im Raum der Deutschen Zulassungswelt realisieren lassen?
Hallo,
Sorry für die späte Anwort. Aber eine Rückmeldung ist besser als gar keine hab ich mir gedacht :D

Also mit dem Begriff "Battle-Car" wirst du bei einem TÜV-Prüfer wahrscheinlich gleich mal auf taube Ohren stossen.

Gerade im Kontext des 32B würde ich es vielmehr als Schlechtwege-Ausrüstung bezeichnen. Also:

Höherlegung - kein großes Problem, es gelten grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen wie für eine Tieferlegung
andere Rad-Reifen-Kombination - auch kein allzu großes Problem, das ist eine Standard-Prozedere. Abrollumfang sollte sich aber nicht zu strak ändern, sonst wird es teuer.
Radlauf-Verbreiterungen - auch kein großes Problem
Unterfahr-Schutz - überhaupt kein Thema, gab und gibt es ja bei vielen Autos original. Wenn ich sowas bei meinem 32B nachrüsten würde, würde ich nicht mal den TÜV fragen, sondern für den Notfall einfach den Teilekatalog aufschlagen und sagen: Guck, ist original VW.

Wirklich brenzlig wird es dann bei allen Sachen, die außen abstehen und damit ein Verletzungsrisiko für Fußgänger darstellen kann. Also Rammbügel, Schutzbügel, Gitter etc. Damit kommt man in der Regel nicht durch, außer es ist "für die Funktion" unbedingt notwendig und ist so ausgeführt, dass das Verletzungsrisiko in vertretbarem Ausmaß gehalten wird. Wenn du jetzt aber als Basis einen Straßen-PKW nimmst und nicht einen Geländewagen oder gar einen Gelände-LKW, dann wirst du den TÜV-Prüfer wohl kaum davon überzeugen können, dass diese Bauteile "für die Funktion unbedingt notwendig" sind.

Da sind dann also aus meiner Einschätzung eigentlich nur Dinge wie Zusatz-Scheinwerfer und vielleicht ein paar Kunststoff-Applikationen im Bereich des Möglichen.

Hoffe das hat irgendwie weiter geholfen,
Beste Grüße,
Paul
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Hayduke
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Re: Battlecars

Beitrag von Hayduke »

Ich freue mich, das ich eine Antwort bekommen habe :D

Hatte die Frage bewusst unter "sonstige Fahrzeug" eingestellt, da es mir nicht um einen 32 oder 32b geht.

Hauptsächlich sehe ich die Herausforderung darin eine Höherlegung zu realisieren, wenn es kein fertiges Kit gibt. Es gibt Spacer für die Federn, die mit Gutachten geliefert werden eintragungsfähig sind, aber ab einem gewissen Maß gibt es sicher Probleme mit dem Radsturz. Wenn der Abrollumfang der Räder einen gewissen Wert überschreitet, wird es auch kompliziert. Usw. usf.

Meine bisherigen Recherchen haben nicht viel verwertbares ergeben; zudem auch viele widersprüchliche Aussagen.

Meine Hoffnung war, hier bei uns im Forum bessere Infos zu bekommen, denn bislang war hier immer größer Wert auf korrekte, differenzierte und seriöse Informationen gelegt worden.

Mich reizt einfach ein Auto, das zum Spielen im Dreck qualifiziert würde, aber eben KEIN Allrader ist. Klimperkram wie Bügel, Flutlichtanlagen usw. sind für mich eher Ballast...
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paul_mh
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Re: Battlecars

Beitrag von paul_mh »

Hayduke hat geschrieben: So 24. Apr 2022, 00:39
Hauptsächlich sehe ich die Herausforderung darin eine Höherlegung zu realisieren, wenn es kein fertiges Kit gibt. Es gibt Spacer für die Federn, die mit Gutachten geliefert werden eintragungsfähig sind, aber ab einem gewissen Maß gibt es sicher Probleme mit dem Radsturz. Wenn der Abrollumfang der Räder einen gewissen Wert überschreitet, wird es auch kompliziert. Usw. usf.

Meine bisherigen Recherchen haben nicht viel verwertbares ergeben; zudem auch viele widersprüchliche Aussagen.
Hallo, das mit den widersprüchlichen Aussagen kommt halt daher, dass im individuellen Zusammenspiel aus modifizierten Autos, deren Besitzern und TÜV-Prüfern einfach zu exakt der gleichen Fragestellungen sehr unterschiedliche Ergebnisse heraus kommen. Und das ist dann das, was man in den Foren so nachlesen kann.

Ich bin Dipl-Ing. für Maschinenbau, Schwerpunkt Fahrzeugtechnik. Ich hab mir in meinem Leben schon wirklich viele Normen und Gesetzestexte zu Gemüte geführt. Darüber hinaus bin ich seit nunmehr 8 Jahren selbst jemand, der Regeln erstellt und bei technischen Abnahmen deren Einhaltung sicherstellen muss. Und damit Verantwortung für die Sicherheit übernehmen muss. Das mache ich natürlich nicht im StVO-Umfeld sondern im studentischen Motorsport (Formula Student) aber ich kann mich dadurch in die Lage eins TÜV-Prüfers hinein versetzen.

Eine Höherlegung sowie andere Räder sind definitv im Bereich des Möglichen. Man muss halt einiges beachten:
  • Freigängigkeit der Räder muss gewährleistet sein. Das wird getestet indem das Fahrzeug mit einem Rad auf eine Rampe gestellt wird und mit Sandsäcken beladen. Damit hat man jeweils ein Vorderrad und ein Hinterrad eingefedert. Mit einem einer dicken flexiblen Welle wird der verbleibende Spalt zum Radhaus kontrolliert.
  • Die Festigkeit der Radaufhängung darf nicht negativ beeinflusst werden. Wenn man wo ein Hebelverhältnis verändert (z.B. starke Spurverbreitung) oder an einer Stelle Material entfernt, dann führt das zu Problemen. Ein Eingriff, der die Festigkeit verändern kann, geht nur mit Teilen, die ein Gutachten haben. Oder man macht es so, dass es selbst für einen TÜV-Prüfer aussieht wie original. Für die Sturz-Einstellung gibt es zum Beispiel OEM-Lösungen mit exzentrischen Schrauben.
  • Das Fahrverhalten darf nicht negativ beeinflusst werden, es wird hier schlichtweg ein Fahrversuch mit Brems- und Ausweichmanövern gemacht und dabei darf sich das Auto nicht irgendwie "gefährlich" verhalten - das liegt natürlich komplett im subjektiven Ermessen des Prüfers
  • Alle Teile müssen mit Nummern oder Typbezeichnungen (möglichst eingestanzt oder graviert) und dazugehörigen Dokumenten eindeutig zugeordnet werden können. Der Prüfer muss seinen Bereicht schreiben, dafür braucht er eindeutige Identifizierungsmerkmale.
Aber die einzige relevante Aussage ist im Endeffekt immer die gleiche: Fahr mit dem Auto und mit einer möglichst "technisch - nüchternen" Beschreibung der geplanten Änderungen zum TÜV-Prüfer deines Vertrauens und besprich das mit dem. Alles andere sind nur gut gemeinte Ratschläge ohne echte Relevanz für deine Fragestellung.

Beste Grüße,
Paul
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Re: Battlecars

Beitrag von Applause »

Warum denn keinen Passat?
Nimmst das Fahrwerk vom Country Golf :D
Weiß aber nicht ob es passt.
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veit
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Re: Battlecars

Beitrag von veit »

Hi,
bei der ganzen Diskussion muss ich an dieses Video denken...
https://m.youtube.com/watch?v=tXfiy4UrHCw
Schönen Gruß
1-Liter Auto? Son Scheiß da muss ich ja alle 10 km tanken....
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