Da hat es wohl früher noch andere Vorschriften gegeben.
Aus der 32er Anleitung MJ 1980:
Die Nebenscheinwerfer brennen nur in Fahrtstellung des Lenkanlaßschlosses und
bei Stand- oder abgeblendeter Fahrbeleuchtung.
Bei Fahrzeugen für bestimmte Länder brennen die Nebelscheinwerfer nach
landeseigener Vorschrift nur beim Standbeleuchtung
Also werden die in der Deutschlandversion abgeschaltet, wenn man aufblendet (Fernlicht einschaltet).
Und in einigen Ländern auch dann, wenn man nur das Abblendlicht anmacht.
Da scheint es Länder gegeben zu haben, die nur den Betrieb von Nebelnscheinwerfern oder Abblendlicht erlaubten.
Es gibt aber auch bei anderen Herstellern Merkwürdigkeiten.
Es ist ja verboten, die NSL anzumachen ohne die NSW anzumachen (sofern vorhanden).
Bei meinem BMW kann ich die aber getrennt voneinander ein- und ausschalten, es gibt 2 Schalter, einen für die NSW und einen für die NSL.
Und mit Ausnahmegenehmigungen kann man immer noch gesetzliche Vorschriften aushebeln.
So, wie es z.B. VW in den 80ern mit der gelben Kontrolleuchte fürs Fernlicht gemacht hat.
Einen echten Grund dafür gabs nicht, denn der 32er FL hatte schon LED-Kontrolleuchten und die Fernlichtkontrolle war blau, allerdings wars eine Glühbirne, weil es damals noch keine blauen LEDs gab (die gibts erst seit 1989 (miese Lichtausbeute) bzw. 1993 (mit anderen Farben vergleichbare Lichtausbeute)).
Und nach dem 32B FL ist VW ja auch wieder zu dieser Lösung zurückgekehrt.
Grüße
Roman
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