ABS nachrüsten im 32B Fronti

Hier geht es um die Technik des Passat/Santana Typ 32/33 und 32B
Merlin6000
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von Merlin6000 »

@Roman: ich wollte mit meinem Satz darstellen welchen Horizont mancher Prüfer besitzt, dieser gehörte damals noch der TÜH an

@Paul: Bei uns müssen die Unterlagen von einem Betrieb stammen welcher auch dazu zertifiziert ist diese auszustellen, und bei dir geht es um selbstgebaute Konstruktionen, ihr magt vom Fach sein und das auch perfekt dokumentiert haben, aber bei einem deutschen Sachverständigen welcher sich im eng gesetzten Ermessensspielraum bewegt würde der nach Sichtung der Unterlagen ein solches Unterfangen grundweg ablehnen, auch um dir Kosten zu sparen

Es ist schön wenn es geklappt hat, aber Fakt ist in Hessen wird sich keiner finden der das einträgt, und wenn ein Sachverständiger aus einem anderen Bundesland mitbekommt das der Fahrzeughalter plant die Betriebserlaubnis in Hessen neu zu beantragen, dann lässt auch dieser die Finger davon, das Risiko einer Nachschulung oder das die Stempel abgegeben werden muss ist denen zu hoch

In Fulda und Marburg in der Bündelungsbehörde sitzen Leute deren einzige Aufgabe es ist jede neu beantragte Betriebserlaubnis auf Rechtmäßigkeit bzw der Einhaltung von geltendem Recht zu überprüfen, ich hatte vor knapp 10 Jahren das "Vergnügen" mit denen, im harten Kampf habe ich das geplante Vorhaben durchboxen können, welches in fast jedem anderen Bundesland eine Lachnummer gewesen wäre, mittlerweile ist auch in anderen Foren bekannt wie hier die Uhren ticken, damals wurde ich ausgelacht, heute lacht keiner mehr


https://www.hna.de/politik/aerger-zulas ... 34845.html

https://www.c-klasse-forum.de/forum/ind ... e-genannt/
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paul_mh
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von paul_mh »

Merlin6000 hat geschrieben: Bei uns müssen die Unterlagen von einem Betrieb stammen welcher auch dazu zertifiziert ist diese auszustellen
Aber genau das ist doch auch bei mir passiert!!! Der TÜV Automotive Austria ist bei uns in Österreich keine Zulassungsstelle oder dergleichen sondern ein privates Prüforgan! Von dort habe ich mein Gutachten und ohne meine Dokumentationen hätte ich dieses Gutachten sicher auch nicht bekommen, weil dann der Sachverständige dort ganz sicher auch nicht seine Unterschrift drunter gegeben hätte!

Erst mit diesem Gutachten konnte ich mir dann überhaupt einen Termin bei der Landesregierung ausmachen und dort wurde dann gestern die Einzelgenehmigung begonnen, diese Einzelgenehmigung macht ja bei euch eben der TÜV (soweit ich das verstehe) bei uns macht es die KFZ-Landesprüfstelle und ich bekomme (hoffentlich) im Namen des Landeshauptmannes vom Land Steiermark eine Einzelgenehmigung.

Es macht aber natürlich einen großen Unterschied ob man als zahlender Kunde zu einer Firma geht (in meinem Fall TÜV Austria) oder ob man als Bittsteller vor einem staatlichen Organ steht. Was ich persönlich aber auch schon lernen musste: Wie man in den Wald hinein ruft, so kommt es auch wieder zurück.
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Roman
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von Roman »

TÜV, DEKRA, GTÜ etc. sind allesamt private Prüforganisationen, die vom Staat die Erlaubnis bekommen haben, die fällige Hauptuntersuchung und Eintragungen vorzunehmen.

Nur in Hessen sitzt da dann noch eine Behörde drüber, die Eintragungen der Prüforganisationen auf Rechtmäßigkeit überprüfen.

Und dieser Umstand liegt wohl darin begründet, das es in Hessen zu viele ungültige Eintragungen gab.
Beispielsweise kenne ich einen Fall, in dem jemand selbst schwarz lackierte Rückleuchten eingetragen bekam.
Diese Eintragung ist aber von vorneherein nichtig, denn Rückleuchten dürfen lt. Gesetz nicht verändert werden.

Und eine Eintragung ist ja, wie schon geschrieben, nur die Bestätigung, das das Fahrzeug mit den Veränderungen den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

Grüße
Roman
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matthias s
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von matthias s »

Also erst mal Glückwunsch dass die Aktion geklappt und Respekt für die Ausdauer und Energie die Du in das Projekt gesteckt hast. Auch wenn ich es nicht als erstrebenswert ansehe, an meinem Syncro habe ich ja das ABS rausgeschmissen. Aber so ein Projekt mit Erfolg durchziehen freut natürlich.

Ich teile die hier vorherrschende Meinung, in Deutschland wäre es vielleicht nicht unmöglich aber schwieriger geworden, in Hessen definitiv unmöglich.
Um die Bündelungsbehörde zu umgehen wurde schon so manches hessische Tuningfahrzeug von Freunden für einen Tag auf mich zugelassen.
Was war das schön in den 80er oder 90er, als man beim TÜV vorgefahren ist, und der Prüfer lief einmal ums Auto und man wusste schon anhand seiner ersten Reaktion, ob er die viel großen Räder, den dicken Motor oder die selbst geschweißte Brülltüte eintragen würde. Da musste man einfach mit sauberer Arbeit überzeugen. Und wenn man einen völligen Outlaw baute gab es noch die Möglichkeit per Sondergenehmigung des Landrats. Heute macht so was in dem ins absurdum führenden überregulierten Rechtsstaat keinen Spaß mehr.

Was mir aber auffällt, dass die Polizei gar keine Ahnung mehr hat, früher bin ich da öfter an welche geraten die genau erkannten ob da 40er oder 44er Weber meinen Tuningkäfer befeuern. Heute erntet man verständnislose Blicke für den Fahrzeugschein mit Anhang bei der Kontrolle und bekommt ihn wieder ohne Kommentar zurück.
Grüße, Matthias
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Roman
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von Roman »

Früher gabs auch Fälle, bei denen an den Fahrzeugschein noch 2 oder 3 weitere Blätter angeheftet waren, weil der Platz für die vielen Eintragungen nicht reichte.

Schon damals hat man solche Fahrzeugscheine kommentarlos zurückbekommen, weil es Stunden gedauert hätte, jede Eintragung zu überprüfen.
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von Merlin6000 »

Roman hat geschrieben: Und dieser Umstand liegt wohl darin begründet, das es in Hessen zu viele ungültige Eintragungen gab.

Diese Aussage ist so nicht richtig, auch vor dem errichten dieser Bündelungsbehörde war es in Hessen schwerer §21 Abnahmen zu bekommen welche anderweitig, vor allem in Bayern und BaWü problemlos erfolgten.

Hessen hat mit der Bündelungsbehörde als einziges Bundesland eine EU Verordnung umgesetzt:
Aufgrund der Richtlinie 2007/46/EG des europäischen Parlamentes und der Neufassung des § 21 der StVZO benötigen Fahrzeuge, für die keine EG-Typgenehmigungen existieren, eine behördliche Bestätigung, dass diese Fahrzeuge den geltenden Vorschriften entsprechen, bevor sie zum Straßenverkehr zugelassen werden können.
Wer schmerzbefreit ist mag sich diese Verordnung rein ziehen.....

https://eumos.eu/wp-content/uploads/201 ... -EU-DE.pdf

In Hessen war der "TÜV" praktisch auch staatlich, bei der sogenannten TÜH gab es als Prüfer ausnahmslos Beamte
Zuletzt geändert von Merlin6000 am Do 10. Jan 2019, 09:00, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von paul_mh »

Also bei uns in Österreich ging das schon immer nur über die Behörde:

http://www.technik.steiermark.at/cms/ziel/65975200/DE/

Es werde hier im Namen des Landeshauptmannes Prüfungen durchgeführt und Genhemigungen ausgestellt, das ist eine 100% staatliche Organisation hier bei uns, und ist auch immer schon so gewesen. Mittlerweile wird dort natürlich nicht mehr nur die Übereinstimmung mit nationalen Vorschriften geprüft sondern natürlich auch Prüfungen nach geltendem EU-Recht, der Prüfer hatte bei mir ständig von einer neu auszustellenden EG-Genehmigung gesprochen, für die eben sehr hohe Maßstäbe angelegt werden.
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von Marc »

Moin Paul,

Respekt, dass du das alles machst! Ich schraub ja wirklich gern, aber gerade wenn es um solche Formalitäten und Behördengänge geht wirds mir zu viel. (Deshalb ist wohl bei mir auch immer alles hübsch im Serienzustand xD)

Die meisten (ich auch) hätten in Anbetracht dieses Papierkriegs mit dem Projekt wohl gar nicht erst begonnen! Ich wünsch dir viel Erfolg und hoffe, dass das schlussendlich alles zu deiner Zufriedenheit verläuft bei der Zulassungsstelle!

Viele Grüße
Marc Porr
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Roman
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von Roman »

Merlin6000 hat geschrieben:Hessen hat mit der Bündelungsbehörde als einziges Bundesland eine EU Verordnung umgesetzt:
Aufgrund der Richtlinie 2007/46/EG des europäischen Parlamentes und der Neufassung des § 21 der StVZO benötigen Fahrzeuge, für die keine EG-Typgenehmigungen existieren, eine behördliche Bestätigung, dass diese Fahrzeuge den geltenden Vorschriften entsprechen, bevor sie zum Straßenverkehr zugelassen werden können.
An den $21 StVZO sind alle Bundesländer gebunden.
Ich zitiere mal:
In den Fällen des § 19 Absatz 2 sind in dieser Anlage zusätzlich die Änderungen darzustellen, die zum Erlöschen der früheren Betriebserlaubnis geführt haben. In dem Gutachten bescheinigt die oder der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr, dass sie oder er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug gemäß § 19 Absatz 1 vorschriftsmäßig ist; die Angaben aus dem Gutachten überträgt die Genehmigungsbehörde in die Zulassungsbescheinigung Teil I und, soweit vorgesehen, in die Zulassungsbescheinigung Teil II.
Und Genehmigunsbehörde ist in allen Bundesländern, außer Hessen, die jeweilige Zulassungsstelle.
Zu der muß man ja, um die Eintragung in die Fahrzeugpapiere übertragen zu lassen.
Die verlassen sich auf die Korrektheit der Angaben des amtlich anerkannten Sachverständigen (das ist der Prüfer beim TÜV/Dekra/GTÜ etc.).
Nur in Hessen werden die Angaben angezweifelt und noch mal zusätzlich überprüft.

Das hat nichts mit der Umsetzung des EU-Rechts zu tun sondern ist eine rein Hessen-spezifische Regelung.

Grüße
Roman
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von Merlin6000 »

EU Recht steht über der Deutschen STVZO, und das einzige was Hessen von den anderen Bundesländern unterscheidet ist das diese sich an diese EU Regelung halten, leider!

Dein Grund der Erschaffung dieser Bündelungsbehörde von wegen Gefälligkeitsabnahmen in Hessen ist schlichtweg nicht gegeben, ich habe seit mittlerweile fast 35 Jahren ab und an mit dem Tüv Hessen zu tun, und einfach war da nie was, ich weiss noch als die ersten Gewindefahrwerke in Mode kamen, die Fahrzeughalter wurden von den Prüfern vom Hof gejagt wenn die das ganze trotz vorliegendem Tüv Gutachten eingetragen haben wollten.

Und dein genanntes Beispiel einer Eintragung von selbst getönten Rücklichtern kann auch ein GTÜ Prüfer per § 19.3 abgenommen haben, das hat mit der Bündelungsbehörde auch nichts zu tun, das einzige was mal sauer aufgestoßen ist war eine große Geschichte mit Abgasgutachten bei Autogasanlagen, als das aufflog wurde auch sofort bei sämtlichen betroffenen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis entzogen, hier waren ja nur die halter betroffen und nicht wie beim VW Betrug ein Konzern