H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen

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Chris aus Hamm
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Re: H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen

Beitrag von Chris aus Hamm »

Und in der aktuellen Zeitschrift Oldtimer Markt wird dazu aufgerufen denen zu schildern wo und wie es zu Schwierigkeiten bei der Anmeldung gekommen ist.

Gruss aus Hamm
Christian
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Re: H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen

Beitrag von VWSantana »

Roman hat geschrieben: Die FZV macht übrigens bzgl. der maximalen Stellenzahl eine Ausnahme bei den beiden unteren Kennzeichentypen bei der Kombination E mit Saison.
Dort darf die maximale Zahl inkl. E und Saison 9 Stellen anstatt 8 Stellen wie bei den übrigen Kennzeichen betragen.
Hallo Roman,
das ist ein interessanter Hinweis!
So könnte ich beim silbernen GX5 und LX90 und meinem Golf II um einen Kennzeichenwechsel herumkommen \:D/
Grüße aus BS, Klaus
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Roman
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Re: H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen

Beitrag von Roman »

Nö, denn diese Kennzeichen sind an PKW und LKW nicht erlaubt!
Nummer 3 ist das sog. "Kraftradkennzeichen".
Nummer 4 ist das sog. "verkleinerte zweizeilige Kennzeichen".

Und zu Nummer 4 sagt die FZV:
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen dürfen nur für Leichtkrafträder sowie für Fahrzeuge nach § 10 Absatz 6 Nummer 3 zugeteilt werden.
Fahrzeuge Nach §10 Absatz 6 Nummer 3 sind:
bei Fahrzeugen nach Maßgabe der Richtlinie 2003/37/EG sowie Fahrzeugen, die nach den Baumerkmalen ihres Fahrgestells diesen Fahrzeugen gleichzusetzen sind, den Anforderungen der Richtlinie 2009/63/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über bestimmte Bestandteile und Merkmale von land- oder forstwirtschaftlichen Zugmaschinen auf Rädern (ABl. L 214 vom 19.8.2009, S. 23) in der jeweils geltenden Fassung,
Die Richtlinie 2003/37/EG ist:
Typgenehmigung für land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, ihre Anhänger
und die von ihnen gezogenen auswechselbaren Maschinen sowie für Systeme, Bauteile und
selbstständige technische Einheiten dieser Fahrzeuge
Man sieht zwar immer wieder PKWs mit solchen Kennzeichen nach Nummer 4, insbesondere bei US-Fahrzeugen, aber bei der Abstempelung dieser Kennzeichen hat die Zulassungsstelle illegal gehandelt.
Im Grunde müssten diese Kennzeichen an PKW von Amts wegen wieder eingezogen werden und gegen Kennzeichen nach Nummer 1 oder 2 ersetzt werden.

Ich habe übrigens Recht gehabt mit meiner Einschätzung.
In der FZV steht folgender Satz:
Für Oldtimerkennzeichen als Saisonkennzeichen gilt Abschnitt 5a Nummer 2 bis 6 entsprechend.
Und Abschnitt 5a Nummer 2 bis 6 behandelt das E-Kennzeichen mit Saison.

Es ist also alles bzgl. H mit Saison in der FZV geregelt.
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Re: H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen

Beitrag von VW-Youngtimer »

Danke für Eure Antworten! Ich habe inzwischen auch persönlich noch mal bei der Zulassungsstelle vorbeigeschaut. In der Stadt Hannover gab es den Wunsch "H mit Saison" wohl noch nicht so häufig, daher wurde erstmal herumtelefoniert. Dabei kam letztlich die gleiche Aussage raus wie hier im Forum: Ganz rechts der Saisonzeitraum, links davon das H und noch weiter links der Rest des Kennzeichens. Jetzt kann ich mir im neuen Jahr entsprechende Nummernschilder prägen lassen und die Autos ummelden.

Viele Grüße und noch einen schönen 3. Advent
Jörn
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Re: H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen

Beitrag von Manni »

Hi,
wir haben unser Golf 1 Cabrio auch auf H mit Saison angemeldet.
Maximal 8 Zeichen auf nem 52cm Blech.
Mehr geht in Engschrift auch nicht drauf.
Auf der Zulassung hat das Ummelden inkl Wunschkennzeichen Zuschlag 41 Euro gekostet.
Bleche kommen noch dazu.

Gruß Manni
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Re: H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen

Beitrag von edelrost »

Ich werde meine beiden WN demnächst auch mit H auf Saison abändern, da sich in den vergangenen Jahren gezeigt hat dass ich sie zwischen November und März nicht fahre.
Schilder sind bereits bestellt.
Weiß jemand ob dafür neue EVB-Nummern von der Versicherung notwendig sind?
Grüße,
Joachim
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Re: H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen

Beitrag von Manni »

Ja, neue evb ist nötig.
Man muss der Versicherung auch vorher den saisonzeitraum nennen für die sie die evb ausstellen sollen.

Gruß Manni
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Re: H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen

Beitrag von Günter »

edelrost hat geschrieben: Weiß jemand ob dafür neue EVB-Nummern von der Versicherung notwendig sind?
Manni hat geschrieben:Ja, neue evb ist nötig.
Vor ca. 5 Jahren meldete ich mein Cabrio von damaliger Ganzjahreszulassung (mit winterlicher Abmeldung) um auf Saison. Ich brauchte damals auf die Zulassung nur die neuen (und natürlich die alten) Nummernschilder mitbringen. Ich erfuhr davor, daß sich die Versicherung nicht ändert.
Die Änderung des zu zahlenden (und gutgeschriebenen) Geldes der Versicherung und Steuer funktionierte automatisch. :D
MfG
Günter

1956 Warszawa M20
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Re: H-Kennzeichen als Saisonkennzeichen

Beitrag von matthias s »

Die EVB muss auf Saisonkennzeichen ausgestellt sein.

Hab mir Anfang Oktober auch eins geholt, und war damit einer der Ersten im Kreis.

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Grüße, Matthias
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