Fahrzeugabwertung durch GL Ausstattung

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adano
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Fahrzeugabwertung durch GL Ausstattung

Beitrag von adano »

Würde mich mal interessieren wie die Gemeinde das sieht.

Jemand hat einen 82er Vorfacelift CL und fährt diesen mit einer GL-Velours-Ausstattung in exact der ausstattungsgemäßen Farbe.
Die originale CL Innenausstattung wurde fachgerecht konserviert eingelagert und sogar durch neuwertige Cl Türverkleidungen ergänzt.

DER GUTACHTER der im Rahmen eines Unfalls dieses Auto begutachtet hatte, hat das Fahrzeug abgewertet eben wegen der nicht originalen GL - Ausstattung.
Ja auch hat er es abgewertet wegen der Colorverglasung.

Wie seht Ihr das?

Zudem hat er noch bekrittelt das der Diesel 170.000 km am Buckel hat.
Was keine geringe Laufleistung darstellt. Also auch Wertmindernd ist.

Aber immerhin hat er bestätigt das die Karosse unfallfrei :kotz war und rostfrei ist :L

Meinungen dazu wären für mich sehr interessant.

Gruß
Georg
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Roman
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Re: Fahrzeugabwertung durch GL Ausstattung

Beitrag von Roman »

Da liegt der Gutachter richtig.
Alles, was nicht original ist, kann sich wertmindernd auswirken.
Bzgl. der Colorverglasung ist diesbezüglich zu klären, ob die ab Werk vorhanden war oder nachgerüstet wurde.
Nachgerüstet = wertmindernd, ab Werk = nicht wertmindernd.

Grüße
Roman
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adano
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Re: Fahrzeugabwertung durch GL Ausstattung

Beitrag von adano »

hmmm man lernt nie aus.
wenn ich mir heute einen 32B kaufen würde wo ich die Originale Innenausstattung als Ersatzteil dazubekomme,
und eine Gl eingebaut ist, dann würde ich mehr dafür bezahlen, aber da bin ich offenbar eine Ausnahme.
Die nichtcolorverglasung hab ich natürlich auch eingelagert und aufgehoben.

die Ausstellfenster sind dann auch wertmindernd weil sie Brasilienschrott sind?

da kann ich nur noch froh sein dass er fast keine Ahnung von Passat Typologie hatte und ihm die SRA auch nicht aufgefallen ist.

demnach müsste die Servolenkung auch wertmindernd sein...?



aber im Grunde bin ich eh nicht so schlecht ausgestiegen...

hatte viel schlimmeres vermutet...
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Roman
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Re: Fahrzeugabwertung durch GL Ausstattung

Beitrag von Roman »

Das ist leider so.
Ein C auf GL hochgerüstet ist weniger wert als ein originaler GL und auch als ein originaler C.

Grüße
Roman
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veit
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Re: Fahrzeugabwertung durch GL Ausstattung

Beitrag von veit »

Lustigerweise ists solang die Autos im Verbrauchsalter sind genau anders rum.
Als ich vor ca. 10 Jahren den Unfall mit meinem weißen Fließheck hatte, hab ich dem Gutachter der gegnerischen Versicherung sogar gesagt, dass der Tempomat noch nicht vollständig verbaut ist und deshalb noch nicht geht (nur LSS war schon drin). Er hat den trotzdem als Wertsteigend aufgenommen mit den Worten, Funktion interessiert ihn nicht, es zählt alles was da ist, positiv wie negativ.
1-Liter Auto? Son Scheiß da muss ich ja alle 10 km tanken....
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Re: Fahrzeugabwertung durch GL Ausstattung

Beitrag von adano »

Also ich war darüber richtig überrascht und verwundert, über diese Abwertung.

ich würde ja nie eine Veränderung machen die nicht wieder Rückgängig gemacht werden kann.
Dennoch glaube ich das solche veränderungen im tatsächlichen Verkaufssituationen Gesamtpreis (Wagen plus Ersatzteilpool) erhöhen.

trotzdem bekommt mein Passat ein "originales" SSHD eingesetzt, mit Stoß auf Stoß Naht und Punktschweißzange.
für mich ist das ein Aufwerten, auch wenn ich ein Originalo bin.

Verkaufe meine Autos sowieso nie;-)
und hoffe es bleibt dabei.

Danke für eure Statemets :notworthy:
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adano
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Re: Fahrzeugabwertung durch GL Ausstattung

Beitrag von adano »

P.S.

hätte ich dem Gutachter nix gesagt er hätte die GL Ausstattung eh nie erkannt;-)
is n Volvofahrer gewesen der VW nicht leiden kann.
also voll assi :kotz
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Re: Fahrzeugabwertung durch GL Ausstattung

Beitrag von Seewolf1980 »

War das dein Gutachter oder der der Versicherung?
Wenn es nicht deiner war, dann selber einen suchen.
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Re: Fahrzeugabwertung durch GL Ausstattung

Beitrag von Tilman »

Vermutlich hätte erst Recht kein Mensch etwas gemerkt, wenn man außer der Innenausstattung auch den Schriftzug am Heck getauscht hätte und "GL" auf dem Wagen gestanden hätte. Den äußeren Unterschied beim VFL Passat, der außer Details an den Rädern auf einer einzigen Chromleiste vorn und hinten beruht, muss man erst einmal kennen.

Der Gutachter hat gar keine andere Wahl, er muss in seiner Funktion bewerten, ob das Fahrzeug original ist - oder eben nicht. Da man für einen CL aber nicht gegen Aufpreis eine "GL-Mehrausstattung" ordern konnte, sondern dies ein anderes Auto wäre, handelt es sich um Minuspunkte bei der Originalität. Interessant wäre, ob z.B. als M-Ausstattung lieferbare Alufelgen, original aus dem Modelljahr bei diesem Fahrzeug, genauso wirken- oder ob das dann als Aufwertung anerkannt wird bzw. neutral bleibt.

Grüße
Tilman
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Günter
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Re: Fahrzeugabwertung durch GL Ausstattung

Beitrag von Günter »

Tilman hat geschrieben: Interessant wäre, ob z.B. als M-Ausstattung lieferbare Alufelgen, original aus dem Modelljahr bei diesem Fahrzeug, genauso wirken- oder ob das dann als Aufwertung anerkannt wird bzw. neutral bleibt.

Grüße
Tilman
Hallo Tilman,
ich lese es so, daß er es dann auch abgewertet hätte, weil er es bei der Colorverglasung auch machte
(Ja auch hat er es abgewertet wegen der Colorverglasung.)

Ich sehe allerdings die Nachrüstung von damals zusätzlichen bestellbaren Teilen als Aufwertung, wie ich es bei meinem Zweitürer machte.

ach, fällt mir noch ein: In meinem Ex-Unfall-Vari waren die elektrischen originalen Fensterheber (natürlich nachgerüstet) aufwertend. Der Wagen war damals 25 Jahre alt. Und ein Sachverständiger, den ich mir aus der Oldtimerszene selber suchte
MfG
Günter

1956 Warszawa M20
1983 Passat GL Coupe
2016 Passat GLS Anhänger
1985 Passat Variant CL TD , 466 338 km Erstbesitzer (TOT)
1994 Astra F Cabrio Bertone
2000 Passat 3B Var PD
1968 MZ TS 250
1950 NSU Fox
199? Fahrrad (in seltener Benutzung)