Hallo,
kann man anhand irgendwelcher Merkmale feststellen mit welchem Kältemittel eine Klimaanlage befüllt ist?
Hintergrund:
Bei meinem importierten Quantum Sedan steht die Verzollung an und auf einem entsprechenden Fragebogen wurde mir auch die Frage nach der Befüllung der Klimaanlage gestellt ... hätten die von der Verschiffungsfirma mir mal im Vorfeld mitgeteilt dass diese Info notwendig sein wird wäre es natürlich einfacher, aber das ist wieder eine andere Sache.
Laut jetzt kurzfristig eingeholter Auskunft beim Verkäufer (Erstbesitzer) hat er erst vor ca. 4 Jahren das System warten und auf R134a umstellen lassen.
Hierfür sollte sich nach seinem Wissen auch ein entsprechender Hinweiszettel im Motorraum befinden, ist aber wohl laut Aussage der Carshipper nicht so.
Ok, sowas kann verloren gehen.
Der Verkäufer meint nun dass man das doch auch anhand des Verschlusses des Kompressors erkennen könne da es bei R134a eben zur Unterscheidung ein anderer wäre als bei dem alten R12.
Hat da jemand fundierte Infos zu?
Stimmt das?
Ist das allgemein, also sozusagen weltweit einheitlich, üblich mit solch einem Erkennungsmerkmal, so wie die unterschiedlichen Farben von Frostschutz?
Ich frage weil der Zoll mir ... natürlich mit deutlichen Zusatzkosten versehen ... sonst das System leeren lässt bevor sie den Wagen freigeben.
Und dann noch gleich eine andere Frage zur möglichen Schadensbegrenzung im Fall des Falles.
Kann ich da "einfach so" wieder Kältemittel einfüllen lassen oder das sogar selber machen falls es dazu kommt oder wird da dann ein Haufen Zusatzarbeit notwendig?
Gruß, Stefan
Klimaanlagenfrage 32B
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Klimaanlagenfrage 32B
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Re: Klimaanlagenfrage 32B
An den Einfüllstutzen muss man nichts erkennen was auf die Art des Kältemittels schließt, man kann R134a problemlos über die R12 Füllstutzen einfüllen
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Re: Klimaanlagenfrage 32B
Das Ablassen des Kühlmittels ist an sich kein Problem, solange die Anlage danach nicht leer in Betrieb genommen wird. Daß der "Zoll" sich mehr dafür in die Tasche steckt, als tatsächlich an Kosten anfällt, ist klar, ist es doch schnell "verdientes" Geld.
Die Kosten für das Ablassen wie für neues Befüllen sehe ich (jeweils) im niedrigen 3-stelligen Bereich.
Neu befüllen kann man ja ggf. auch im benachbarten Ausland, wo es dem Vernehmen nach immer noch möglich sein soll, "altes Kühlmittel" zu bekommen . Hier kommen wohl die westlichen wie östlichen Nachbarn in Frage. Zum Glück sind ja noch nicht alle so EU und Co. versklavt wie unser "Staat" und nehmen es mit den Kontrollen nicht ganz so ernst .
Die Kosten für das Ablassen wie für neues Befüllen sehe ich (jeweils) im niedrigen 3-stelligen Bereich.
Neu befüllen kann man ja ggf. auch im benachbarten Ausland, wo es dem Vernehmen nach immer noch möglich sein soll, "altes Kühlmittel" zu bekommen . Hier kommen wohl die westlichen wie östlichen Nachbarn in Frage. Zum Glück sind ja noch nicht alle so EU und Co. versklavt wie unser "Staat" und nehmen es mit den Kontrollen nicht ganz so ernst .
Gruß. Martin
P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich...
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Re: Klimaanlagenfrage 32B
Moin,
Als
1. : Kältemittel bitte nich einfach ablassen, der Umwelt zuliebe.
2. : Die Klimaanlage lässt sich ohne Kältemittel, dank des Niederdruckschalters, nicht einschalten
3. : Bei der Umrüstung von "alten" Kältemitteln wird nur das Kältemittel, Kompressoröl und die Dichtungen getauscht.
Also alles keine Zauberei.
LG Der Mek
Als
1. : Kältemittel bitte nich einfach ablassen, der Umwelt zuliebe.
2. : Die Klimaanlage lässt sich ohne Kältemittel, dank des Niederdruckschalters, nicht einschalten
3. : Bei der Umrüstung von "alten" Kältemitteln wird nur das Kältemittel, Kompressoröl und die Dichtungen getauscht.
Also alles keine Zauberei.
LG Der Mek
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Re: Klimaanlagenfrage 32B
Das wollen doch die Uniformständer machen (lassen).MekGeiwer hat geschrieben:Moin,
Als
1. : Kältemittel bitte nich einfach ablassen, der Umwelt zuliebe.
...
LG Der Mek
Siehe Ausgangsposting des TE .
Gruß. Martin
P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich...
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Re: Klimaanlagenfrage 32B
Hallo,
hat sich erledigt, danke.
Der Nachweis über die bereits erfolgte Umrüstung und Art des Kältemittels wurde dann doch noch gefunden.
Zwar est nach Neubefüllung, aber das war dann ja nicht mein Problem.
Jetzt hatte ich zwar ein paar Tage "Ärger" mit recht viel Hin und Her, aber dafür habe ich nun eine kostenfreie Klimaanlagenwartung.
Gruß, Stefan
hat sich erledigt, danke.
Der Nachweis über die bereits erfolgte Umrüstung und Art des Kältemittels wurde dann doch noch gefunden.
Zwar est nach Neubefüllung, aber das war dann ja nicht mein Problem.
Jetzt hatte ich zwar ein paar Tage "Ärger" mit recht viel Hin und Her, aber dafür habe ich nun eine kostenfreie Klimaanlagenwartung.
Gruß, Stefan
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Re: Klimaanlagenfrage 32B
Noch ein HInweis zur Umrüstung.
Wenn von R12 auf R134a umgerüstet wird ist in jedem Fall auch der Flüssigkeitsbehälter/trockner zu tauschen.
Gruß Manni
Wenn von R12 auf R134a umgerüstet wird ist in jedem Fall auch der Flüssigkeitsbehälter/trockner zu tauschen.
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Re: Klimaanlagenfrage 32B
Das hat nichts mit der Umrüstung zu tun, sondern damit das die Anlage zur Umrüstung geöffnet wurde
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Re: Klimaanlagenfrage 32B
Hab meinen Golf2 GL umbebaut von R12 auf R134a.
Habe auch das öl vom kompressor wechseln müssen, und die O-ringen.
Trockner muss man immer wechseln wenn man die anlage neu befüllt.
Habe auch das öl vom kompressor wechseln müssen, und die O-ringen.
Trockner muss man immer wechseln wenn man die anlage neu befüllt.
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Re: Klimaanlagenfrage 32B
Trockner muss nur gewechselt werden beim öffnen der Anlage oder wenn dieser gesättigt ist, ist die Anlage dicht und muss nur neu befüllt werden, dann kann der Trockner drin bleiben, z.B. bei einer Umrüstung von R12 auf R413A