Harryj19 hat geschrieben:Kulanz????? Wenn du den Polo mit Kaufvertrag bei einem Händler gekauft hast würde ich das Wort Garantie benutzen . Bei Kulanz bist du auf das Wohlwollen des Verkäufers angewiesen, bei Garantie hast du einen handfesten Anspruch. ...
Gewährleistung ist wahrscheinlich korrekt .
Garantie ist eine vertraglich zugesagte Leistung. Gewährleistung ein gesetzlicher Anspruch . Schließt sich aber natürlich nicht gegenseitig aus.
Moin,
(vorläufiges) Ende des Ölverlustes: Motor(block)tausch im Rahmen der Gewährleistung!
Muss ich mir da Belege geben lassen, über die Reparatur und über die Laufleistung des "neuen" Motors (angeblich 75000 km)?. Und wird die Gewährleistung dann jetzt verlängert, oder gilt die nur für ein Jahr nach dem Kauf?
Ich hoffe, der neue Motorblock verträgt sich mit den alten Aggregaten.
Gruß Volker
3 x 32b x je 2 Türen x je 75 PS macht zusammen 14400
Deine Gewährleistung wird sich nicht verlängern! Eine Gewährleistung verlängert sich nicht durch den Einbau eines neuen Teils. Du hast dafür ja nichts bezahlt.
Es gibt keine Gewährleistung auf eine Gewährleistung. Um erneut einen Anspruch auf Gewährleistung zu erlangen, musst Du erst einmal etwas aus eigener Tasche bezahlt haben.
Im Amtsdeutsch würde das in etwa so lauten:
Die Gewährleistungsfrist verlängert sich nicht aufgrund der Gewährung von
Leistungen im Rahmen der Gewährleistung, insbesondere nicht bei Instandsetzung oder Austausch.
Die Gewährleistungsfrist beginnt in diesen Fällen auch nicht neu zu laufen.
Gleiches gilt im übrigen auch für Garantie.
Noch ein Beispiel: Du kaufst Dir eine neues Auto und hast bis zum 30.12. Garantie. Am 15.12. wird die Wasserpumpe auf Garantie erneuert. Trotzdem endet die Garantie für Auto und Wasserpumpe am 30.12.
Hättest Du die Wasserpumpe nach der Garantiezeit einbauen lassen und selber bezahlt, hättest Du hierdrauf Ersatzteilgarantie.
Belege würde ich mir aber natürlich trotzdem geben lassen. Sollte es, was ich nicht hoffen will, widererwartend trotzdem zu Komplikationen kommen, die z.B. auf fehlerhaften Einbau oder falsche Angaben des eingebauten Teils kommen, ist sowas natürlich extrem wichtig.
Belege auf jeden Fall mitnehmen. Falls du den Wagen mal verkaufst, solltest du die Reparatur angeben und belegen können. Auch bei älteren Gebrauchtwagen macht eine Reparaturhistorie Sinn.
mfg Harry
Moin,
schon erstaunlich, dass alle gebrauchten Motoren ca. 75.000 km gelaufen haben
Da es wohl rechtlich in Ordnung ist das Fahrzeug mit Gebrauchtteilen zu reparieren, solltest Du Dir unbedingt die Laufleistung des Motors schriftlich geben lassen.
Spätestens beim Verkauf wird dieses dann wichtig.
Auch solltest Du überprüfen, ob der gleiche Motortyp (Kennbuchstaben) verbaut wurde.
Den 1.2 Liter 3 Zylinder gibt es je nach Baujahr mit verschiedenen Leistungen und Kennbuchstaben (AWY, BMD, AZQ und BME).
Nicht das da was reinkommt, was Dir noch mehr Ärger bereitet....
Gruß
Martin32B
Autos:
seit 1987: 3/81er 32B GLS Schrägheck
seit 2004: 6/93er e36 320 Limo
Martin32B hat geschrieben:Moin,
schon erstaunlich, dass alle gebrauchten Motoren ca. 75.000 km gelaufen haben
Ja, ja,
als ich vor Jahrzehnten mal einen Motor vom Schrott holte, hatten alle ausgebauten Motoren unter 100 000 km und alle Autos auf dem Hof wesentlich mehr Kilometer
MfG
Günter
1956 Warszawa M20
1983 Passat GL Coupe
2016 Passat GLS Anhänger
1985 Passat Variant CL TD , 466 338 km Erstbesitzer (TOT)
1994 Astra F Cabrio Bertone
2000 Passat 3B Var PD
1968 MZ TS 250
1950 NSU Fox
199? Fahrrad (in seltener Benutzung)