ABS nachrüsten im 32B Fronti

Hier geht es um die Technik des Passat/Santana Typ 32/33 und 32B
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Roman
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von Roman »

Selbst getönte Rückleuchten können nicht nch §19.3 eingetragen werden.

Leuchten außen am Fahrzeug müssen in einer amtlich genehmigten Bauart ausgeführt sein.
Durch die Tönung entsprechen die Leuchten nicht mehr dem genehmigten Teil, ergo erlischt die Genehmigung.
Legalisieren könnte man das nur durch ein lichttechnischen Gutachten, bei dem dann eine neue amtliche Genehmigung erteilt wird.
So ein lichttechnisches Gutachten kostet eine deutlich 4-stellige Eurosumme.
Ich habe das schon komplett durch bzgl. Vorschriften etc., da ich mal vor vielen Jahren eine Aktion am laufen hatte, getönte Rückleuchten für den 32B machen zu lassen.
Damals brauchte ich eine Mindestabnahmemenge von 30 Paaren damit sich das rechnete. Die Mindestabnahmmenge habe ich damals nicht zusammenbekommen, weshalb aus der Aktion dann nichts geworden ist.

Und was die StVZO angeht:
Das ist die deutsche Umsetzung der EU-Vorschriften.
Es ist üblich, die nationalen Gesetze den EU-Vorschriften anzupassen.
Und das ist hier bei der StVZO geschehen.

Das, was Hessen da macht, geht deutlich über die EU-Vorschriften hinaus.
Es ist bzgl. der EU nicht vorgeschrieben!
Wäre es das, hätte es schon längst eine EU-Klage gegen die BRD gegeben, weil EU-Recht nicht in Landesrecht umgesetzt wurde.

Grüße
Roman
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Merlin6000
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von Merlin6000 »

Du verstehst es nicht, die Rückleuchten können nach egal welchem § eingetragen worden sein, aber das ist sicher kein Grund das in Hessen diese Bündelungsbehörde eingerichtet wurde, da hätte es in Bayern und BaWü ein vielfaches von Gründen dazu gegeben, denn da wurden illegale Eintragungen zu tausenden gemacht während in Hessen schon fast immer nichts ging

Zum Thema Umsetzung EU Recht nochmal für dich:
Gesetzesgrundlage: § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung

Durch die Einführung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) und die gleichzeitige Neufassung des § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) zum 29.04.2009 hat sich das Verfahren zur Erteilung einer Einzelgenehmigung bzw. Einzelbetriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge geändert.
Und hier wird eben jeder Neuantrag auf Betriebserlaubnis geprüft ob entsprechende gesetzliche Grundlagen eingehalten werden, dein Spruch das macht in anderen Bundesländern die Zulassungsstelle ich schlichtweg falsch, diese erteilt die Betriebserlaubnis nur, überprüft wird da nichts, jede Zulassung würde sonst nämlich unter Umständen Stunden dauern
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paul_mh
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von paul_mh »

Die Diskussion hier trägt mittlerweile nichts mehr zur Sache bei und ich bitte daher es nun einfach gut sein zu lassen bzw. das in privaten Nachrichten oder einem anderen Thread zu diskutieren.

Grüße,
Paul
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paul_mh
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von paul_mh »

So, hier noch der Abschluss:

Es ist vollbracht, ich halte offiziell eine neue Einzelgenehmigung für meinen Passat in Händen, damit ist das ABS nun hochoffiziell genehmigt :occasion5:
IMG_20190122_121037.jpg
Grüße aus Graz,
Paul
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von tassap »

Hallo Paul,

herzlichen Glückwunsch! =D>
Das ist ein beeindruckender Umbau!

LG, Fritz.
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von Harryj19 »

Siehste, geht doch! =D> =D> =D> =D> =D> =D> =D>
mfg Harry
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Uli S
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von Uli S »

HAllo,
Merlin6000 hat geschrieben:EU Recht steht über der Deutschen STVZO, und das einzige was Hessen von den anderen Bundesländern unterscheidet ist das diese sich an diese EU Regelung halten, leider!
ja, EU-Recht steht generell über nationalem Recht. Ist praktisch für Lobbyisten, die müssen so nur ein Gremium korrumpieren statt 28
Dein Grund der Erschaffung dieser Bündelungsbehörde von wegen Gefälligkeitsabnahmen in Hessen ist schlichtweg nicht gegeben, ich habe seit mittlerweile fast 35 Jahren ab und an mit dem Tüv Hessen zu tun, und einfach war da nie was, ich weiss noch als die ersten Gewindefahrwerke in Mode kamen, die Fahrzeughalter wurden von den Prüfern vom Hof gejagt wenn die das ganze trotz vorliegendem Tüv Gutachten eingetragen haben wollten.
bei Hessen habe ich aber in Erinnerung, daß Ende der 70er Besitzer von diversen Krass-Umbauten (Egli-Kawa) bevorzugt zum TÜV nach Kassel gefahren sind, um das in Südbaden nicht abnahmefähige Vehikel doch zulassen zu können.

Gruß Uli
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von Merlin6000 »

Die sind ein paar KM weiter hinter Kassel gefahren, nach Hann Münden, da sind auch unsere Schrauber immer hin
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Uli S
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von Uli S »

Merlin6000 hat geschrieben:Die sind ein paar KM weiter hinter Kassel gefahren, nach Hann Münden, da sind auch unsere Schrauber immer hin
aah ok. Die haben wohl einfach Kassel gesagt, Hann Münden kennt hier unten halt keiner.

@Paul: Große Klasse! Prima Planung und Durchführung! Glückwunsch zum erreichten Ziel!

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Marc
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Re: ABS nachrüsten im 32B Fronti

Beitrag von Marc »

Super Paul! Meine Glückwünsche! :occasion5: :occasion5: :occasion5: