07er prinzip

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onkel-howdy
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Re: 07er prinzip

Beitrag von onkel-howdy »

onkel-howdy hat geschrieben:...Einziger Vorteil halt das man keinen folge TÜV braucht (nicht überall)...
Noch so eine unbegründete Behauptung. Wo bitte gibt es Folge-TÜV für die 07? Nachweise? Quellen? Links?[/quote]

Liest du die Oldtimer Markt? Stand vor ein paar Monden ein Klasse Bericht über die Karnevall Zulassungsstelle:

Nicht immer einheitlich: Ländersache
Bis 2007 oblag die Ausgestaltung der 07er-Vorgaben den Ländern, danach wurden die Kriterien bundesweit in den Paragraphen 16 und 17 der Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung (FZV) festgeschrieben. Dennoch ergänzen manche Länder und sogar Zulassungsbezirke die gesetzlichen Forderungen nach Gutdünken – etwa, indem sie regelmäßige Verkehrssicherheitsnachweise fordern, die gesetzlich gar nicht vorgesehen sind.
Generell muss der Antragsteller per polizeilichem Führungszeugnis nachweisen, dass er integer ist und man ihm ein – aus behördlicher Sicht sensibles – Wechselkennzeichen anvertrauen kann. Darüber hinaus verlangen die Behörden für jedes einzutragende Fahrzeug ein Oldtimergutachten gemäß Paragraph 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
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Philip
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Re: 07er prinzip

Beitrag von Philip »

D-MARKs hat geschrieben:Es gab aber den Fall, dass z.B. im LK OHA Fahrzeuge die bereits auf 07 eingetragen waren nach Veränderung der Ausgabe-Richtlinien (2007) beim TÜV vorgeführt werden mussten um eine Abnahme nach H-Richtlinien zu erhalten, damit die Nummer weiter geführt werden durfte.
Sicherlich gab es im Rahmen der Änderungen 2007 und der dadurch verursachten Unsicherheit bei den Behörden hier und da solche Einzelfälle, gegen die man sich als Betroffener aber rein theoretisch mit Hinweis auf den Bestandsschutz für 07er-Altzulassungen hätte wehren können. Ob das was gebracht hätte, ist ein anderes Thema.
Hier geht bzw. in meinem Beitrag oben ging es aber um die 07er-Regelung, wie sie aktuell angewandt wird.
onkel-howdy hat geschrieben: ...Dennoch ergänzen manche Länder und sogar Zulassungsbezirke die gesetzlichen Forderungen nach Gutdünken – etwa, indem sie regelmäßige Verkehrssicherheitsnachweise fordern, die gesetzlich gar nicht vorgesehen sind.
Wurden denn auch die Länder und Kreise konkret genannt?
onkel-howdy hat geschrieben: Generell muss der Antragsteller per polizeilichem Führungszeugnis nachweisen, dass er integer ist und man ihm ein – aus behördlicher Sicht sensibles – Wechselkennzeichen anvertrauen kann. Darüber hinaus verlangen die Behörden für jedes einzutragende Fahrzeug ein Oldtimergutachten gemäß Paragraph 23 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO).
Das eine ist seit Ewigkeiten bekannt, das andere seit 2007 und beides wurde hier nun schon oft genug erwähnt.

Gruß Philip
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nordost
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Re: 07er prinzip

Beitrag von nordost »

ui, da hab ich ja was losgetreten! kuddl hat das anfangs schon ganz gut auf den punkt gebracht. irgendwelche einzelgrenzfälle sollten hier nicht im fokus stehen.

dann ginge es mit dem führungszeugnis und der h-abnahme los. hu ist vom frühjahr. reicht das?

was passiert mit der versicherung? bisher haben beide kandidaten versicherungssätze von 35%. gilt der satz auch für das 07er kennzeichen? zahl ich dann auch nur einen versicherungsbeitrag? ich darf ja nicht mehrere wagen bewegen.

cheers!
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OST
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Re: 07er prinzip

Beitrag von OST »

Versicherung ist völlig unabhängig von der Zulassungsart. Du kannst ihn normal laufen lassen oder versuchen einen Young- oder Oldtimertarif zu bekommen. Bei letzteren gibt es bei meiner Versicherung keine Prozente mehr. Du zahlst immer 100%. Natürlich ist der Basispreis niedriger. Bei mir sind es so 75€ im Jahr.

Die §23-Abnahme ist gleichzeitig auch HU. Du hast danach also wieder zwei Jahre frischen "TÜV".
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Philip
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Re: 07er prinzip

Beitrag von Philip »

Bei meiner Versicherung (Württembergische) ist das für die 07 automatisch an den günstigen Oldtimertarif gebunden.
Es wird generell das hubraumstärkste Fahrzeug zugrunde gelegt, bei mir sind es 79 € im Jahr für 2,2 L.

Gruß Philip
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Re: 07er prinzip

Beitrag von nordost »

na das sind doch werte, mit denen ich leben kann! sollte ich mich für etwas anderes als den standard entscheiden, gehen mir aber nach 7 jahren die zusammengehungerten rabatte verloren?! :(

OST hat geschrieben:Die §23-Abnahme ist gleichzeitig auch HU. Du hast danach also wieder zwei Jahre frischen "TÜV".
ich denke, dann muss ich nicht mehr?!
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Re: 07er prinzip

Beitrag von D-MARKs »

Richtig. Für 07 brauchst Du die zwei Jahre nicht mehr, die Abnahme umfasst das aber.
Das ist dann nur fürs H relevant, da auf dem Kennzeichen ja ein HU "Stempel" geklebt wird.
Das mit den Versicherungsprozenten ist leider so.
Wobei es ja die Versicherung ist, die ein Alltagsauto vorschreibt. Dieses läuft ja dann weiter über den erreichten Prozentsatz.

Nur die Youngtimer/ Oldtimer- Tarife errechnen sich nach Leistungsklassen. Ggf. stellen sich einige Versicherer auch quer, wenn das Fahrzeug nicht in der sog. Positivliste aufgeführt ist. In diesem Fall muß das Auto ohnehin "normal" versichert werden.

Gruß,
Dirk.
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Re: 07er prinzip

Beitrag von OST »

nordost hat geschrieben:
OST hat geschrieben:Die §23-Abnahme ist gleichzeitig auch HU. Du hast danach also wieder zwei Jahre frischen "TÜV".
ich denke, dann muss ich nicht mehr?!
Nein mußt Du auch nicht. Aber die §23 ist ja nicht nur speziell für ein 07er-kennzeichen, sondern auch für´s H-Kennzeichen
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Re: 07er prinzip

Beitrag von VWSantana »

nordost hat geschrieben:na das sind doch werte, mit denen ich leben kann! sollte ich mich für etwas anderes als den standard entscheiden, gehen mir aber nach 7 jahren die zusammengehungerten rabatte verloren?! :(
Du kannst die Prozente auf dem Vertrag "mitführen" und bei Bedarf wieder verwenden.
Habe ich gerade heute bei der Ummeldung meines GX5 auf H und meines damit innitiierten Versicherungswechsels beantragt.

Gruß, Klaus

PS: Läßt Du die Prozente bei der alten Verisscherung liegen, sollte diese auch nach 7 Jahren in der Lage sein, mit den alten Unterlagen den Rabatt zu regenerieren. Die VHV sagte mir jedenfalls, daß es ginge, man nur etwas Zeit bräuchte im Archiv (auf Mikrofilm, so hieß es vor 6 Jahren zumindest noch) nachzuschaun.
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Re: 07er prinzip

Beitrag von nordost »

wow - mikrofilm! that is so 80s. :)
VWSantana hat geschrieben: ..Du kannst die Prozente auf dem Vertrag "mitführen" und bei Bedarf wieder verwenden..
das werd ich bei der versicherung mal ansprechen; danke!

und jetzt 2 wochen bastelurlaub, dasses auch mal voran geht! das wetter macht mich schon wieder fertig..
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