Voraussetzungen:
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs sind:
Sie dürfen keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen haben.
Bei Zahlungsrückständen über 30 Euro darf die Zulassungsbehörde Ihr Fahrzeug nicht zulassen, bis Sie diese beglichen haben. Bei weniger als 30 Euro kann die Zulassungsbehörde entscheiden, ob sie das Fahrzeug trotzdem zulässt oder nicht.
Sie dürfen keine Kfz-Steuerschulden von fünf Euro oder mehr haben. Bei der Berechnung des Betrags werden auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge berücksichtigt.
Soll Sie jemand bei der Zulassung Ihres Fahrzeuges vertreten, müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde die bevollmächtigte Person über rückständige Gebühren und Auslagen informieren darf. Ihre Vertretung muss die Vollmacht vorlegen und sich ausweisen.
Ihr Fahrzeug muss für eine erneute Zulassung in einem verkehrssicheren Zustand sein.
Unterlagen:
gültiger Personalausweis oder Reisepass
bei Vertretung: zusätzlich
schriftliche Vollmacht
gültiger Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person
bei Minderjährigen: zusätzlich
Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten
bei juristischen Personen/Firmen:
Handelsregisterauszug oder
Gewerbeanmeldung oder
Vereinsregisterauszug
Erklärung zum Kraftfahrzeugsteuer-Einzug (Kombimandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer im Lastschriftverkehr, notwendig seit 1. Juli 2007)
Versicherungsbestätigung (eVB-Code)
Reservierungsbestätigung, wenn Sie ein Wunschkennzeichen reserviert haben
bei Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit vorherigem deutschen Kennzeichen: zusätzlich
Nachweis der Verfügungsberechtigung der einzutragenden Halterin oder des einzutragenden Halters (sofern sich diese nicht aus einem der nachfolgenden Papiere ergibt):
Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II oder alter Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief
EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder
Datenbestätigung oder
Bescheinigung über die Einzelgenehmigung beziehungsweise Gutachten nach § 13 EG-FGV
Ist keines dieser Papiere vorhanden, ist ein Gutachten nach § 21 Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) erforderlich.
Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (z.B. TÜV, DEKRA, GTÜ) durch die Abmeldebescheinigung oder den letzten Bericht über die Hauptuntersuchung
vorhandene Kennzeichenschilder, wenn diese wieder verwendet werden können
bei Veränderungen am Fahrzeug: Änderungsabnahme
bei Wiederzulassung eines Fahrzeugs mit ausländischem Kennzeichen: zusätzlich
ausländische Zulassungspapiere und Kennzeichenschilder
Eigentumsnachweis (Kaufvertrag oder Originalrechnung)
Umsatzsteuererklärung.
wenn die Zulassungsbehörde den Termin für die nächste Hauptuntersuchung nicht aus den ausländischen Zulassungspapieren herleiten kann: zusätzlich
Festlegung der nächsten Hauptuntersuchung (HU) durch eine Prüforganisation
wenn das Fahrzeug von Ländern außerhalb der EU eingeführt wurde: zusätzlich
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamts (erhalten Sie an der Grenze)
bei Fahrzeugen mit EG-Typgenehmigung: Untersuchungsbericht über Hauptuntersuchung und Prüfbescheinigung über Abgasuntersuchung
bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung: Gutachten nach § 21 StVZO (Vollgutachten)
Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind weiterhin von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Aufgrund des Nachweises in ihrem Ausweis müssen sie keine Einzugsermächtigung einreichen.
In bestimmten Ausnahmefällen können Sie einen "Antrag auf Befreiung vom Lastschrift-Einzugsverfahren" stellen. Die Voraussetzungen dafür können Sie direkt im Antragsformular nachlesen.
Weitere Informationen finden Sie im Infoblatt "Information zur KFZ-Zulassung" des Portals der Finanzämter in Baden-Württemberg.
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch bei Ihrer Versicherung anfordern. Für Wechselkennzeichen benötigen Sie für jedes Fahrzeug eine eVB
Passat TS, 85 PS, von 1975
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- Stammgast
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Re: Passat TS, 85 PS, von 1975
LK Sigmaringen:
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Der Teilepool bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
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- Stammgast
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Re: Passat TS, 85 PS, von 1975
Jo, aber zum Auto gibts keine Papiere. Ist ja aber nicht so, dass ich nicht gefragt hätte was ich brauch, telefonisch vorab, und als ich die Kurzzeitkennezichen geholt hab, vom Kaufvertrag war nie die Rede.....
Edit: Beim nächsten mal bin ich schlauer, Alex schickt mir alles per Post zu, im Lauf der nächsten Woche gehts dann auf die Straße .
Edit: Beim nächsten mal bin ich schlauer, Alex schickt mir alles per Post zu, im Lauf der nächsten Woche gehts dann auf die Straße .
1-Liter Auto? Son Scheiß da muss ich ja alle 10 km tanken....
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Re: Passat TS, 85 PS, von 1975
Also ist bei diesem Auto eine § 21 Vollabnahme gemacht worden um die Papiere neu zu erstellen
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Re: Passat TS, 85 PS, von 1975
Jo, die hab ich gemacht, da hat auch alles geklappt, nur die Zulassungsstelle will es nicht ohne Kaufvertrag anmelden.
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- Stammgast
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Re: Passat TS, 85 PS, von 1975
*ROFL*...
Die "berufen" sich also auf etwas, für das es KEINERLEI rechtliche Grundlage gibt.
Es gibt schlicht und ergreifend keine Schriftformerfordernis für KFZ-Kaufverträge Wie es generell nur ganz wenige Verträge gibt, die der Schriftform bedürfen. Z.B. Immobilienkaufverträge (notarielle Form).
Vielleicht solltest Du das den Hansels bei der Zulassungsstelle mal erklären. Notfalls in etwas lauterem Ton ...
Hier in K sind die ähnlich bekloppt, da hat das aber meist geholfen .
Die "berufen" sich also auf etwas, für das es KEINERLEI rechtliche Grundlage gibt.
Es gibt schlicht und ergreifend keine Schriftformerfordernis für KFZ-Kaufverträge Wie es generell nur ganz wenige Verträge gibt, die der Schriftform bedürfen. Z.B. Immobilienkaufverträge (notarielle Form).
Vielleicht solltest Du das den Hansels bei der Zulassungsstelle mal erklären. Notfalls in etwas lauterem Ton ...
Hier in K sind die ähnlich bekloppt, da hat das aber meist geholfen .
Gruß. Martin
P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich...
P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich...
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Re: Passat TS, 85 PS, von 1975
Das ist schon ok, dass die nen Kaufvertrag wollen, sie sagen halt dass die Abmeldebescheinigung von 2001 nicht mehr unbedingt Aussagefähig ist, zumal seit dem auch ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
Deshalb wollen sie halt einen Eigentumsnachweis. Alternativ kann man auch den Wagen aufbieten. Ansich finde ich das nun nicht ärgerlich und auch nachvollziehbar. Hätte ich nicht angerufen, gesagt was ich habe und gefragt was ich zusätzlich noch brauch und auch persönlich vorab vorgesprochen. Da wusste die linke Hand mal wieder nicht, was die rechte tat. Und nur so nebenbei, wenn mich einer bei meiner Arbeit anschreit bekommt der nix wozu ich nicht verpflichtet bin .
Aber zurück zum Wichtigen.
Zahnriemen und Bremsflüssigkeit will ich noch wechseln. Neue Reifen bekommt er auch.
Was sollte ich sonst, von technischer Seite her, noch unbedingt machen?
Hat schon mal jemand ein Dashcover geordert und wenn ja, wo und seid Ihr zufrieden?
Sitzbezüge und Fußmatten, gibts das was von der Stange was passt?
Schönen Gruß
Veit
Deshalb wollen sie halt einen Eigentumsnachweis. Alternativ kann man auch den Wagen aufbieten. Ansich finde ich das nun nicht ärgerlich und auch nachvollziehbar. Hätte ich nicht angerufen, gesagt was ich habe und gefragt was ich zusätzlich noch brauch und auch persönlich vorab vorgesprochen. Da wusste die linke Hand mal wieder nicht, was die rechte tat. Und nur so nebenbei, wenn mich einer bei meiner Arbeit anschreit bekommt der nix wozu ich nicht verpflichtet bin .
Aber zurück zum Wichtigen.
Zahnriemen und Bremsflüssigkeit will ich noch wechseln. Neue Reifen bekommt er auch.
Was sollte ich sonst, von technischer Seite her, noch unbedingt machen?
Hat schon mal jemand ein Dashcover geordert und wenn ja, wo und seid Ihr zufrieden?
Sitzbezüge und Fußmatten, gibts das was von der Stange was passt?
Schönen Gruß
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Re: Passat TS, 85 PS, von 1975
Dashboardcover gibt es bei ebay.com, allerdings steht noch immer die ungeklärte Frage im Raum, ob man hierzulande beim Sattler für das gleiche Geld nicht auch etwas bekommt.
Heipol ist Sattlerin, evtl. kann die ja mal eine Vorlage auflegen.
Velourfussmatten kamen in der Mittelklasse frühestens in den achtizgern auf, davor waren Gummimatten allgemeiner Standard. Braune Velourmatten vom 32b sollten jedoch ohne weiteres passen und sind sicher kein grober Stilbruch, im Gegenteil.
Bei den Sitzen sollte eig. jeder Sitzbezug passen bis zu den aktuellen Modellen, egal ob Lammfell oder Ballonseide, Spezialnähte für Seitenäirbags sind natürlich obsolet, aber auch nicht funktionsmindernd.
Was ich machen würde: Alle Unterdruckschläuche am Vergaser tauschen. Die leiern mit der Zeit aus und lösen sich während der Fahrt. Hält man dann mal an, geht die Maschine aus.
Falls er noch keine kontaktlose Zündung haben sollte, würde ich für alle Fälle eine Verteilerkappe dabei haben, falls diese durchbrennt. Dass der Pannendienst heute noch Ersatz dabei hat, halte ich nämlich für unwahrscheinlich.
Heipol ist Sattlerin, evtl. kann die ja mal eine Vorlage auflegen.
Velourfussmatten kamen in der Mittelklasse frühestens in den achtizgern auf, davor waren Gummimatten allgemeiner Standard. Braune Velourmatten vom 32b sollten jedoch ohne weiteres passen und sind sicher kein grober Stilbruch, im Gegenteil.
Bei den Sitzen sollte eig. jeder Sitzbezug passen bis zu den aktuellen Modellen, egal ob Lammfell oder Ballonseide, Spezialnähte für Seitenäirbags sind natürlich obsolet, aber auch nicht funktionsmindernd.
Was ich machen würde: Alle Unterdruckschläuche am Vergaser tauschen. Die leiern mit der Zeit aus und lösen sich während der Fahrt. Hält man dann mal an, geht die Maschine aus.
Falls er noch keine kontaktlose Zündung haben sollte, würde ich für alle Fälle eine Verteilerkappe dabei haben, falls diese durchbrennt. Dass der Pannendienst heute noch Ersatz dabei hat, halte ich nämlich für unwahrscheinlich.
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Re: Passat TS, 85 PS, von 1975
Kannst du mal erläutern was eine Kontaktzündung und Verteilerkappe miteinander zu tun haben?nikalla hat geschrieben:Falls er noch keine kontaktlose Zündung haben sollte, würde ich für alle Fälle eine Verteilerkappe dabei haben, falls diese durchbrennt
Du meinst sicher den Unterbrecherkontakt, aber im Thread ist zu lesen das auf Kontaktlos umgebaut wurde
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Re: Passat TS, 85 PS, von 1975
Werter Merlin6000:
Bist du schon einmal ein Auto mit Kontaktzündung über längere Zeit gefahren?
Ferner: Sagt dir die Einschränkung "falls" etwas? Das ist ein Konditionalsatz....
Schönes Wochende.
(Durch Materialalterung und Schmutz können sich bei Feuchtigkeit Kriechströme in die Verteilerkappe brennen und die Funktion der Zündung dauerhaft beeinträchtigen. Da helfen weniger neue Unterbrecher, sondern vor allem eine neue Kappe).
Bist du schon einmal ein Auto mit Kontaktzündung über längere Zeit gefahren?
Ferner: Sagt dir die Einschränkung "falls" etwas? Das ist ein Konditionalsatz....
Schönes Wochende.
(Durch Materialalterung und Schmutz können sich bei Feuchtigkeit Kriechströme in die Verteilerkappe brennen und die Funktion der Zündung dauerhaft beeinträchtigen. Da helfen weniger neue Unterbrecher, sondern vor allem eine neue Kappe).
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Re: Passat TS, 85 PS, von 1975
So, Kaufvertrag ist da, morgen gehts nochmal auf die Zulassung
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