OST hat geschrieben:Ich bin der Meinung, daß die Kappen nicht durch die Schraubenabdeckungen gehalten werden!
Ich würde eher sagen, daß sie durch den Bund der Radschrauben gehalten werden. Ähnlich wie die "einfachen" Nabendeckel.
Genau so ist es! Mit viel Gewalt kann man die bei montierem Rad draufhauen, aber eleganter geht das im Rahmen eines Radwechsels.
Die Abdeckungen sind dann bombenfest und kommen auch erst wieder runter, wenn man die Radbolzen löst.
Ich habe auch die neuen Teile beim CPC geordert und montiert. Die Qualität bzgl. Material und Verarbeitung ist sehr gut!
Schlägt der TÜVer / die DEKRA eigentlich die Hände über den Kopf zusammen, wenn ich mit 195/50 R15 statt 205/50 R15 zur Eintragung komme und schickt mich wieder nach Hause?
Bei e*** & Co. sind die Kompletträder vom Golf und Corrado eben mit solchen Dimensionen zu haben.
Vg
Flo
'87iger PASSAT GL Stufenheck und Vorstellung Bin noch auf der Suche nach ein paar Teilen:
- Innenausstattung in Blau (Balear aus dem FL)
- Zierleiste um die Frontscheibe herum im perfekten Zustand
- Kofferraumteppich aus einem GL
Die Kappen habe ich in Verbindung mit 7,5x15 und 195/55/15 als Winterbereifung auf dem 3A, weil die Original-Kappen zu den Lemmerz-Stahlfelgen richtig fies aussehen.
Lemmerz01.JPG
Lemmerz02.JPG
Die Felgen haben eine ABE für den 32B.
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Zuletzt geändert von D-MARKs am Fr 17. Jan 2014, 06:39, insgesamt 1-mal geändert.
Fährt jemand eine Satz 6j x 15 Felgen ohne die Vorgeschlagenen 205/50 R15 Reifen!?
Ich Fragen, weil ich gern einen anderen Querschnitt wählen würde, z.B. 195 / 45 R15
Die Tachodifferenz beträgt +5%, also sollte die Dimension doch noch gehen, oder?
Vielleicht kann mir ja jemand helfen.
Vg
Flo
'87iger PASSAT GL Stufenheck und Vorstellung Bin noch auf der Suche nach ein paar Teilen:
- Innenausstattung in Blau (Balear aus dem FL)
- Zierleiste um die Frontscheibe herum im perfekten Zustand
- Kofferraumteppich aus einem GL
Es geht auch nur um die Eintragung.
Welche Kriterien müssen denn erfüllt werden, um einen anderen Reifen fahren zu dürfen?
Die Geschwindigkeitsabweichung des Tachos ändert sich ja deutlich bei der Dimension die mir vorschwebt und zwar um +5% und bei Fahrzeugen vor '94 darf die Differenz maximal +7% betragen (Quelle: Das große, böse Internet), also was spricht gegen eine Abnahme?
Vielleicht hat ja jemand noch einen Fzg.-Brief rumfliegen, der mir helfen kann.
Vg
Flo
'87iger PASSAT GL Stufenheck und Vorstellung Bin noch auf der Suche nach ein paar Teilen:
- Innenausstattung in Blau (Balear aus dem FL)
- Zierleiste um die Frontscheibe herum im perfekten Zustand
- Kofferraumteppich aus einem GL
195/45R15 auf dem 32B eingetragen zu bekommen ist nicht möglich.
Nicht nur, weil deren Abrollumfang zu klein ist, sondern auch, weil es die nur mit Tragfähigkeitsindex 78 gibt.
Und das ist für den 32B zu wenig.
Der braucht mindestens 79.
195/50R15 dürfte dagegen kein Problem sein.
Viele 15"-Felgen haben die Größe im Gutachten drin stehen beim 32B.
Martin + Romans ähnlichem Wortlaut hat geschrieben:195/45*15 wirst Du m.E. nicht eingetragen bekommen .
Moin.
Ohne beleidigen zu wollen. Aber ich unterstellt euch mal, dass ihr euch max mit "Gutachten - Tuning" auskennt
Denn die Verwendung von 195/45r15 ist sehr wohl mmöglich. Natürlich mit gewissen Auflagen. Und reifen mit einer Tragfähigkeit von 82 gibt es auch.
Aber wie gehabt. Sprecht mit dem Prüfer !!!
Gruß, Detlev
FLEE_92 hat geschrieben: Ja gut, es soll ja auch mir gefallen.
Es geht auch nur um die Eintragung.
Welche Kriterien müssen denn erfüllt werden, um einen anderen Reifen fahren zu dürfen?
Die Geschwindigkeitsabweichung des Tachos ändert sich ja deutlich bei der Dimension die mir vorschwebt und zwar um +5% und bei Fahrzeugen vor '94 darf die Differenz maximal +7% betragen (Quelle: Das große, böse Internet), also was spricht gegen eine Abnahme?
Vielleicht hat ja jemand noch einen Fzg.-Brief rumfliegen, der mir helfen kann.
Vg
Flo
AAAALSO...um einen reifen der NICHT im gutachten steht eingetragen zu bekommen brauchst du IMMER:
- den passenden geschwindigkeitsindex
- der reifen muss von der breite her zur felge passen. das ist in der etrto norm (oder wie sich der krempel nennt) geregelt. ist die felge 1/2" zu breit oder zu schmal kann der reifen mittels einer reifenfreigabe des AKTUELLEN herstellers auch eingetragen werden. es geht hier EXPLIZIT um den aktuell verbauten reifen. und auch nur DER darf gefahren werden OBWOHL es keine reifenbindung mehr gibt. von kumho gibts so eine freigabe vielleicht aber von conti nicht. somit darf KEIN conti gefahren werden. sondern NUR der kumho. leider wissen das die meisten prüfer auch nicht und tragen die geschichte falsch ein.
alles andere kann man je nach geldbeutel LEGAL schon schaukeln. passen sollte aber auch (kann man anpassen)
- die traglast. passt diese nicht kann man ablasten. allerdings an der vorderachse mit vorsicht zu geniesen. da is späterstens nach 20kg schon fast schicht im schacht!
- der umfang. hier ist die von dir genannte 7% regel schonmal nicht ganz falsch. ABER bis zu (ich glaub 3% warens) einem gewissen prozentsatz geht das, DANACH MUSS der tacho angeglichen werden. kann man mittels anderer zahnräder machen. dazu MUSST du einen tachonachweis erbringen. sprich das der apperat auch richtig geht. das macht jeder bosch dienst. kostet zwischen 75 und 150€. bist du ÜBER dem prozentsatz MUSST du ein abgasgutachten vorlegen. DAS IST KEINE AU! ist möglich, kost aber richtig asche. hier scheiden sich die zahlen. ich habs noch nie gemacht. die gerüchte sprechen von einer mittleren 4 stelligen bis kleiner 5 stelligen summe. ach ja...der tacho darf NIEMALS zu wenig anzeigen. zuviel: siehe oben.