H-Kennzeichen trotz Motorwechsel?

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Johnson
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Re: H-Kennzeichen trotz Motorwechsel?

Beitrag von Johnson »

Schau, Schorschi und schon sind wir wieder mitten in Deutschland. Wenn Du Deinen Nachrüstsatz vor der Untersuchung ausbaust und teuer bei Ebay verscherbelst, ist alles in Butter. Denn mit H-Kennzeichen kennst Du keine Umweltzonen und die Steuer ist sowieso günstiger. Nur, dass nachher Deine Werte schlechter sind aber das interessiert ja dann keinen mehr ... Was für ein Irrsinn :roll: aber das ist bei uns so :|

Grüße,

Johannes
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Roman
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Re: H-Kennzeichen trotz Motorwechsel?

Beitrag von Roman »

Schorschy1989 hat geschrieben: ja da giebt es bloß ein problem weil die überlegung hatte ich auch schon!!!

da es kein elektronischer vergaser ist geht das wohl nicht haben die mir inne werkstatt gesagt,
esseiden ich baue mir nen anderen vergaser ein
Die Werkstatt hat Null Ahnung!

Ich habe den Nachrüstsatz selbst eingebaut, ist eine Arbeit von max. 1 Stunde!

Am Vergaser wird nur ein Unterdruckschlauch abgezogen und ein Luftventil dran angeschlossen.
Dann Vorschalldämpfer raus, Kat mit Lambdasonde rein, Steuergerät mit beiliegendem Kabelbaum mit Lambdasonde und Luftventil verbinden, an der Zündspule Zündplus holen, an der Batterie Masse und das wars schon.
Falls der Kat noch keine Bohrung für die Lambdasonde hat: Loch reinbohren, beiliegende Mutter gasdicht aufschweißen.
Dann zum TÜV und eintragen lassen.
Der Nachrüstsatz hat ein Universalgutachten für alle Audi/VW mit Reihenvierzylinder zwischen 1,1 und 1,8 L Hubraum und Vergaser.

Grüsse
Roman
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HaraldGL5
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Re: H-Kennzeichen trotz Motorwechsel?

Beitrag von HaraldGL5 »

Nochmal zu dem Thema Baujahr/Erstzulassung:
Die meisten werden ja gelesen haben, dass Westfalia Museumsfahrzeuge verkauft hat.
Da war ein 79er T2 dabei, der noch nie zugelassen war.
Der Käufer hat nun ein Riesen-Problem! Dieses Auto kann gar nicht mehr zugelassen werden.
Da es eine Erstzulassung 2009 bekommen würde, geht das nicht, weil das Fahrzeug in Umwelt und Sicherheit nicht den heutigen Bestimmungen entspricht.
Anders ist es, wenn das Auto 1979 schon mal zugelassen worden wäre - wenn auch nur für einen Tag!

Wer meint, der Käufer hat keine Ahnung, der erinnert sich vielleicht an die Geschichte von BMW Mobile Tradition: Die haben 2007 einen BMW 2002 aus allen von der Mobilen Tradition lieferbaren Ersatzteilen gebaut. Dabei haben die Jungs von BMW eine neue Rohkarosse verwendet.
Ergebnis: Weder normale Zulassung, noch H-Kennzeichen noch 07er ist möglich.
Selbst ein Hersteller wie BMW hat keine Chance, dieses Auto zuzulassen.
Einzigste Möglichkeit: immer wieder ein Kurzzeitkennzeichen holen.

Da scheitert logisches Denken an der Bürokratie...
Der ganze Umwelt-Quatsch ist doch eh nervig: Je nach Fahrzeugart, Zulassungsart hat das Auto andere Schadstoffe...
Beispiel mein T3: Also Wohnmobil keine Unsinnsplakette möglich. Umgeschlüsselt auf PKW - grüne Plakette!

Zurück zum Thema: Ob H-Kennzeichen oder nicht liegt sehr viel im Ermessen des Prüfers! Der eine akzeptiert nur über 20 Jahre alte Umbauten, der nächste läßt alles, was zeitgenössisch ist, durchgehen.
Ich kann mich nur anschliessen, was schon gesagt wurde: VORHER zum Gutachter fahren, reden, fragen - und dann erst umbauen!
Harald aus dem Schwarzwald
Signatur? Kann ich mir nicht leisten...! :bye:
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Pizza
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Re: H-Kennzeichen trotz Motorwechsel?

Beitrag von Pizza »

Hier nunmal ein Beispiel, wie es z.B. die hier ortansässige DEKRA-Prüfstelle sieht.

Fahrzeug z.B. VW Passat 32b, Bj81, 2türig, Originalmotor 1,3L m. 55PS

Erlaubt ist z.B. eine Tieferlegung, wenn diese Federn bereits 1991 (also in diesem 10Jahreszeitraum) von der Firma hergestellt wurden. Die Federn können ruhig von 2008 sein, aber es muss sie so schon 1991 gegeben haben. Und dann aber auch nur der Hersteller, den es damals gab. Also nicht ein Gutachten von H&R von 1990 und man will Federn von KW eintragen, die es erst 2000 gab (KW ist nur als Beispiel genannt, weiß ich auch, das die nie Federn fürn 32b hatten)

Felgen von Rial in 5,5x13 ET38: Ja, sind zulässig. können auch heute noch nachträglich eingetragen werden. In 6x13ET33 vom Golf I allerdings nur, wenn sie schon in diesem Zeitraum bis 1991 eingetragen wurden !!!! Nachträgliche Eintragung heute und ein H-Zulassung ist nicht mehr möglich !!!

Motor: Der 1,3er ist defekt. Wollte die kpl. Technik von einem 84´iger DT mit nachgerüstetem G-Kat einbauen. Und???? KEINE H-Zulassung !!! Alle 1,3l Motoren mit 55PS, auch andere Motorkennbuchstaben, sind erlaubt. Aber keine Leistungssteigerung durch Hubraumänderung, etc. AUSNAHME: Auch hier, wenn der Umbau schon bis 1991 eingetragen war !!!
Auch ein Umbau auf den 1,6er Diesel mit 54PS ist nicht H-Zulassungskonform. Obwohl 1PS weniger Leistung. Denn dieser 81´iger 32b wurde als Benziner "geboren" und nicht als Diesel.
Mein Einwand, das die vorhandenen Teile für mich weitaus günstiger wären, als eine Motorrevision des 1,3ers, interessiert nicht. Antwort: " Es muss für eine richtige H-Zulassung halt auch mehr Geld investiert werden !!

Edit:
So, und damit die Verwirrung kpl. ist, war ich gestern zum TÜV Nord hier in Bremerhaven.
Motorumbau auf 1,6L ist ohne Probleme möglich. Aber die Federn sind nicht H-Konform. Nur das was innerhalb des 10-Jahres-Zeitraum eingetragen wurde, ist H-Zulaasungs-fähig. Meine Frage bzw. Aussage, warum ein heutiger Motorumbau in Ordnung ist, das nachträgliche Tieferlegen aber nicht, erschien ihm dnn auch nicht ganz logisch. An dieser Stelle hab ich das Gespräch dann abgebrochen.

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Ihr braucht mir jetzt garnicht schreiben, das dies und das falsch ist. Das was ich schrieb, ist deren Auslegung !!!

Deshalb: Vorher nachfragen, und dann ggf. umbauen!

Gruß, Pizza
Ist der Motor kalt, gib ihm siebeneinhalb :lol: