Da steht also nichts davon, das die im Geltungsbereich der StVZO erstmals in Verkehr gekommen sein müssen.Oldtimer: Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
Das Fahrzeug kann auch im Ausland zugelassen gewesen sein und bekommt trotzdem das H-Kennzeichen.
Bei deinem ersten 32B müsste also 1988 gelten.
Trotzdem ist aber nicht das Baujahr entscheidend. Ein Fahrzeug, das 1975 gebaut wurde, aber erst 1985 erstmals zugelassen wurde, bekommt das H-Kennzeichen erst 2015.
Der Passus "weitestgehend dem Originalzustand entsprechen" lässt übrigens wenig Spielraum für Tuning und optische Veränderungen, auch wenn es zeitgenössisch ist.
Egal ob zeitgenössisch oder nicht, Tuning und optische Veränderungen widerspricht diesem Passus.
Bei strenger Auslegung ist Tuning ein KO-Kriterium für das H-Kennzeichen.
Sehr viele Prüfer legen diesen Passus aber sehr locker aus, so das man trotz Tuning ein H-Kennzeichen bekommt.
Grüsse
Roman