Hallo,
weil das Fahrzeug ja in Deutschland für den amerikanischen Markt hergestellt worden ist, würde man keine Ausnahmegenehmigung für die Beleuchtung bekommen (weil Made in Germany). Neben mir stand ein Fiat 500 aus der Schweiz (Made in Italien) und der bekam die Ausnahmegenehmigung für die Beleuchtung.
Aussage Tüv Hagen!!!
Aussage vom Finanzamt: Es handelt sich um ein Fahrzeug für den amerikanischen Markt (kein Re-Import), also beide Steuern bezahlen.
Ich möchte ja auch den original Zustand beibehalten. Wie es aussieht, entscheidet hier evtl. jedes Finanzamt und Tüv-Prüfer für sich??? Man kann und möchte ja nicht als Laie mit denen diskutieren.
Deshalb brauche ich ja eure Hilfe und Tipps, um das Fahrzeug anzumelden.
MfG Schari
wunderschöner Quantum
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Re: wunderschöner Quantum
Die zugrundeliegende Rechtsnorm heißt also "Willkür" .
Gruß. Martin
P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich...
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Re: wunderschöner Quantum
Schari hat geschrieben: Deshalb brauche ich ja eure Hilfe und Tipps, um das Fahrzeug anzumelden.
MfG Schari
Für die § 21 Abhahme auf das umrüsten was der Prüfer wünscht, und später rückbauen
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Re: wunderschöner Quantum
Naja, Willkür. Die Scheinwerfer des Fiat 500 entsprechen offensichtlich Normen, welche auch in der BRD gültig sind. Die des Quantum als "sealed beam" offenbar nicht, auch wenn er in der BRD zusammengesteckt wurde.
Wenn diese Scheinwerfer per Ausnahmegenehmigung eingetragen wurden, ist es wohl hilfreich, eine Kopie der Papiere vorzulegen. ABER ein Rechtsanspruch ergibt sich daraus nicht, sonst wäre es ja keine Genehmigung der Ausnahme, sondern per se regelkonform. Den Prüfer könnte man wohl am ehesten umstimmen, wenn man belegen könnte, dass es keinen anderweitigen passenden Ersatz gibt. Die Beleuchtung des Santana macht dieser Argumentation jedoch einen Strich durch die Rechnung.
Die Abnahme beim Tüv hat mit der Besteuerung des Imports jedoch nichts zu tun, sondern dies ist ein rechtlich eigenständiger Vorgang.
Wenn diese Scheinwerfer per Ausnahmegenehmigung eingetragen wurden, ist es wohl hilfreich, eine Kopie der Papiere vorzulegen. ABER ein Rechtsanspruch ergibt sich daraus nicht, sonst wäre es ja keine Genehmigung der Ausnahme, sondern per se regelkonform. Den Prüfer könnte man wohl am ehesten umstimmen, wenn man belegen könnte, dass es keinen anderweitigen passenden Ersatz gibt. Die Beleuchtung des Santana macht dieser Argumentation jedoch einen Strich durch die Rechnung.
Die Abnahme beim Tüv hat mit der Besteuerung des Imports jedoch nichts zu tun, sondern dies ist ein rechtlich eigenständiger Vorgang.
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Re: wunderschöner Quantum
Mir ging es hier nur um die Verzollung. Umrüstung zur Zulassung ist klar, Einfuhr-USt. ist klar. Zoll auf ein Auto "Made in Germany" ist Willkürnikalla hat geschrieben:Naja, Willkür. Die Scheinwerfer des Fiat 500 entsprechen offensichtlich Normen, welche auch in der BRD gültig sind. Die des Quantum als "sealed beam" offenbar nicht, auch wenn er in der BRD zusammengesteckt wurde.
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Gruß. Martin
P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich...
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