Das wiederum verbietet der Gesetzgeber. Da kann mal mal sehen wie sehr unsere Politiker nachdenkenManni hat geschrieben:Tja, auf diese Parkplätze würde man auch 5 Smart bekommen wenn sie denn quer stehen würden.
Gruß Manni
Gruß
Maik
Das wiederum verbietet der Gesetzgeber. Da kann mal mal sehen wie sehr unsere Politiker nachdenkenManni hat geschrieben:Tja, auf diese Parkplätze würde man auch 5 Smart bekommen wenn sie denn quer stehen würden.
Gruß Manni
GrußWikipedia hat geschrieben:Ob das von einigen Smart-Fahrern praktizierte Querparken gegen die deutsche Straßenverkehrsordnung verstößt, ist umstritten. Aus § 12 Abs. 4 StVO ergibt sich kein eindeutiges Gebot, parallel zum Fahrbahnrand zu parken. Das Querparken verstößt aber gegen die StVO wenn das querparkende Fahrzeug aus der Parklücke so weit hervorsteht, dass der fließende Verkehr behindert und gefährdet wird. Hingegen ist das Querparken zulässig, wenn es die örtlichen Verhältnisse erlauben[1], also entweder die Parklücke breit genug ist oder von normalen Fahrzeugen nicht nutzbarer „toter“ Raum im Anschluss an Schrägparker zum Parken genutzt werden kann[2].
[1]↑ BGHSt. 17/240
[2]↑ AG Viechtach, Az. 7 II OWi 605-05