AU und HU zusammenführen ?

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Roman
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Re: AU und HU zusammenführen ?

Beitrag von Roman »

Niemand lässt 2 Jahre alte Autos durchfallen.
Die erste HU nach Neuzulassung ist nämlich seit vielen Jahren erst nach 3 Jahren fällig!

Die Prüfberichte muß man auch nicht mitführen. Es gibt nur eine Aufbewahrungspflicht. Wo man die Prüfberichte aufbewahrt, liegt jedoch im Ermessen des Fahrzeughalters.

Grüsse
Roman
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Dietmar32B
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Re: AU und HU zusammenführen ?

Beitrag von Dietmar32B »

Aber nun weiß ich immer noch nicht:
Muss ich bei der fälligkeit der HU auch gleichzeitig die AU durchführen lassen ab 2010 oder wie ?

Wie erähnt ist die AU bei meinem 35I 8 Monate VOR der HU fällig und die beim 32B 3 Monate NACH der HU

Ich steig da nich mehr durch.....
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Manni
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Re: AU und HU zusammenführen ?

Beitrag von Manni »

Das Fahrzeug das zum TÜV kommt muß eine gültige AU haben!
Eine Au hat eine gültigkeit von zwei Jahren ab fälligkeit bzw durchführung.

OK?

Gruß Manni
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Dietmar32B
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Re: AU und HU zusammenführen ?

Beitrag von Dietmar32B »

ich dachte halt, die verlangen ab 2010 dann wenn die HU fällig wird, erneut eine AU die DANN 2 Jahre gilt und bei der nächsten HU wieder automatisch mitgemacht wird.

Wenn dem nich so ist, bin ich froh, denn wenn der Tüv die Werte prüft, besteht der niemals....