Fahrzeugabwertung durch GL Ausstattung

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Tilman
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Re: Fahrzeugabwertung durch GL Ausstattung

Beitrag von Tilman »

Hallo Günter,

"ja, aber" Felgen sind Zubehör: angeschraubt, den Rest des Fahrzeugs nicht beeinflussend, sehr einfach rückrüstbar. Derartiges Zubehör gilt definitiv nicht als wertmindernd, kann sogar wertsteigernd sein. Theoretisch dürfte da nicht zwischen original nachgerüsteten, aber an diesem Wagen nicht ab Werk verbauten Felgen und solchen aus dem Zubehör unterschieden werden...

Grüße
Tilman
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Günter
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Re: Fahrzeugabwertung durch GL Ausstattung

Beitrag von Günter »

Roman hat geschrieben:Da liegt der Gutachter richtig.
Alles, was nicht original ist, kann sich wertmindernd auswirken.
Bzgl. der Colorverglasung ist diesbezüglich zu klären, ob die ab Werk vorhanden war oder nachgerüstet wurde.
Nachgerüstet = wertmindernd, ab Werk = nicht wertmindernd.

Grüße
Roman
Tilman hat geschrieben: Der Gutachter hat gar keine andere Wahl, er muss in seiner Funktion bewerten, ob das Fahrzeug original ist - oder eben nicht. Da man für einen CL aber nicht gegen Aufpreis eine "GL-Mehrausstattung" ordern konnte, sondern dies ein anderes Auto wäre, handelt es sich um Minuspunkte bei der Originalität. Interessant wäre, ob z.B. als M-Ausstattung lieferbare Alufelgen, original aus dem Modelljahr bei diesem Fahrzeug, genauso wirken- oder ob das dann als Aufwertung anerkannt wird bzw. neutral bleibt.

Grüße
Tilman
Hallo miteinander,
die Diskussion hier geht doch um den Wiederbeschaffungswert nach einem Unfall, den ein Sachverständiger versucht zu ermitteln.

Zu mir sagten mehrere Personen (auch ein Anwalt) in den letzten Jahrzehnten, daß der mir entstandene Schaden ersetzt wird.
Und es ist doch so, daß ein aufgebesserter Wagen (bleiben wir bei Originalteilen) mehr wert sein muß als ein mittleres Modell im Herstellungszustand.
Deswegen schrieben die Gutachter alle besonderen Teile in ihr Gutachten mit rein.

Wie es sich bei einem vorab gemachten Wertgutachten verhält, kann ich nicht objektiv beurteilen. Es müßte aber auch so sein nach meinem Gefühl.

Wenn ich jetzt an meinem Zweitürer denke, den ich mit getönten Scheiben, 5-Gang-Getriebe, Servolenkung, hinteren Kopfstützen und einigen anderen Teilen nachrüstete, hat er doch in meinen Augen einen höheren Wiederbeschaffungswert als ohne diese Teile.
MfG
Günter

1956 Warszawa M20
1983 Passat GL Coupe
2016 Passat GLS Anhänger
1985 Passat Variant CL TD , 466 338 km Erstbesitzer (TOT)
1994 Astra F Cabrio Bertone
2000 Passat 3B Var PD
1968 MZ TS 250
1950 NSU Fox
199? Fahrrad (in seltener Benutzung)
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Roman
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Re: Fahrzeugabwertung durch GL Ausstattung

Beitrag von Roman »

Nein.

Je älter und gefragter ein Fahrzeug ist, desto mehr Wert legt ein Käufer auf den Originalzustand.
Ergo sind auch die Preise für Fahrzeuge im Originalzustand je nach Fahrzeug deutlich höher als "im aufgewerteten" Zustand.

Schau z.B. mal auf den Golf 1 GTI.
Da ist es absolut üblich, sämtliche "Aufwertung" rauszuwerfen und den Originalzustand wieder herzustellen.
Und das ist teuer, denn auf den Kaufpreis des "aufgewerteten" Fahrzeugs kommen noch die Teile der Originalausstattung, die mit zunehmendem Alter immer schwerer zu beschaffen ist.

Grüße
Roman
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troublemaker
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Re: Fahrzeugabwertung durch GL Ausstattung

Beitrag von troublemaker »

Ich hatte am Dienstag meine Gerichtsverhandlung wegen meines Unfalls. Der Richter sagte es sei sehr fraglich ob ein Auto nur wegen der Aufrüstung auch wirklich mehr Wert ist und somit auch einen höheren Wert am Markt erzielt...
Z28.310

Eve was here...
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wernpass
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Re: Fahrzeugabwertung durch GL Ausstattung

Beitrag von wernpass »

Finde das Thema sehr schwierig, da ja zum Beispiel bei mobile.de und anderen Plattformen der Preis tendenziell mit besserer Ausstattung anzieht. Ist halt immer die Frage, ob der Wagen tatsächlich als Oldtimer oder lediglich als altes Auto gehandelt wird.