Eintragungsfrage

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Manni
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Re: Eintragungsfrage

Beitrag von Manni »

Doch es geht,
du darfst die Eintragung nur nicht in die Papiere übernehmen lassen.
In der Regel ist es so das man einen Prüfbericht bekommt den man sich ins Handschuhfach legt und damit ists gut.
Da steht dann drauf das man das eintragen lassen soll wenn sich das nächste mal auf der Zulassungstelle mit den Papieren befasst wird. Wenn sich keiner damit befasst oder man es eben nicht macht. Stört sich kein Mensch daran.
Jetzt könnte man je nach laune eben gerade den Prüfbericht mitnehmen der gerade zu den Rädern oder eben Fahrwerk passt welches gerade montiert ist.

Gruß Manni
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Merlin6000
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Re: Eintragungsfrage

Beitrag von Merlin6000 »

Aber ob es eingetragen werden muss entscheidest nicht du sondern der Prüfer das (x) an der entsprechenden Stelle macht
Martin
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Re: Eintragungsfrage

Beitrag von Martin »

Merlin6000 hat geschrieben:Aber ob es eingetragen werden muss entscheidest nicht du sondern der Prüfer das (x) an der entsprechenden Stelle macht
Nö...

... darüber entscheidet der entsprechende Passus in den Papieren, also im Teile-Gutachten. Und die Verpflichtung zur Abnahme durch eine Prüforganisation beinhaltet eben nur die Verpflichtung zur Abnahme. Und bezieht sich nur auf Teilegutachten (nicht ABE). Im entsprechenden Prüfbericht steht dann, wie Manni schon angeführt hat "eine Änderung der Papiere ist erst bei nächster amtlicher Befassung notwendig". Also z.B. einer Neuanmeldung nach zwischenzeitlicher Abmeldung oder einer Ummeldung nach Umzug.

Ausnahme sind da Abnahmen nach §21 (Einzelabnahmen). Die stehen hier aber nicht zur Diskussion.
Gruß. Martin

P.S.: ca. -575 (Rest 3), denke ich... :D

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