Dann müssen sie eben so restauriert werden, daß sie dem originalen Erscheinungsbild weitgehend entsprechen. An meiner Karre sind nur die Leisten der Seitenscheiben hinten original ersetzt (die scharfe Biegung hat bei keiner Klebeleiste gehalten), alle anderen sind durch Klebeleisten ersetzt. Der Gutachter hats akzeptiert.Günter hat geschrieben: Aber bei Zierleisten ist das Problem, daß man manche nicht neu erhält. Das Problem ist bei meinem Zweitürer auch. Die anderen habe ich natürlich ausgetauscht.
Es gibt auch bei anderen Autos etliches, was nicht mehr original erhältlich ist, da muß man halt so gut es geht ersetzen.
Die Durchrostungen an nichttragenden Teilen sollen ja auch nicht mit Spachtel zugepappt werden. Eine fachgerechte Reparatur (Bleche einschweißen) ist zwar aufwendig, hält dafür aber auch wieder lange und sind m.E. keine "Fassadenreparaturen". Sie tragen zwar nichts zur Funktionsfähigkeit bei - aber ein Oldtimer sollte auch ein bißchen mehr als noch funktionieren.Günter hat geschrieben: Es steht aber eindeutig im Gesetzestext "Zustand 3". und das bedeutet: u.a. keine Durchrostungen. Und bei solchen im tragendem Bereich fällt man ja schon durch die HU.
Und das andere sind alles "Fassadenrenovierungen", die ich nicht durchführen will.