Hallo,
was muß ich beachten, wenn ich die H&R Federn und Konis die eingetragen wurden wieder ausbaue und zurück auf Original rüste?
Dann muß der Fahrzeugschein wieder geändert werden?
Wenn ja, dann hab ich aber ja keine Unterlagen über die "Original" Federn und "Sachs"-Dämpfer.
Woher will dann der Prüfer wissen, dass das Original ist?
Grüße
Heiner
Eintragungsfrage
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Eintragungsfrage
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Re: Eintragungsfrage
Hi, da kommts jetzt darauf an ob du die Eintragung in deinen Papieren stehen hast oder nur als Beiblatt.
Seit Jahren werden viele Fahrwerks und Radänderungen nur als Blatt mitgegeben, die soll man dann mitführen und wenn sich wieder mit den papieren befasst wird kann mans reinschreiben lassen, oder halt nicht.
Wenns in den Papieren steht ändert sich ja wieder die Fahrzeughöhe und man müsste die Papiere wieder auf Serienstand bringen.
Stoßdämpfer muss man nicht eintragen lassen, nur Federn!
Gruß Manni
Seit Jahren werden viele Fahrwerks und Radänderungen nur als Blatt mitgegeben, die soll man dann mitführen und wenn sich wieder mit den papieren befasst wird kann mans reinschreiben lassen, oder halt nicht.
Wenns in den Papieren steht ändert sich ja wieder die Fahrzeughöhe und man müsste die Papiere wieder auf Serienstand bringen.
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Re: Eintragungsfrage
Originale Federn haben Farbmarkierungen als Kennung, dazu ein nicht erlaubter Begriff Auszug vom VW Händler der belegt das die Federn passend sind für dein Kfz und alles ist normal gut
Ich würde aber im Vorfeld einfach den Prüfer fragen was er möchte, bei meinem Polo 6N hat er überhaupt nichts gebraucht, dafür bin ich bei den Kosten fast umgefallen, 57 Euro bei der Dekra für Austragung von Tieferlegung und Rad/Reifen Kombination
Ich würde aber im Vorfeld einfach den Prüfer fragen was er möchte, bei meinem Polo 6N hat er überhaupt nichts gebraucht, dafür bin ich bei den Kosten fast umgefallen, 57 Euro bei der Dekra für Austragung von Tieferlegung und Rad/Reifen Kombination
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Re: Eintragungsfrage
ja, dass ist in den Fahrzeugpapieren eingetragen worden..
Nun gut, ich muss jetzt eh zur HU mit einem Neuwagen dann frag ich den mal..
Aber schonmal so gut zu wissen, dass es nur die Federn betrifft.
Grüße
Heiner
Nun gut, ich muss jetzt eh zur HU mit einem Neuwagen dann frag ich den mal..
Aber schonmal so gut zu wissen, dass es nur die Federn betrifft.
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Re: Eintragungsfrage
also rein theoretisch MUSST das "austragen lassen". die original federn jucken da nicht.
praktisch: original einbauen und gut. ich hab an meinem golf mitlerweile 3 (DREI!) fahrwerke eingetragen.
praktisch: original einbauen und gut. ich hab an meinem golf mitlerweile 3 (DREI!) fahrwerke eingetragen.
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Re: Eintragungsfrage
nun ja, ich kann ja auch einfach nächstes Jahr zur HU fahren und sag davon nix und dann schauen wir mal ob der Prüfer meckert oder ob ihm das egal ist.
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Re: Eintragungsfrage
Vergiss nicht die Haftung,Seewolf1980 hat geschrieben:nun ja, ich kann ja auch einfach nächstes Jahr zur HU fahren und sag davon nix und dann schauen wir mal ob der Prüfer meckert oder ob ihm das egal ist.
bei einem Blechschaden sicher weniger problematisch,
bei größeren Sachen (Personenschaden) wird leicht auch die eigene Versicherung zum Feind.
Da ist ein verkehrsunsicheres Auto ein gefundenes Fressen für einen Haftungsausschluss oder Mithaftung.
Gruß Fritz
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Re: Eintragungsfrage
wieso ist ein Auto, dass zurück auf Original gerüstet wurde verkehrsunsicher?
manchmal versteh ich hier einige nicht.
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Re: Eintragungsfrage
Hi,
die Änderung ist, wenn sie richtig gemacht wurde, natürlich nicht verkehrsunsicher.
Entspricht dann allerdings nicht mehr der Dokumentation.
Wie so vieles in D ist das wieder nur eine bürokratische Angelegenheit.
Gruß Manni
die Änderung ist, wenn sie richtig gemacht wurde, natürlich nicht verkehrsunsicher.
Entspricht dann allerdings nicht mehr der Dokumentation.
Wie so vieles in D ist das wieder nur eine bürokratische Angelegenheit.
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Re: Eintragungsfrage
Knackpunkt ist, das durch eine Tieferlegung die Fahrzeughöhe verändert und neu eingetragen wird, bei Rückrüstung muss das dann auch erfolgen, also ist nix mit legal mehreren eingetragenen Fahrwerken