Schadenfreude...

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troublemaker
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Re: Schadenfreude...

Beitrag von troublemaker »

Roman hat geschrieben:
troublemaker hat geschrieben:Ähm, Sonntagsfahrverbot für "KleinLKW" ist nicht mehr.
Stimmt für KleinLKW bis 3,5 to zul. Gesamtgewicht, aber OHNE Anhänger gibts kein Sonntagsfahrverbot.
Diese Ausnahme gilt aber nicht für Klein-LKW MIT Anhänger.

Für den Hängerbetrieb gibts gesonderte Regelungen.
So gilt innerorts z.B. kein Rechtsfahrgebot, außer für LKW und auch für alle PKW mit Anhänger!

Grüsse
Roman
Roman, es gilt auch MIT HÄNGER !! Glaub mir einfach, ich hab das Schreiben zuhause. Wenn ich`s auf dem PC nicht mehr finde scanne ich`s ein und stell es hier rein...
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Roman
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Re: Schadenfreude...

Beitrag von Roman »

Da irrst du.

Zitat $30 StVO Abs 3.:
An Sonntagen und Feiertagen dürfen in der Zeit von 0 bis 22 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen nicht verkehren.
Grüsse
Roman
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troublemaker
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Re: Schadenfreude...

Beitrag von troublemaker »

Nein ich irre nicht!

Zum letzten Mal, GILT NICHT MEHR !!

Das hat mit irren nix zu tun, ich hab das schwarz auf weiß, und ich weiß daß es nicht im Gesetzestext steht...

So, und morgen abend spätestens können auch die letzten die es nicht glauben lesen was Sache ist.

Ich hab den Schrieb nicht ohne Grund in meinem Caddy liegen gehabt, glaub`s mir oder glaub`s nicht. Ich weiß was ich weiß...
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Roman
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Re: Schadenfreude...

Beitrag von Roman »

Der von mir zitierte Text stammt aus der aktuell gültigen Fassung der StVO, nachzulesen auf der Gesetzestextsammlung des Bundesjustizministeriums: http://bundesrecht.juris.de/stvo/__30.html.

Dort sind auch alle aktuell gültigen Ausnahmen zur StVO nachzulesen. In den Ausnahmen steht aber nichts über Anhänger an LKW, sondern nur über die 100 km/h-Regelung für Anhänger.

Auf der Verkehrsministerkonferenz der Länder im Oktober 2007 haben sich die Verkehrsminister der Länder auf eine Regelung geeinigt. Diese Regelung hat keinen Niederschlag im Gesetz gefunden und ist quasi ein Nichtvollstreckungsabkommen bei Verstößen gegen o.g. Paragraphen der StVO:
Hier das Schreiben: http://www.rovergarage.de/download/Sont ... verbot.pdf

Das ist ungefähr so, als wenn dein Dorfsheriff für das Dorf bestimmt, das für Falschparken keine Strafzettel mehr ausgestellt werden sollen.

Wenn du aber z.B. von einem Bundespolizisten erwischt wirst, gibts trotzdem Strafe, denn die sind an Länderweisungen und -abkommen nicht gebunden, sondern nur an Bundesgesetze.

Grüsse
Roman
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troublemaker
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Re: Schadenfreude...

Beitrag von troublemaker »

Ja, ist gut jetzt. Wart halt bis der Schrieb da ist...

So, und nach Rücksprache mit der Rennleitung gilt das auch für BW !
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Schadenfreude...

Beitrag von onkel-howdy »

mit 300kg anhänger und polo mit lkw zulassung sonntags erwischt werden beim holz ausm wald holen kost teuer geld...nicht fürs holz holen sondern fürs rumfahren....sobald der hänger dran ist isses rum. passiert anfang 2009 auch in bw...

@topic
das bild spricht echt bände. soviel zum thema "wann kaufst dir mal n gescheites auto" ;)
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PADO
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Re: Schadenfreude...

Beitrag von PADO »

Mei oh mei, hier gibts ja wieder einen Haufen supergescheite und spießige Beiträge zu dem Bild :roll:
Glaubt Ihr wirklich, daß ab 2000 kg die Anhängekuppel abfällt?
Alles andere spar ich mir dazu.

Ich finde das Bild toll!

MfG Mike
Kein quattro? ...Kein Interesse!
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Re: Schadenfreude...

Beitrag von troublemaker »

PADO hat geschrieben:Mei oh mei, hier gibts ja wieder einen Haufen supergescheite und spießige Beiträge zu dem Bild :roll:
Glaubt Ihr wirklich, daß ab 2000 kg die Anhängekuppel abfällt?
Alles andere spar ich mir dazu.

Ich finde das Bild toll!

MfG Mike
Mike, viel Schlimmer !!

Der Motor fährt dann alleine weiter.... :aetsch
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